Foto: Pressefoto Greenpeace. Mit einer vier Meter großen, von Autospuren überfahrenen Justitia-Figur demonstrierten zwölf Greenpeace-Aktivist:innen am 15. Juli 2024 auf den Stufen zum Verkehrsministerium für grundrechtskonformen Klimaschutz im Verkehr. „Klima schützen statt Recht verletzen!“ Auch Greenpeace wird sich an der Verfassungsbeschwerde für ausreichenden Klimaschutz auch im Verkehrssektor beteiligen.

Für mehr Klimaschutz: Fünf Verbände klagen – Bürger:innen zu Beteiligung aufgerufen

Fünf deutsche Umweltverbände werden Verfassungsbeschwerde einlegen gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung. Menschen ab 14 Jahren, die dauerhaft in Deutschland leben, können sich bis zum 31. August 2024 der Klage von Greenpeace und German Watch anschließen.


Mitteilung von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) – Am: 15. Juli 2024
Online: https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/ – Foto: Greenpeace


Neues Klimaschutzgesetz: BUND legt Verfassungsbeschwerde ein

Foto: Pressefoto Greenpeace. Mit einer vier Meter großen, von Autospuren überfahrenen Justitia-Figur demonstrierten zwölf Greenpeace-Aktivist:innen am 15. Juli 2024 auf den Stufen zum Verkehrsministerium für grundrechtskonformen Klimaschutz im Verkehr. „Klima schützen statt Recht verletzen!“ Auch Greenpeace legt Verfassungsbeschwerde ein für ausreichenden Klimaschutz – auch im Verkehrssektor: mehr

Fünf deutsche Umweltverbände haben angekündigt, Verfassungsbeschwerde einzulegen gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung und die Entkernung des Klimaschutzgesetzes (KSG). Dazu gehören der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), die Deutschen Umwelthilfe (DUH), Greenpeace und Germanwatch.

BUND nimmt Rechtsbruch nicht hin

„Mit dem abgeschwächten Klimaschutzgesetz kann Deutschland seinen Beitrag zum Einhalten der rechtsverbindlichen 1,5-Grad-Grenze nicht leisten. Nach wissenschaftlichen Maßstäben erschweren die zu schwachen deutschen Klimaziele diese Aufgabe zusätzlich“, begründet Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), das Vorgehen.

„Der BUND nimmt diesen Rechtsbruch nicht einfach hin. Wir werden vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde zusammen mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und vier Einzelkläger*innen gegen das Klimaschutzgesetz einlegen: Klimaschutz ist Menschenrecht.“

Mehr Information und Kontakt

German Watch: „Zukunftsklage“ – Einladung zur Beteiligung

„Gemeinsam mit Ihnen reichen wir Verfassungsbeschwerde ein. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, ein Klimaschutzgesetz vorzulegen, das Maßnahmen beinhaltet, die unsere Freiheitsrechte heute und in Zukunft schützen“, so lädt German Watch ein.

Germanwatch und Greenpeace klagen als Umweltverbände gemeinsam mit Einzelkläger:innen. Alle Menschen ab 14 Jahren, die dauerhaft in Deutschland leben, können sich bis zum 31. August 2024 der Klage anschließen. Ohne persönliche Risiken oder Kosten. Alle Beschwerdeführer:innen sind juristisch gleichgestellt.

Wer sich an der Zukunftsklage beteiligen will, kann sich online anmelden und erhält dann die entsprechenden Unterlagen zugesandt. „Setzen wir uns gemeinsam für eine klimafreundliche Zukunft ein!“, ruft German Watch auf.

Mehr Information

Hintergrund: Drei Verfassungsbeschwerden

Neben der „Zukunftsklage“ von German Watch und Greenpeace gibt es noch zwei weitere Verfassungsbeschwerden: Die Deutschen Umwelthilfe (DUH) legt gemeinsam mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen Beschwerde ein, der BUND gemeinsam mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) und Einzelkläger:innen aus verschiedenen Teilen der Gesellschaft.

Mehr bei Lüne-Blog

  • Verkehrswende-Bündnis Lüneburg: Klimaschutz ernst nehmen – auch im Bereich Verkehr! – 15.05.2024
    Nicht zielführend, attestiert das Verkehrswende-Bündnis der aktuellen Verkehrsplanung in der Hansestadt in einem offenen Brief. Mit drei Beispielen belegt der Zusammenschluss: In Lüneburg ist man von konsequenter Förderung von Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr weit entfernt. Stattdessen, so die Engagierten, werde immer mehr Raum für den Kfz-Verkehr geschaffen.
Hier: Ein schmaler, benutzungspflichtiger Weg, den sich zu Fuß Gehende und Radfahrende teilen dürfen. Bei diesem Verkehrszeichen 240 müssen Radfahrende besondere Rücksicht auf Personen zu Fuß nehmen und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. - Benutzungspflichtiger Radweg Schießgrabenstraße. Foto: Lüne-Blog.

Kein Fußpfad … – Das hier ist ein benutzungspflichtiger(!) Rad- und Fußweg in der Lüneburger Innenstadt (Schießgrabenstraße). Bei diesem Verkehrszeichen 240 müssen Radfahrende besondere Rücksicht auf Personen zu Fuß nehmen und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Foto: Lüne-Blog.

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