Biotope im Landkreis Lüneburg: Grundstücks-Eigentümer:innen benachrichtigt
Schutt- und Geröllhalden, Heideflächen, Wälder, Moore, Still- und Fließgewässer – der Landkreis Lüneburg ist reich an geschützten Biotopen. Rund 1.200 Grundstücks-Eigentümer:innen mit einem Biotop wurden nun per Brief informiert. Auf der Internetseite des Landkreises finden Interessierte Tipps und Hinweise zur Pflege des geschützten Stücks Natur. Bußgelder sollen mutwillige Zerstörung verhindern.
Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 07.07.2023
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Foto: Lüne-Blog. Ilmenau bei Bienenbüttel.
Biotope im Landkreis Lüneburg: Wertvolle Lebensräume von Tieren und Pflanzen
Für Menschen sind es schöne grüne Flächen, Teiche oder Erholungsbereiche, für Tiere und Pflanze bieten sie wichtigen Lebensraum: Im Landkreis Lüneburg befinden sich tausende gesetzlich geschützte Biotope.
Weil sie von Flora und Fauna geprägt sind und wichtige Rückzugsräume für wildlebende Tiere und Pflanzen bilden, appelliert der Fachdienst Umwelt des Landkreises Lüneburg an den Schutz und Erhalt der Biotope.
1200 Grundstücks-Eigentümer:innen wurden angeschrieben
„Unser Ziel ist es, die Biotope und ihre Lage bekannt zu machen. Nur wenn Eigentümerinnen und Eigentümer diese wertvollen Lebensräume auch kennen, können sie an deren Schutz und Erhalt mitwirken“, sagt Stefan Bartscht, Fachdienstleiter Umwelt.
Deshalb sind nun Briefe an rund 1.200 Haushalte mit einem Biotop auf ihrem Grundstück versendet worden. Gleichzeitig werden die Flächen formell am 10. Juli 2023 öffentlich im Amtsblatt bekannt gemacht.
Hinweise zur Biotop-Pflege online
„Die Schreiben dienen lediglich zur Information, sie sind keine Anweisung oder Verordnung“, betont die Fachdienstleitung. Denn die Biotope sind bereits gesetzlich automatisch geschützt, nicht erst durch die Bekanntgabe.
Ob lebendige Bachläufe, Heideflächen, Feuchtwiesen oder alte Bäume – zu finden sind die Biotope auf der Internetseite des Landkreises. Interessierte finden dort auch Tipps und Hinweise zur Pflege der Biotope.
Bußgelder bis zu 50.000 Euro bei mutwilliger Zerstörung
„Wer Biotope pflegt und bewahrt, hilft damit die Arten- und Strukturvielfalt in unserer Landschaft zu schützen. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich“ sagt Stefan Bartscht.
Umgekehrt gilt: Wird ein Biotop mutwillig zerstört, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro gerechnet werden.
- Landkreis Lüneburg: Biotope – https://www.landkreis-lueneburg.de/biotope
- Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN): Informationsbroschüre zu Biotopen in Niedersachsen
In der Broschüre, die kostenlos heruntergeladen werden kann, sind die vielfältigen Biotoptypen und wichtige Vorgaben dazu kurz beschrieben.
Hintergrund
Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für den Naturschutz werden Biotope regelmäßig kartiert. Der Landkreis Lüneburg vergibt diese Aufgabe an Büros. Die Kartierer sind dafür nicht in privaten Gärten unterwegs. Die meisten Flächen liegen in der freien Landschaft und dürfen ohnehin betreten werden.
Grundstückseigentümer müssen informiert werden
Der Landkreis Lüneburg ist dazu verpflichtet, die Eintragung der geschützten Biotope in das Verzeichnis an die betroffenen Grundstückseigentümer zu übermitteln.
Die genaue Lage der gesetzlich geschützten Biotope im vom Landkreis Lüneburg geführten Verzeichnis – auch für die Gebietsteile A und B, außer Gebietsteil C des Biosphärenreservates – kann im Internet bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüneburg und im Geoportal eingesehen werden.
Biotope im Landkreis
- Landkreis Lüneburg: Biotope – https://www.landkreis-lueneburg.de/biotope
- Geoportal: Übersichtskarte – https://www.landkreis-lueneburg.de/karte
- Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN): Informationsbroschüre zu Biotopen in Niedersachsen
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