Geduldete Ausländer:innen: Jetzt bessere Chance auf Bleiberecht
Wer sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre in Deutschland aufhält und nicht straffällig geworden ist, kann ab jetzt eine achtzehnmonatige Aufenthaltserlaubnis beantragen und damit die Chancen für ein endgültiges Bleiberecht verbessern. In dieser Zeit kann man sich um die Sicherung des Lebensunterhalts, Sprachkenntnisse und den Identitätsnachweis kümmern.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg
Am: 20.12.2022
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Chancen-Aufenthaltsrecht tritt bald in Kraft – Anträge schon jetzt möglich
Langjährig geduldete Ausländer:innen sollen künftig mehr Chancen auf ein Bleiberecht in Deutschland erhalten. Das hat der Bundesrat jetzt mit einem Gesetz zum sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht entschieden.
„Langjährig Geduldete, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre in Deutschland aufhalten, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, [erhalten] eine achtzehnmonatige Aufenthaltserlaubnis“, erklärt Susanne Twesten, Fachbereichsleiterin für Ordnung und Bürgerservice bei der Hansestadt Lüneburg.
In dieser Zeit die Menschen darum kümmern, die Voraussetzungen für ein endgültiges Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu gehören etwa die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und ein Identitätsnachweis.
Anträge schon jetzt stellen
Obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft ist, können entsprechende Anträge bereits bei der Lüneburger Ausländerbehörde gestellt werden. Dies erfolgt formlos unter der E-Mail-Adresse abh@stadt.lueneburg.de.
„Die Kolleg:innen kommen dann für das weitere Verfahren auf die Antragstellenden zu“, erklärt Twesten. Personen, die bereits Anträge gestellt haben, bräuchten nichts weiter zu unternehmen.
Bitte um Geduld – Behörde am Limit
Twesten bittet allerdings ausdrücklich um Geduld: „Mit Blick auf die andauernde Arbeitsbelastung und hohe Personalausfälle ist die Ausländerbehörde nach wie vor am Limit“, so Twesten. Längere Bearbeitungszeiten könnten nicht vermieden werden. „Das betrifft auch alle anderen Anträge auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen oder deren Verlängerung“, bedauert Twesten.
Kontaktaufnahme – bitte beachten
Für die Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde gilt weiterhin:
- Telefon: Die telefonische Erreichbarkeit ist nur zur Hotline-Zeit möglich:
Dienstag, 10 bis 11.30 Uhr, Mittwoch, 11 bis 12 Uhr und Donnerstag, 13.30 bis 15 Uhr
Auch die Hotline kann nicht durchgängig besetzt werden. - Dringende Anfragen richten Kund:innen bitte per E-Mail an abh@stadt.lueneburg.de
Alle Nachrichten werden weitergeleitet, gelesen und schnellstmöglich bearbeitet.
Bitte vermeiden Sie Sachstandsanfragen und wiederholte E-Mail-Zusendungen, denn das führt zu weiteren Verzögerungen.
Hintergrund: Chancen-Aufenthaltsrecht
- Bundesregierung: Chancen-Aufenthaltsrecht – Mehr Chancen für gut integrierte Geflüchtete (16.12.2022)
Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, auch gute Chancen erhalten. Die bisherige Praxis der Kettenduldungen wird beendet. Geflüchtete können nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erlangen.
Die Regelung betrifft rund 136.000 bereits in Deutschland gut integrierte Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.
Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.Was wird konkret durch das Gesetz geregelt?
Die Betroffenen erhalten ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht. In dieser Zeit haben sie eine faire Chance, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere Nachweise über die Lebensunterhaltssicherung durch eine Erwerbstätigkeit, gute Kenntnisse der deutschen Sprache und der Erwerb eines Identitätsnachweises.
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