Windräder in Südergellersen. Foto: Piet Bohl.

Seit Januar 2023: Hohe Förderung für Bürgerenergie-Projekte

Den Start von Bürgerenergiegesellschaften für Wind an Land unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz seit Jahresbeginn. Zu 70 Prozent, mit bis zu 200.000 Euro pro Windprojekt, werden die hohen Planungs- und Genehmigungskosten zu Beginn übernommen. Ziel ist es, mehr Bürgerenergieprojekte anzustoßen.


Mitteilung von: Braunschweig Spiegel / Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Am: 2. Januar 2023 / 24.12.2022
Online:  https://braunschweig-spiegel.de/heute-geht-es-los/ https://www.bmwk.de/
Foto: Piet Bohl. Windräder in Südergellersen. 


Seit 1. Januar 2023 geht es los: Deutschland fördert die Bürgerenergie

Seit dem 1. Januar 2023 werden Bürgerenergiegesellschaften unterstützt, um die Hürde von hohen Planungs- und Genehmigungskosten zu überwinden. 70 Prozent – bis zu 200.000 Euro pro Windprojekt – können gefördert werden. Ziel ist es, mit diesem Förderprogramm wieder mehr Bürgerenergieprojekte anzustoßen.

Denn um den dringend benötigten Ausbau der Erneuerbaren zu schaffen, braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft, Bürger*innen und Staat. Erneuerbaren-Vorreiter Dänemark zeigt, dass der Ausbau von Wind an Land besonders gut durch Bürgergesellschaften klappt.

Bürgerenergiegesellschaften: Hürde bei den Startkosten

Doch Bürgerenergiegesellschaften haben einen strukturellen Nachteil: Sie haben es schwerer Risikokapital für die lange und mit Unsicherheiten behaftete Planungsphase aufzubringen. Denn anders als große Unternehmen können sie solche Kosten und Risiken nicht über viele Projekte verteilen.

Deshalb übernimmt nun das Förderprogramm 70 Prozent der Anlaufkosten. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören alle Maßnahmen der Vorplanung eines Projektes wie Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und notwendige Gutachten, die zur Realisierung von Windenergieanlagen beitragen.

Staat übernimmt Anlaufkosten – Förderung nur in besonderen Fällen zurückzuzahlen

Die Förderung muss nur dann zurückgezahlt werden, wenn die jeweiligen Windenergieanlagen an Land innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz oder einen Zuschlag in einem EEG-Ausschreibungsverfahren erhalten haben oder eine EEG-Förderung außerhalb der Ausschreibung registriert wurde.

Insgesamt umfasst die Förderung für 2023 eine Summe von 7,5 Mio. €. Auch für die weiteren Jahre sind Summen in der Größenordnung vorgesehen.

Bürgergesellschaften: Wind- und Solarprojekte weitgehend von Ausschreibung ausgenommen

Auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, stärkt die Bürgerenergie. So werden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften so weit wie möglich von den Ausschreibungen ausgenommen. Für Windenergieanlagen an Land gilt dann die Ausschreibungsgrenze von 18 Megawatt.

Zudem ist im EEG 2023 der Begriff der Bürgerenergiegesellschaft nach § 3 Nummer 15 neu definiert.

Mehr Information und Richtlinie zum Förderprogramm


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