Foto: Lüne-Blog. Alter Kran, Fischmarkt.

Gehölzschutz-Satzung beschlossen: Neue Regeln für Bäume und Sträucher ab Januar 2025

Statt der Baumschutz-Satzung gilt künftig die Gehölzschutz-Satzung, so der Beschluss des Rates am 28. November 2024. Sie bietet mehr Schutz für Bäume, heimische Hecken und Sträucher – und zugleich mehr Möglichkeiten für einen flexiblen Ausgleich, wenn ein Baum gefällt werden muss. Die CDU-Ratsfraktion meldet Kritik an der Regelung an.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 29.11.2024
Online: mehr – Foto: Lüne-Blog


Rat beschließt Gehölzschutz-Satzung: Neue Regeln für den Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken ab Jahresbeginn 2025

Foto: Lüne-Blog. Alter Kran, Fischmarkt. Bäume und Gehölze prägen das Stadtbild von Lüneburg und haben wichtige Funktionen. Die neue Satzung soll sie noch besser schützten. 

„Lüneburgs Grün zu erhalten und zu schützen, ist eine Aufgabe, die mit Blick auf den Klimawandel und einen wachsenden Flächenverbrauch gerade in Städten immer wichtiger wird“, betont Constanze Keuter, Bereichsleiterin Grünplanung und Forsten bei der Hansestadt. Denn Bäume, Hecken und Sträucher sind die Lebensgrundlage für Mensch und Tier. Sie produzieren Sauerstoff, binden Kohlenstoff aus der Atmosphäre, reinigen die Luft, sie sorgen für Schatten und Abkühlung und sind wichtige Lebensräume für viele Tiere.

Mehr Schutz und flexible Ausgleichsmöglichkeiten

Mehr Schutz für Bäume, heimische Hecken und Sträucher – und zugleich mehr Möglichkeiten für einen flexiblen Ausgleich, wenn ein Baum gefällt werden muss: Das sind Kernpunkte der neuen Gehölzschutz-Satzung, die der Rat der Hansestadt Lüneburg jetzt beschlossen hat. 

Von Arbeitsgruppe aus Umweltverbänden, Baumexperten, Politik und Verwaltung erarbeitet

Eine Arbeitsgruppe aus Umweltverbänden, Politik, Verwaltung und Baumexperten der AGL hatte in einem langen Prozess die alte Satzung überarbeitet. Sie ersetzt ab Anfang 2025 die derzeit geltende Baumschutzsatzung von 2015.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Stammdurchmesser: Künftig sind Bäume bereits ab einem Umfang von 70 cm geschützt. Bisher waren es 90 Zentimeter.
  • Obstbäume und Nadelgehölze stehen ab sofort ebenfalls unter Schutz, wenn sie einen Stammumfang von mindestens 70 Zentimeter haben.
  • Heimische Hecken wie Rotbuchen oder Hainbuchenhecken genießen künftig einen Schutzstatus, wenn sie mindestens 1,2 Meter hoch und vier Meter lang sind. Auch Baumgruppen sind künftig geschützt, wenn sie ortsbildprägend sind und einer der Bäume mindestens 50 Zentimeter Stammumfang hat.
  • Der Gehölzschutz auf Baustellen wird explizit in die Satzung aufgenommen, um die bestehenden Regelungen bekannter zu machen.
  • Für Gartenbesitzer:innen gibt es künftig mehr Möglichkeiten für Ersatzmaßnahmen. Anstelle einer Nachpflanzung kann beispielsweise ein Dach begrünt werden. „Auch gibt es je nach Wert des Baumes ein Punktesystem, um mit Augenmaß zu kompensieren“, so Keuter.

Künftig höhere Bußgelder

Wer geschützte Bäume, Sträucher oder Hecken entnimmt, ohne dies entsprechend bei der Hansestadt zu beantragen und entsprechenden Ersatz zu leisten, muss künftig mit höheren Bußgeldern rechnen. Die Ordnungswidrigkeit kann künftig mit einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro, in besonders schweren Fällen mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Bisher lag die Obergrenze bei 5.000 Euro.

Ab Januar 2025 in Kraft

Die neue Gehölzschutzsatzung wird voraussichtlich im Dezember 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt dann Anfang des Jahres 2025 in Kraft. Die neue Satzung wird dann auf der Internetseite der Hansestadt veröffentlicht, ebenso wie der angepasste Antrag auf Ausnahmegenehmigungen.

