Betriebsratswahlen 2022. Foto: NGG Lüneburg.

Bundesweite Betriebsratswahl vom 1. März – 31. Mai 2022 – Gewerkschaft ruft zu Teilnahme auf

Bundesweit werden vom 1. März bis zum 31. Mai 2022 in kleinen und großen Unternehmen die Betriebsräte gewählt – für eine Wahlperiode von vier Jahren. In Lüneburg ruft die Gewerkschaft NGG alle Arbeitnehmer:innen auf, sich an der Wahl zu beteiligen.

Die Wahl wird direkt im Unternehmen von den zuständigen Arbeitnehmervertretern organisiert. Auf Wunsch unterstützen die Gewerkschaften, ebenso wenn ein Betriebsrat gegründet werden soll. Das ist ab 5 Arbeitnehmer:innen möglich.
Übrigens: Firmen mit Betriebsrat sind produktiver und machen bessere Umsätze, wie Untersuchungen ergeben haben.


Mitteilung von: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Lüneburg
Am: 01.03.2022


Jetzt Interessenvertreter im Betrieb wählen

Betriebsratswahlen im Kreis Lüneburg gestartet: Mitreden in eigener Sache

Vom Lohn über den Urlaub bis zur Arbeitszeit: Wer die Entscheidung darüber, wie der eigene Arbeitsplatz aussieht, nicht allein dem Chef überlassen will, der soll jetzt bei der Betriebsratswahl mitmachen. Dazu ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte im Landkreis Lüneburg auf.

Betriebsräte: Damit Betriebe und Beschäftigte besser durch die Krise kommen

„Betriebsräte sind gerade in Pandemiezeiten wichtiger denn je. Die Interessenvertreter kümmern sich darum, dass Betriebe und Beschäftigte besser durch die Krise kommen – zum Beispiel indem sie Jobs sichern, ein höheres Kurzarbeitergeld durchsetzen oder den Infektionsschutz im Beruf organisieren“, sagt NGG-Geschäftsführer Steffen Lübbert.

In kaum einem anderen Bereich könnten die Beschäftigten ihre eigenen Interessen stärker beeinflussen als am Arbeitsplatz. „Ob in der Backstube, in der Hotelküche oder in der Süßwarenfabrik – niemand sollte sich um sein gutes Recht bringen lassen und jetzt seine Stimme abgeben“, so Lübbert.
Wo es noch keine Arbeitnehmervertretung gebe, könne übrigens jederzeit ein Betriebsrat gegründet und außerhalb der jetzt laufenden Abstimmungsphase gewählt werden. Hierbei stehe die NGG vor Ort mit Rat und Tat zur Seite.

Ab 5 Beschäftigten ist Arbeitnehmervertretung möglich

Die Betriebsratswahlen laufen vom 1. März bis zum 31. Mai. Bereits in Firmen ab fünf Beschäftigten kann eine Arbeitnehmervertretung gewählt werden. Die Wahlen finden alle vier Jahre statt und sind neben der Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahl eine der größten Abstimmungen überhaupt. Gewerkschafter Lübbert spricht von einem „Best-Practice-Beispiel in puncto Demokratie“.

Firmen mit Betriebsrat sind produktiver und machen bessere Umsätze

Die Gewerkschaft verweist auf wichtige Vorteile der Mitbestimmung. Nach einer repräsentativen Studie der Hans-Böckler-Stiftung liegen die Löhne in Firmen, die einen Betriebsrat haben, um durchschnittlich 8,4 Prozent höher. Beim Kurzarbeitergeld erhielten demnach zuletzt zwei Drittel aller Beschäftigten, die auf eine Arbeitnehmervertretung bauen können, eine Aufstockung (ohne Betriebsrat: 25,6 Prozent).

Auch bei der betrieblichen Weiterbildung, der Frauenförderung und der Nachwuchsgewinnung schneiden mitbestimmte Unternehmen deutlich besser ab. Zugleich profitieren die Arbeitgeber: Laut Böckler-Stiftung sind Firmen mit Betriebsrat um 12,8 Prozent produktiver als solche ohne – und schreiben 14 Prozent höhere Gewinne.

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