
Hansestadt: Widerspruch einlegen gegen Weitergabe von Meldedaten – so geht’s
Adressverlage, Parteien, die Bundeswehr und weitere können auf Daten aus dem Melderegister der Hansestadt Zugriff erhalten – es sei denn, man hat dagegen Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch ist formlos auch online möglich. Darauf weist die Hansestadt hin. Wer sich neu angemeldet hat, wird darüber per Merkblatt informiert.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 20.10.2025
Online: https://www.hansestadt-lueneburg.de – Foto: Lüne-Blog.
Weitergabe von Daten: Einwohnende der Hansestadt können Widerspruch einlegen
Das Bundesmeldegesetz erlaubt es den Meldebehörden, Daten aus dem Melderegister in bestimmten Fällen weiterzugeben. Das gilt für die Weitergabe innerhalb der Verwaltung oder an andere Behörden, wenn die Daten notwendig sind, um gesetzliche Aufgaben zu erfüllen. Die Meldebehörde darf zudem auch Daten zu Alters- und Ehejubiläen an Presse und Rundfunk übermitteln, Adressdaten an Adressbuchverlage oder – im Zusammenhang mit Wahlen – Daten an Parteien und Wählergruppen weitergeben.
Dieser Weitergabe können die Lüneburgerinnen und Lüneburger widersprechen. Darauf weist die Hansestadt Lüneburg hin. Wer sich neu im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg anmeldet, bekommt ein entsprechendes Merkblatt ausgehändigt.
Hier ist die Weitergabe von Daten möglich
Ein Widerspruch ist möglich gegen die Weitergabe von Daten bei folgenden Anfragen:
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- an Adressbuchverlage,
- an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (für den Versand von Infomaterial an Personen unter 18 Jahren),
- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen,
- an Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften.
So geht’s: Widerspruch einlegen
Der Widerspruch kann jederzeit – formlos oder per Vordruck – schriftlich beim Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg, Postfach 2540 in 21315 Lüneburg erfolgen. Einen Vordruck und die Möglichkeit, der Datenweitergabe zu widersprechen, gibt es auch online. Gültig bleibt der Widerspruch bis auf Widerruf beziehungsweise bis zu einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde.
- Hansestadt Lüneburg – Bürgeramt: Information, Terminvereinbarung und Widerspruch gegen Datenweitergabe
Hier kann ein Formblatt für den Widerspruch heruntergeladen werden.
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