  • Hansestadt Lüneburg Serviceportal: https://service.hansestadt-lueneburg.de/ 
    Im Serviceportal finden Sie die Online-Angebote der Hansestadt Lüneburg gebündelt und umfangreiche Informationen zu Ihren Anliegen.

Mehr bei Lüne-Blog

  • Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe: Gelbe Karte für Lüneburg – 01.08.2024
    Viel Grün im Stadtgebiet im Vergleich zu den anderen niedersächsischen Städten, aber gleichzeitig auch eine relativ hohe Versiegelung. Dafür bekommt Lüneburg die Gelbe Karte beim ersten deutschlandweiten Hitze-Check der Deutschen Umwelthilfe. Mit Hilfe von Satellitendaten wurden insgesamt 190 Städte bewertet.
  • Welcher Baum muss gefällt werden? AGL veröffentlicht Übersichtskarte – 10.11.2024
    Rund 40.000 Bäume gibt es im Stadtgebiet. Aufgrund von Schutz- oder Baumaßnahmen sind immer wieder einmal Fällungen nötig. Aktuell stehen 179 auf der Fällliste. Eine Online-Übersichtskarte der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) zeigt Standorte und Ergebnisse der Baumbegutachtung.

CDU-Stadtratsfraktion lehnt neue Gehölzschutzsatzung ab


Mitteilung von: CDU-Ratsfraktion Lüneburg – Am: 29.11.2024 – Online: https://www.cdu-lueneburg.de/stadtverband-lueneburg/


In der letzten Stadtratssitzung am 28.11.2024 haben wir als CDU-Fraktion gegen die neue Gehölzschutzsatzung gestimmt. Leider wurde die Satzung mit den Stimmen von Grünen, Linken und AfD dennoch verabschiedet – ein Rückschlag für tausende Grundstückseigentümer und eine bürokratische Katastrophe für unsere Stadt.

Schutzumfang von Gehölzen erheblich erweitert

Die neue Satzung erweitert den Schutzumfang erheblich: Neben jeglichen Bäumen mit einem Stammumfang von 70 Zentimeter und mehr werden nun auch Gehölzgruppen, Sträucher über 5 Meter Höhe und Hecken ab 120 Zentimeter Höhe und 4 Meter Länge geschützt. Jegliche Veränderung oder Entfernung dieser Gehölze ist nur nach Antrag und mit verpflichtender Ersatzpflanzung erlaubt.

CDU-Ratsfraktion: Verschärfung unnötig

„Die privaten Gartenbesitzer, die den Großteil der Betroffenen ausmachen, gehen verantwortungsvoll mit ihren Gartengehölzen um. Sie schätzen diese als Schattenspender und Lebensraum für Vögel und Insekten“, betont Eckhard Pols, CDU-Stadtratsmitglied und Mitglied des Umweltausschusses. „Es bedarf daher keiner weiteren Verschärfungen wie der Verringerung der Stammumfänge oder dem Schutz von Gehölzgruppen. Für kleine Gärten wird es damit besonders schwierig.“

Überwachung nicht möglich

Sein Fraktionskollege Burghard Heerbeck ergänzt: „Diese Satzung ist ein bürokratisches Monster, das die Stadtverwaltung lähmen wird. Die Bearbeitung der zahllosen Anträge wird zusätzliche Verwaltungsmitarbeiter erfordern, was den Haushalt weiter belastet. Gleichzeitig drohen lange Bearbeitungszeiten, die die Bürger frustrieren werden.“ Heerbeck weist zudem auf erhebliche praktische Probleme hin: „Wer soll die Einhaltung dieser Regeln kontrollieren? Die Stadt ist bereits mit der Kontrolle des Fahrradverkehrs in der Innenstadt überfordert, soll jetzt aber die Gärten der Bürger überwachen.“

CDU fordert Rücknahme der Satzung

Besonders problematisch sei der Schutz von Hecken: „Ein cleverer Bürger schneidet seine Hecke einfach in der Mitte zurück, unterbricht die geforderte Länge und entfernt sie anschließend legal. Diese Regelung ist ein Freibrief für Tricksereien und lädt zu Nachbarschaftsstreitigkeiten ein“, warnte Heerbeck.

Die CDU-Fraktion bedauert, dass diese Satzung beschlossen wurde, und fordert eine Rückkehr zu vernünftigen Regelungen, die ökologischen Schutz und Bürgerfreundlichkeit gleichermaßen berücksichtigen.

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