Gebiete für Windenergie im Landkreis: Anteil der Waldflächen reduziert
Energiewende und Naturschutz vereinbaren: Eine bestimmte Menge an Flächen muss der Landkreis für Windkraft vorsehen. Der Anteil der Waldflächen dabei soll nun reduziert werden. Dafür stimmte der Ausschuss für Regionalplanung im Landkreis Lüneburg am 5. Juni 2024.
Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 05.06.2024
Online: mehr – Foto: Lüne-Blog.
Kein ungesteuerter Windenergie-Ausbau: Ausschuss beschließt Vorschlag mit reduziertem Waldanteil
Foto: Lüne-Blog. Windräder bei Bardowick, Landkreis Lüneburg.
Der Landkreis Lüneburg soll in Zukunft deutlich mehr Flächen für Windkraft bereitstellen – das verlangt das Land Niedersachsen. Der Ausschuss für Raumordnung im Landkreis Lüneburg stimmte nun am 5. Juni 2024 einem Vorschlag der Kreisverwaltung zu. Damit wird das Ziel erreicht, aber es werden weniger Flächen in Wäldern als Windenergie-Gebiete ausgewiesen. Der Beschluss wurde bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen gefasst.
Energiewende und Umweltschutz miteinander vereinbaren
„Damit werden viele im Verfahren eingebrachte Belange abgewogen und gleichzeitig die Vorgabe des Landes Niedersachsen, bis 2027 etwa 3 Prozent der Landkreisfläche für Windenergie zur Verfügung zu stellen, erreicht“, erklärte Kreisrätin Sigrid Vossers. Anwesend bei der Sitzung waren auch zahlreiche Vertreter:innen von Bürgerinitiativen.
Im Vorfeld hatten Kreisverwaltung und Vertreter:innen des Kreistages beraten, wie sich das Ziel der Energiewende mit dem Schutz der Umwelt kombinieren lässt. Dabei tauschte man sich über alle nach festgelegten Kriterien geeigneten Flächen aus.
Hintergrund: Ausweisung von zunächst 3,09 Prozent Fläche für Windenergie ist Pflicht
Das Niedersächsische Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) weist den einzelnen Landkreisen zu, wie viel Prozent der gesamten Landkreisfläche für die Windenergie ausgewiesen werden sollen. Für den Landkreis Lüneburg sind dies 3,09 Prozent bis zum 31. Dezember 2027 und 4,0 Prozent bis zum 31. Dezember 2032.
Dieser Wert, mit zwei anderen Landkreisen der höchste in Niedersachsen, wird vom Land mit dem großen Anteil an Waldflächen im Landkreis begründet. Dadurch könnten sich im Landkreis künftig fünfmal so viele Windräder drehen wie jetzt.
Durch Aufnahme ins Raumordnungsprogramm ist Ausbau steuerbar
Nur wenn der Landkreis Lüneburg die möglichen Flächen dafür im Regionalen Raumordnungsprogramm ausweist, gibt es die Möglichkeit, die Interessen der Menschen vor Ort einzubringen. Wird eine solche Vorgabe nicht beschlossen oder erreicht das Raumordnungsprogramm die Flächenziele des Landes Niedersachsen nicht, dann droht ein ungesteuerter Ausbau der Windenergie im gesamten Landkreis Lüneburg.
Daher enthält der beschlossene Entwurf mit 3,23 Prozent auch einen Puffer, um im Falle eventueller Klagen nicht unter die Schwelle von 3,09 Prozent zu rutschen.
Kompromisslösung gefunden
„Ohne die Einbeziehung von Waldflächen für die Windenergienutzung lässt sich der geforderte Flächenanteil von 4 Prozent im Landkreis Lüneburg nicht oder nur durch erheblich höhere Belastungen der Menschen in der Region realisieren“, so Lena Lampe, Fachdienstleiterin für Regional- und Bauleitplanung.
Der beschlossene Vorschlag bildet aus Sicht der Verwaltung und des Ausschusses die verschiedenen Interessen so gut wie möglich ab: Abstände zur Wohnbebauung, die deutlich größer sind als der gesetzliche Mindestabstand, freie Sichtachsen von den Ortschaften aus und natürlich den Schutz von Natur und Umwelt.
- Landkreis Lüneburg: Regionalplanung
- Landkreis Lüneburg: Ausschuss für Raumordnung am 5. Juni 2024 – Tagesordnung und Anlagen
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