Landtagswahl am 9. Oktober 2022: Jetzt Briefwahl in Lüneburg beantragen!
Landtagswahl am 9. Oktober 2022: Die Wahlbenachrichtigungen sind schon unterwegs. Ab heute, 5. September 2022, ist auch das Briefwahlbüro im Rathaus Lüneburg geöffnet. Wer nicht zur Wahlurne kann, kann hier die Briefwahl beantragen: online, per Post oder persönlich. Außerdem: So funktioniert das mit der Erst- und Zweitstimme!
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg
Am: 05.09.2022
Online: mehr
Foto: Hansestadt Lüneburg.
Briefwahlbüro im Lüneburger Rathaus geöffnet – neuer Service für Online-Antrag
Foto: Hansestadt Lüneburg. Briefwahlbüro im Rathaus
Am Sonntag, 9. Oktober 2022, wird in Niedersachsen der Landtag gewählt. Ab heute, 5. September 2022, ist nun auch das Briefwahlbüro der Hansestadt Lüneburg geöffnet für alle Lüneburger:innen, die nicht persönlich zur Wahlurne kommen können.
Hier die wichtigsten Informationen und Neuigkeiten!
- Wahlbenachrichtigung: Ist unterwegs
Die Wahlbenachrichtigungen der Stadt liegen alle bereits bei der Post. Sie sollten bis spätestens 18. September 2022 in den Briefkästen der Wahlberechtigten ankommen. - Briefwahl online beantragen
Neuer Service der Stadt: Auf den Wahlbenachrichtigungen findet sich ein QR-Code, der direkt zum Online-Wahlscheinantrag auf der städtischen Homepage führt. Die Seite kann auch direkt aufgerufen werden: https://www.hansestadt-lueneburg.de/rathaus/politik/landtagswahl-2022.html - Briefwahl per Post oder persönlich im Wahlbüro beantragen
Ein Antrag auf Briefwahl kann auch per Post gestellt werden. Nähere Hinweise auf der Wahlbenachrichtigung.
Alternativ kann man ihn auch persönlich im Briefwahlbüro stellen.
Nach Möglichkeit mitbringen: Wahlbenachrichtigung mit dem ausgefüllten Briefwahlantrag auf der Rückseite, Personalausweis oder Reisepass. Das erleichtert die Antragsbearbeitung und vermeidet ggf. die Wartezeit im Briefwahlbüro.
Hinweis: Wer persönlich vorbeikommt, kann die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl in Empfang nehmen und auch gleich vor Ort wählen. Ebenso ist es möglich, die Unterlagen mitzunehmen und z.B. zu Hause zu wählen. - Briefwahlbüro
Das Briefwahlbüro im Rathaus (Eingang E) ist über Waagestraße und Rathausgarten erreichbar und barrierefrei zugänglich.
Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr, am Freitag vor der Wahl (7. Oktober 2022) von 8 bis 13 Uhr.
Am Montag, 3. Oktober 2022, ist das Briefwahlbüro wegen des Tages der deutschen Einheit geschlossen.
Hinweis: Beim Betreten des Briefwahlbüros besteht grundsätzlich Maskenpflicht.
Telefonischer Kontakt zum Briefwahlbüro für Rückfragen: (04131) 309-3200.
Häufig gestellte Fragen
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wer bis zum 18. September 2022 keine Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Briefwahlbüro melden und nachhaken. Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, aber die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann spätestens bis zum 23. September 2022 schriftlich einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.
Wer ist wahlbereichtigt?
Wahlberechtigt ist, wer Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
1. das 18 Lebensjahr vollendet hat und
2. seit drei Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz hat.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Nähre Auskünfte zum Wahlrecht erteilt das Briefwahlbüro.
Hintergrund: Landtagswahl in Niedersachsen
So funktioniert das mit der Erst- und Zweitstimme!
Am 9. Oktober 2022 findet die 19. Landtagswahl in Niedersachsen statt. Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. Jede:r Wahlberechtigte hat zwei Stimmen:
- Mit der Erststimme wird der Direktkandidat bzw. die Direktkandidatin aus dem jeweiligen Wahlkreis gewählt.
- Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei unterstützt.
Die Erst- und Zweitstimme können unabhängig voneinander vergeben werden, d.h. mit der Erststimme kann eine Kandidatin bzw. ein Kandidat der Partei A unterstützt werden und mit der Zweitstimme die Landesliste der Partei B.
Der Niedersächsische Landtag umfasst mindestens 135 Abgeordnete.
- Davon werden 87, also rund zwei Drittel, per Erststimme als Direktkandidatinnen und -kandidaten aus den Wahlkreisen gewählt.
- Mit der Zweitstimme erhalten zusätzlich mindestens 48 Abgeordnete über die Landeslisten der Parteien einen Sitz im Parlament. Dazu muss deren Partei mehr als fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten.
Drei Wahlkreise im Landkreis Lüneburg
Dieses Mal ist der Landkreis Lüneburg in drei Wahlkreise aufgeteilt:
- Wahlkreis 47 „Elbe“
Landkreis Lüchow-Dannenberg, Stadt Bleckede, Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg - Wahlkreis 48 „Lüneburg-Land“
Samtgemeinden Amelinghausen, Bardowick, Gellersen, Ilmenau, Scharnebeck - Wahlkreis 49 „Lüneburg“
Hansestadt Lüneburg, Gemeinde Adendorf, Samtgemeinde Ostheide
Mehr Information: Landkreis Lüneburg – mehr
Lünepedia: Wahlen
Die Hansestadt Lüneburg befindet sich mit dem Status der Kreisstadt und einer großen selbstständigen Stadt im Landkreis Lüneburg innerhalb des Bundeslandes Niedersachsen in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitglied des Staatenverbundes der Europäische Union. Somit sind die Lüneburger*innen bei der Europa-, der Bundestags-, der Landtags-, der Landrats-, der Kommunal- und der Oberbürgermeister*innenwahl wahlberechtigt.
Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/
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