Kran, Lüneburg, Silvester 2022. Foto: Lüne-Blog.

Lüneburg: Weiterhin Feuerwerksverbot für Altstadt und Kalkberg

Aus Brand- und Naturschutzgründen dürfen am Kalkberg und in der Innenstadt Lüneburg an Silvester keine Feuerwerkskörper wie Raketen, Schwärmer oder Knallkörper gezündet werden. Ordnungsamt und Polizei kontrollieren. Für Mensch und Tier am besten: Auf Feuerwerk verzichten. Wer trotzdem böllern will, bitte generell Vorsicht beim Zünden und Abstand halten.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg
Am: 22.12.2022
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Grafik: Hansestadt Lüneburg


Feuerwerksverbot an Silvester für Altstadt und Kalkberg

Grafik: Hansestadt Lüneburg. Im grün markierten Bereich ist Feuerwerk 2022/23 in Lüneburg verboten. Das Gebiet umfasst Schießgrabenstraße, Basteihalbinsel und Liebesgrund bis zum Kalkberg und über Lambertiplatz, Wallstraße, Clamartpark und Ratsmühle zurück zur Schießgrabenstraße.

Generell ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nach den Bestimmungen der „Sprengstoffverordnung“ (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) lediglich am 31. Dezember sowie am 1. Januar eines Jahres zulässig. Im Naturschutzgebiet Kalkberg sowie für den Bereich der historischen Innenstadt gilt auch in diesem Jahr ein Feuerwerksverbot.

Damit das Verbot eingehalten wird, kontrollieren Mitarbeiter:innen der Hansestadt und der Polizei am Silvesterabend die geschützten Gebiete. Am Kalkberg unterstützt sie hierbei eine private Sicherheitsfirma.

Geltungsbereich des Feuerwerksverbots 2022/23 in Lüneburg. Grafik: Hansestadt Lüneburg

Geltungsbereich des Feuerwerksverbots 2022/23 in Lüneburg. Grafik: Hansestadt Lüneburg

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Feuerwerksverbot im Überblick

Für welche Bereiche gilt das Verbot?
Das Verbot betrifft sowohl die Lüneburger Altstadt als auch das Naturschutzgebiet Kalkberg.

Für welchen Zeitraum gilt das Verbot?
Das Verbot gilt jeweils ganztägig vom 31. Dezember 2022 bis zum 1. Januar 2023. Das restliche Jahr ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ohnehin verboten, Ausnahme: Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1.

Welche Böller, Raketen und andere Feuerwerkskörper sind verboten?
Alle Kleinfeuerwerke sind verboten, das umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2. Dazu gehören etwa Feuerwerksbatterien, Einzelraketen, Schwärmer, Knallkörper und Leuchtfeuerwerke.
Ob ein Feuerwerk in die Kategorie F2 fällt, muss auf der Verpackung beim Kauf gekennzeichnet sein.
Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 wie zum Beispiel Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die auch in Gebäuden gezündet werden dürfen, sind erlaubt. Allerdings ist mit Rücksicht auf die Natur der Müll unbedingt wieder mitzunehmen.

Gelten für den Kalkberg und die Innenstadt die gleichen Regeln?
Ja, in beiden Bereichen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gleichermaßen verboten.

Warum ist das Abbrennen von Feuerwerk am Kalkberg verboten?
Der Kalkberg ist ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet. Die Pflanzen und Tiere dort sind besonders schutzwürdig. Um die Natur und die dort lebenden Tiere zu schützen, ist das Abbrennen von Feuerwerken hier untersagt, da Tiere durch den Lärm der Böller empfindlich gestört werden, zum Beispiel Fledermäuse, die sich im Winterschlaf befinden.

Darf man trotzdem an Silvester auf den Kalkberg gehen?
An Silvester dürfen Feiernde auf dem Kalkberg weiterhin die schöne Aussicht über Lüneburg genießen. Besucher:innen, die hier viel Müll hinterlassen, schaden der Natur. Die Hansestadt wird für den Silvesterabend zusätzliche Mülleimer aufstellen.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, Feuerwerkskörper, die die Besucher:innen mit sich führen, am Haupteingang vom Kalkberg zwischenzeitlich abzugeben. Dafür wird eine Kiste bereitstehen. Diese können dann später von den Besucher:innen wieder abgeholt werden.

Warum ist Feuerwerk in der Innenstadt verboten?
Der historische Kern der Lüneburger Innenstadt ist besonders brandgefährdet. Da eine sehr enge Bebauung besteht, kann sich Feuer hier besonders schnell ausbreiten. Das ist buchstäblich brandgefährlich für die Menschen, die in der Stadt leben.

Wer kontrolliert?
Mitarbeiter:innen des Ordnungsamtes kontrollieren gemeinsam mit der Polizei die Gebiete, in denen das Verbot gilt. Am Kalkberg sind zusätzlich Sicherheitskräfte der Firma Compact Security (erkennbar mit Firmenlogo und Dienstausweis) vor Ort.

Was passiert bei Missachtung des Verbots?
Das Ziel der Kontrollen ist von Seiten der Hansestadt in erster Linie zu informieren und auf die Gefahren durch das Abbrennen von Feuerwerk in den Gebieten hinzuweisen.
Bei einer Missachtung des Verbots droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Außerdem kann die Person des Platzes verwiesen werden.

Gibt es alternative Flächen, wo man stattdessen Feuerwerk zünden kann?
In den Gebieten außerhalb des geschützten Bereiches, zum Beispiel am Handwerkerplatz, am Reichenbachplatz und im Bereich am Parkplatz Sülzwiesen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 erlaubt.

Allgemeine Sicherheitshinweise und Rechtliches

Von: Samtgemeinde Gellersen / Hansestadt Lüneburg

„Der Umwelt und den Tieren zuliebe ist es ratsam, vollständig auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten“, so der Leiter des Ordnungsamts der Samtgemeinde Gellersen, Holger Schölzel.

Rechtliche Grundlage für das Feuerwerksverbot ist die Allgemeinverfügung der Hansestadt Lüneburg zum Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 (Feuerwerkskörper).

  • Nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände außerdem in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen gesetzlich untersagt.
  • In Naturschutzgebieten wie dem Kalkberg ist das Abbrennen von Feuerwerksköpern generell verboten.

Beim Einkaufen

  • Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer sowie eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
  • Die Verwendung von sogenannten Himmelslaternen ist in Niedersachsen nicht erlaubt.

Beim Zünden von Feuerwerk

  • Achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.
  • Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
    Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
  • Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
  • Halten Sie nach dem Zünden von Feuerwerk einen ausreichender Sicherheitsabstand ein.
  • „Blindgänger“ nicht erneut zünden. 
  • Wer Feuerwerk abbrennt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und darf ihn nicht auf der Straße liegen lassen.

Vorgemerkt

  • In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 verständigen.
  • Vorbeugend sollten Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernt werden. Fenster und Türen sollten geschlossen gehalten werden.

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    Dreimal mehr Schwerverletzte, Verbrennungen und verlorene Gliedmaßen, 2000 Tonnen Feinstaub und Stress bei Tieren. Das ist die Silvesterbilanz laut diesem Beitrag bei tagesschau.de.


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