Landkreis Lüneburg: Jetzt Anträge auf das neue Wohngeld stellen!
Am 1. Januar 2023 trat die Wohngeldreform in Kraft. Mehr als dreimal soviel Haushalte haben jetzt Anspruch auf diesen Zuschuss zu den Wohnkosten. Wer im Lauf des Januar den Antrag stellt, erhält die Leistungen noch rückwirkend zum 01.01.2023. Deshalb: Anträge jetzt stellen!
Mitteilung von: Landkreis Lüneburg
Am: 06.01.2023
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Neues Wohngeld-Plus-Gesetz: Ab sofort Anträge stellen
Das neue Wohngeld-Plus-Gesetz ist in Kraft: Es soll Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen stärker entlasten. Es sind nun deutlich mehr Haushalte berechtigt, Wohngeld zu erhalten – der Bund spricht von etwa zwei Millionen. Und der Betrag steigt von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro pro Monat.
Die Summe ist abhängig davon, wie viele Menschen im Haushalt leben. Bei der Berechnung wird Kindergeld nicht angerechnet, zudem gibt es Freibeträge. So kann es sein, dass eine Familie mit mehr als 4000 Euro Bruttoeinkommen Anspruch auf Wohngeld haben kann.
Antrag stellen oder bei der Wohngeldstelle nachfragen
Wer sich unsicher ist, ob sie oder er Wohngeld bekommen kann, kann ab sofort einen Antrag auf Wohngeld stellen oder sich direkt bei der Wohngeldstelle melden. Alle berechtigten Personen, die im Laufe des Januars einen Wohngeldantrag stellen, erhalten die Leistung rückwirkend zum 1. Januar 2023.
Personen, die jetzt schon Wohngeld beziehen, müssen sich nicht kümmern: Ihr Anspruch wird automatisch den neuen Regelungen angepasst.
An wen muss man sich wenden?
Zuständig ist jeweils die Wohngeldstelle im Wohnbereich. Für Menschen im Landkreis Lüneburg ist der Landkreis zuständig, für Menschen, die in Lüneburg leben, die Wohngeldstelle der Hansestadt.
1. Landkreis Lüneburg: Ansprechpartner:innen in der Wohngeldstelle
Die wichtigsten Formulare können im Downloadbereich heruntergeladen werden. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen bitten wir darum, sich telefonisch oder persönlich mit der Wohngeldstelle in Verbindung zu setzen.
In der Wohngeldstelle des Landkreises Lüneburg sind
Christine Meyer unter 04131 26-1403 (Nachname beginnend mit A-F),
Pia Woltaire unter 04131 26-1771 (Nachname beginnend mit G-Me) und
Gaby Dierks unter 04131 26-1402 (Nachname beginnend mit Mi-Z) erreichbar.
- Mehr Infos und die aktuellen Anträge gibt es unter landkreis-lueneburg.de/wohngeld.
2. Hansestadt Lüneburg: Online-Service eingerichtet
In der Wohngeldstelle der Hansestadt sind die Mitarbeitenden vorläufig nur noch mit Termin persönlich zu sprechen, um den Ansturm zu bewältigen. Die Wohngeldstelle weist darauf hin, dass die Anträge auch online gestellt werden können. zuständig.
Telefonische Sprechzeiten und Terminvereinbarung: mehr
- Online-Dienst Wohngeld – https://www.hansestadt-lueneburg.de/buergerservice/online-dienste/wohngeld.html
- Kontakt: Telefon: 04131 309 0, Auf dem Klosterhof (Wohngeldstelle), 21335 Lüneburg
Wer bekommt das neue Wohngeld? Einkommensgrenze deutlich gestiegen
Die Einkommensgrenze ist erheblich gestiegen. Ein Ein-Personen-Haushalt mit einem Nettoeinkommen von bis zu 1.406 Euro könnte voraussichtlich Wohngeld bekommen. In der Gemeinde Adendorf, wo die Mieten höher sind als im kreisweiten Durchschnitt, liegt die Einkommensgrenze bei etwa 1.466 Euro. So ein Beispiel der Wohngeldstelle des Landkreises.
Zum Vergleich: Bis Ende 2022 lag die Einkommensgrenze noch bei 1.030 bzw. 1.100 Euro.
Gut zu wissen: Das „Wohngeld Plus“ sichert das Wohnen an sich, daher können sowohl Mieten als auch Kosten von Wohneigentum berücksichtigt werden.
Verschiedene Angaben fließen in Berechnung ein
Ob jemand Wohngeld erhält und wie hoch sein Anspruch ist, wird individuell berechnet: Wie viele Mitglieder wohnen im Haushalt? Wie hoch ist die zu berücksichtigende Miete des Wohnraums? Wie hoch ist die Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum? Und wie hoch ist das gesamte Einkommen der Haushaltsmitglieder?
Diese Angaben fließen bei der Berechnung mit ein. Christopher Schäfer, Leiter der Wohngeldstelle beim Landkreis Lüneburg, erklärt: „Das System ist ziemlich kompliziert, ist dadurch aber dadurch auch besonders gerecht. Wir beraten Sie gern und können Fragen oft schnell klären.“
2022 erhielten rund 400 Haushalte im Landkreis Wohngeld – jetzt sind erheblich mehr berechtigt
Monatlich haben im Landkreis knapp über 400 Haushalte im Jahr 2022 Wohngeld erhalten. Für 2023 hat der Landkreis Lüneburg vorsorglich mehr Personal eingestellt, damit die Anträge schneller bearbeitet werden können. Denn die Zahl der Anträge könnte sich verdreifachen.
„Unser Ziel ist klar: Das Geld soll möglichst schnell auf dem Konto der Menschen ankommen, um sie zu entlasten“, betont Christopher Schäfer.
Hintergrund: Wohngeldreform der Bundesregierung – mehr Menschen haben Anrecht auf Wohngeld
Die Wohngeldreform ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit der Wohngeldreform werden ab 2023 rund zwei Millionen Haushalte mit 4,5 Millionen Menschen zielgerichtet unterstützt. Bislang erhalten rund 600 000 Haushalte Wohngeld.
„Wohngeld Plus“ besteht aus Wohngeld, einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die die steigenden Energiekosten abfedern, und einer Klimakomponente, die erstmals Kosten etwa für energetische Gebäudesanierung dämpfen soll.
- Bundesregierung: Mehr Wohngeld für mehr Menschen – https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wohngeldreform-2130068
Bekomme ich Wohngeld? Wohngeldrechner
- Schnelle Orientierungshilfe: Wohngeld-Rechner 2023 des Bundesbauministeriums
- Genauer und aufwändiger: Wohngeldrechner von Wohngeld.org – https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/
Hier werden auch Freibeträge berücksichtigt.
Hinweis: Wer Wohngeld bekommt, hat Anspruch auf weitere Vergünstigungen:
- Kinder und Jugendliche erhalten die Hansecard. Damit ermäßigen sich Eintrittspreise ins Schwimmbad und mehr um die Hälfte.
- Ältere erhalten den Seniorenpass und damit eine vergünstigte HVV-Monatskarte, günstigen Eintritt ins SaLü, halbierte Kursgebühren bei der Volkshochschule usw.
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