Auch im Mini-Job: Mehr Lohn im neuen Jahr – Arbeitsagentur informiert über Vor- und Nachteile von Teilzeit
Rund 16.500 Menschen im Landkreis arbeiten in Mini-Jobs. Auch für sie gilt der Anstieg des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde und damit ein Monatslohn von 603 Euro bei 10 Wochenstunden, erklärt Steffen Lübbert von der Gewerkschaft NGG. Welche Chancen oder auch Nachteile kann Teilzeit bringen? Wie findet man für sich eine stimmige Lösung? Darüber informiert eine Online-Veranstaltung der Arbeitsagentur Lüneburger Heide.
Mitteilung von: Gewerkschaft NGG, Region Lüneburg / Agentur für Arbeit Lüneburger Heide – Am: 06.01.2026
Online: https://lueneburg.ngg.net / https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/lueneburg-uelzen – Foto: Gewerkschaft NGG.
16.500 Mini-Jobber im Kreis Lüneburg: Ab 2026 47 Euro mehr im Portemonnaie
Mini-Jobber mit dickeren Portemonnaies: Rund 16.500 Mini-Jobber gibt es im Landkreis Lüneburg. Sie können seit diesem Januar 603 Euro pro Monat verdienen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Die meisten Mini-Jobber bekommen nur den gesetzlichen Mindestlohn. Und der steigt jetzt um 1,08 Euro auf dann 13,90 Euro pro Stunde. Für die Mini-Jobber bedeutet das: Wenn sie 10 Stunden pro Woche arbeiten, müssen sie in diesem Jahr 47 Euro pro Monat mehr auf dem Konto haben“, erklärt Steffen Lübbert.
In Betrieben mit Tarifvertrag steigen auch Löhne für Mini-Jobber
Der Geschäftsführer der NGG Lüneburg appelliert an die geringfügig Beschäftigten, das „Lohn-Plus“ im Blick zu haben. Und Steffen Lübbert stärkt ihnen den Rücken: „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse – und sie dürfen auch nicht so behandelt werden.“ Konkret kritisiert die NGG Lüneburg, dass Mini-Jobber „häufig als Aushilfen mit weniger Rechten behandelt werden“. Der Gewerkschafter weist aber darauf hin, dass Mini-Jobber in Betrieben mit Tarifvertrag auch von diesem profitieren.
Mini-Jobber: Gleiche Rechte wie Vollzeit-Beschäftigte – Stundenlohn, Urlaub, Lohnfortzahlung
Dabei gehe es auch um den Lohn: „Wenn ein Mini-Jobber bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft leistet, dann hat er dafür auch den gleichen Stundenlohn verdient. Denn Mini-Job bedeutet nicht immer gleich Mindestlohn“, so Steffen Lübbert. Außerdem steht auch Mini-Jobbern Urlaub zu. Wer geringfügig beschäftigt sei und für längere Zeit krank werde, habe zudem – genauso wie jeder andere Beschäftigte im Betrieb auch – Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Viele Beschäftigte in Mini-Jobs im Landkreis Lüneburg
„Wenn es im Unternehmen Zuschläge bei Wochenend- oder Nachtarbeit gibt, dann dürfen Mini-Jobber auch dabei nicht leer ausgehen. Genauso wie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, macht NGG-Geschäftsführer Steffen Lübbert deutlich. „Egal, ob auf dem Wochenmarkt oder in der Restaurantküche, in der Kantine, an der Bäckerei- oder Fleischtheke“, sagt Steffen Lübbert. In den Fokus rückt Lübbert auch Restaurants, Gaststätten und Hotels: „2.270 Mini-Jobber arbeiten allein in der Gastronomie im Landkreis Lüneburg. Das ist eine Branche, die stark auf Mini-Jobs setzt.“ Der Gewerkschafter beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur.
Aber: Nur reguläre Beschäftigung bietet kompletten Sozialversicherungsschutz
Die NGG Lüneburg sieht die hohe Zahl der Mini-Jobs allerdings kritisch: „Mini-Jobs verdrängen Vollzeitstellen. Dabei bieten nur die regulären Jobs den Beschäftigten einen kompletten Sozialversicherungsschutz – von der Rente über die Pflege bis zur Arbeitslosigkeit“, so Steffen Lübbert. Die Gewerkschaft spricht sich dafür aus, Mini-Jobs in ihrer bisherigen Form abzuschaffen. „Auch für Jobs mit geringer Wochenarbeitszeit muss gelten: Wer arbeitet, muss ab der ersten Stunde auch komplett sozialversichert sein“, fordert NGG-Geschäftsführer Lübbert.
Mini-Job als berufliche Sackgasse für junge Mütter
Die NGG Lüneburg kritisiert besonders die Folgen, die Mini-Jobs für Frauen haben können. „57 Prozent aller geringfügig Beschäftigten im Landkreis Lüneburg sind Frauen. Oft machen gerade junge Mütter den Mini-Job anfangs nebenbei, um später wieder voll in den Beruf einzusteigen. Genau das gelingt vielen aber nicht. Gerade dann, wenn der Betrieb nicht mitzieht und ihnen keine Jobs mit mehr Wochenstunden anbietet. Der Mini-Job wird so zur beruflichen Sackgasse – mit allen Folgen, die das dann hat. Bis hin zur deutlich geringeren Rente“, warnt Steffen Lübbert.
- Mehr Information zu Mini-Jobs:
Gewerkschaft NGG Lüneburg – Kontakt 04131 421 460 – region.lueneburg@ngg.net
Arbeitsagentur lädt ein: Online-Veranstaltung rund um Teilzeitarbeit
Damit Familie, Pflege, Weiterbildung oder persönliche Bedürfnisse mit der Arbeit zusammenpassen, reduzieren viele Menschen ihre Arbeitszeit. Gleichzeitig stellen sich Fragen: Wie wirkt sich eine Teilzeitbeschäftigung auf Anerkennung im Job aus? Welche Chancen oder auch Nachteile können dadurch entstehen und wie schaut es später mit der Rente aus? Was braucht es, damit Arbeitszeit gut zum Leben passt?
Damit die Arbeitszeit zum Leben passt
Die Online-Veranstaltung am Mittwoch, 21. Januar 2026, gibt darauf Antworten. Tanja Zerbin-Münstedt, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bei der Agentur für Arbeit Lüneburger Heide, und ihre Kollegin Kristina Brinkmann aus Stade haben dazu weitere Informationen, beispielsweise über unterschiedliche Arbeitszeitmodelle, und praktische Tipps rund um Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Wiedereinstieg.
Beginn ist um 11 Uhr. Die Anmeldung ist online, das Link für die Einwahl in MS-Teams wird per E-Mail zugesendet.
- Agentur für Arbeit Lüneburger Heide: Anmeldung zur Online-Veranstaltung
- Agentur für Arbeit Lüneburger Heide: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/lueneburger-heide
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