Windenergie im Landkreis Lüneburg: Bis 2032 vier Prozent der Fläche bereitstellen
Auf großes Interesse stieß der Ausschuss für Raumordnung des Landkreises Lüneburg am 29. Februar 2024 im Hotel Bergström in Lüneburg. Bei der Sitzung wurden Szenarien vorgestellt, wie Windkraft im Regionalen Raumordnungsprogramm verankert werden kann. Es steht die Entscheidung an, ob zunächst nur die ab 2027 verpflichtenden 3,09 Prozent Flächen ausgewiesen werden oder gleich 4 Prozent, wie es ab 2032 Pflicht ist.
Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 14.03.2024
Online: mehr – Foto: Lüne-Blog
Windenergie: Landkreis Lüneburg muss bis 2032 rund vier Prozent seiner Fläche bereitstellen
Foto: Lüne-Blog. Windräder im Landkreis Lüneburg.
Mit Blick auf die Energiewende und den Klimaschutz schreiben Bund und Land dem Landkreis Lüneburg ambitionierte Ziele vor: Bis 2032 müssen vier Prozent der Landkreisfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen sein. In einer ersten Etappe bis 2027 müssen mindestens 3,09 Prozent erreicht werden.
150 Bürger:innen zu Gast bei der Ausschusssitzung
Der Ausschuss für Raumordnung diskutierte am 29. Februar 2024 im Hotel Bergström in Lüneburg verschiedene Szenarien, wie das Thema Windkraft am besten im Regionalen Raumordnungsprogramm verankert werden kann.
Rund 150 Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, um sich zu informieren und Fragen an die Kreisverwaltung zu stellen. In den kommenden Wochen wollen die Kreistagsfraktionen weiter darüber beraten, ein Beschluss wurde noch nicht gefasst.
Belastung für Mensch und Natur klein halten und Planungssicherheit schaffen
Gemeinsam mit anderen betroffenen Landkreisen hat der Landkreis Lüneburg in Niedersachsen bereits eine Deckelung bei vier Prozent erwirkt: „Die Windkraft-Vorgaben von Bund und Land werden das Gesicht unseres Landkreises verändern. Denn dadurch könnten sich bei uns künftig fünfmal so viele Windräder drehen wie jetzt – das können wir nicht weiter ändern“, erklärt Landrat Jens Böther.
„Was wir jedoch in der Hand haben – und das ist unser Ziel -: Belastungen für Mensch und Natur möglichst klein zu halten und Planungssicherheit für die Kommunen zu schaffen.“
Landkreis: Windkraft-Flächen im Regionalen Raumordnungsprogramm festlegen
Warum will der Landkreis die Windkraftflächen im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) festlegen? Wenn der Landkreis die möglichen Standorte im RROP festlegt, hat die Politik Mitbestimmungsmöglichkeiten und kann die Interessen der Menschen vor Ort einbringen.
„Eine gute Planung durch den Landkreis ist deshalb wichtig,“ erklärt Lena Lampe, Leiterin des Fachdienstes Regional- und Bauleitplanung. Mit Kriterien wie Mindestabständen von Wohnbebauung, freiem Blick zwischen einzelnen Windkraftflächen und Naturschutzbedingungen hat der Landkreis Flächen kreisweit nach denselben Voraussetzungen ausgewählt.
Kriterien für Vorrangflächen festgelegt
„Investoren suchen sich ohne Regelung selbstständig interessante Standorte für Windräder oft mit wesentlich höheren Belastungen für Mensch und Natur und erwerben dann auch schnell ein Recht, genau dort zu bauen“, macht Lena Lampe die Folgen deutlich, sollte der Plan nicht vom Land genehmigt werden. Nun geht es darum, wieviel Fläche der Landkreis im ersten Aufschlag mit dem RROP für die Windenergie sichert und freigibt.
Vier Varianten – Bereits jetzt gesamte Fläche ausweisen oder schrittweise vorgehen?
Vier Möglichkeiten für die Windkraft-Vorrangflächen hatte die Verwaltung als Diskussionsgrundlage vorbereitet (siehe unten). Die Kernfragen dahinter:
Stellt der Landkreis nur die ab 2027 verpflichtenden 3,09 Prozent seiner Fläche zur Verfügung? Und wird dabei ein Puffer für Klagen und ähnliche Risiken eingeplant? Oder weist der Landkreis 4 Prozent der Fläche aus, wie es ab 2032 Pflicht ist? Hier wäre auch eine schrittweise Lösung möglich.
Fraktionen zur Entscheidung aufgerufen
Welchen Weg der Landkreis Lüneburg am Ende wählen soll, darüber diskutieren die Kreistagsfraktionen in den kommenden Wochen. „Das ist eine wirklich weitreichende Entscheidung, denn Windkraft wird unseren Landkreis auf Jahrzehnte prägen“, sagt Landrat Jens Böther. „Die Fraktionen müssen das im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gut abwägen. Die Verwaltung hat alles sorgfältig vorbereitet, wir stehen bei Fragen jederzeit bereit.“
Beratungen werden im März/April 2024 fortgesetzt
Das gemeinsame Ziel sei, das Risiko, dass überall im Außenbereich Windräder die Landschaft prägen, so gering wie möglich zu halten. „Betroffene Anwohnende sollen frühzeitig wissen, was kommt. Kommunen und Windkraft-Investoren sollen planen können“, sagt Landrat Jens Böther. Im März und April 2024 beraten die Kreistagsmitglieder weiter über das Thema Windkraft und den Weg, den sie für den Landkreis Lüneburg einschlagen wollen.
Mehr Information
- Landkreis Lüneburg: Festlegung von Vorranggebieten zur Windenergienutzung im RROP – Vorlage 2024/032, Ausschuss für Raumordnung am 29.02.2024, mit den vier Varianten
- Landkreis Lüneburg: Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)
- Landkreis Lüneburg: Erneuerbare Energien
Mit der Auszeichnung als 100%-Erneuerbare-Energie-Region wurde anerkannt, dass der Landkreis Lüneburg zu den Vorreitern der regionalen Energiewende gehört. Dabei spielen die vielfältigen Bestrebungen und Aktivitäten im Landkreis Lüneburg ebenso eine Rolle, wie die Tatsache, dass der Energiebedarf bereits heute zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil aus erneuerbaren Energien gedeckt wird
Ergänzung oder Korrektur? Bitte Mail an redaktion@luene-blog.de – danke!
Lüne-Blog veröffentlicht Pressemitteilungen, Berichte und Veranstaltungshinweise von Verbänden und Zusammenschlüssen. Nachricht an: redaktion@luene-blog.de
Lüne-Blog kannst du auch lesen bei:
Twitter/X | Telegram | Mastodon |