Älteres Paar, zwei Senioren. Foto: Julita, Pixabay.

Hansestadt Lüneburg: Seniorenpass und mehr – Hilfen und Beratung für Ältere

Halbierte Kursgebühren bei der Volkshochschule, vergünstigter Leseausweis für die Stadtbücherei und eine ermäßigte Theatercard – das bietet der Seniorenpass für Ältere, die Grundsicherung oder Wohngeld bekommen. Möglich sind auch eine Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung und ein Sozialtarif bei der Telekom. Die Beratung beim Senioren- und Pflegestützpunkt in Lüneburg lohnt sich auf jeden Fall!


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Aktualisierung durch Lüne-Blog am 02.02.2024
Online: https://www.hansestadt-lueneburg.de/gesellschaft-soziales-und-bildung/senioren.html


Zentrale Anlaufstelle für Ältere: Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen in Lüneburg

Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsachsen (SPN) – REGION Lüneburg in der Schröderstraße 16/18 (2. Obergeschoss, Fahrstuhl vorhanden) will zentrale Anlaufstelle sein für Ältere sein.

Geboten werden Beratung, Begleitung und Unterstützung „unter einem Dach“  für Senior:innen, pflegebedürftige Menschen jeden Alters und deren Angehörige. Themen: Allgemeine Beatung, Renten- und Rechtsberatung und Pflegeberatung. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und unabhängig.

Beratung auch in den Stadtteilen Kaltenmoor, Neu-Hagen und Kreideberg

Nach Absprache gibt es auch Beratung in den Stadtteilen Kaltenmoor, Neu-Hagen (Stadtteilhaus HaLo) und Kreideberg (Stadtteilhaus KredO) nach Absprache Senioren- und Pflegeberatungen. Dies ist gedacht für Menschen, die nicht die Möglichkeit haben, den Senioren- und Pflegestützpunkt in der Innenstadt aufzusuchen.

  • Termine für Beratungen im Stadtteil können im Senioren- und Pflegestützpunkt vereinbart werden unter der Telefonnummer 04131 309 3094

Kontakt und Information

Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen (SPN) REGION Lüneburg
Schröderstr. 16, 21335 Lüneburg, 2. Etage (Fahrstuhl)
Telefon 04131 309-3213 oder -3316, -3717, -3370

Sprechzeiten:
Montag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

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1. Seniorenpass

Der Seniorenpass bietet eine Reihe von Vergünstigungen im Freizeit und Kulturbereich für einkommensschwache Rentner. Sie erhalten Begünstigungen beim Erwerb der Theatercard, der HVV Card sowie ermäßigen Eintritt im SaLü, in Hallen- und Freibädern, bei städtischen Veranstaltungen im Kurpark, bei der Volkshochschule Region Lüneburg und für die Besichtigung des Alten Rathauses. Sie erhalten außerdem Begünstigung bei der Ratsbücherei.

Beispiele für Vergünstigungen:

  • HVV: Auf Antrag Ermäßigung beim Erwerb einer Monatskarte beim HVV möglich
    Hinweis: In Lüneburg ist die Monatskarte für Senior:innen durch das Deutschlandticket um mehr als die Hälfte teurer geworden. Auf individuelle Antragstellung und Begründung hin, kann ein Zuschuss gewährt werden. Nähere Information bietet die Beratung im Seniorenstützpunkt.
  • Ratsbücherei: Ermäßigung beim Leseausweis
  • Volkshochschule Lüneburg: 50 Prozent Ermäßigung auf Kurse
  • Theater Lüneburg: Übernahme der Kosten für die ermäßigte Theatercard in Höhe von 75 bzw. 50 Prozent Ermäßigung in den Preisgruppen 4 und 5

Wer erhält den Seniorenpass?

Lüneburger:innen ab 65 Jahren, die in der Hansestadt wohnen und Grundsicherungsleistungen (SGB XII) oder Wohngeld bekommen, können sich den Pass im Senioren- und PflegeStützpunkt (Anschrift und Öffnungszeiten: siehe oben) abholen.
Mitzubringen sind ein gültiger Leistungsbescheid, Personalausweis und Lichtbild.
Gültig ist der Seniorenpass jeweils für den Zeitraum des Bewilligungsbescheides.

2. Rundfunk und Fernsehgebührenbefreiung und Sozialtarif der Telekom

Radio, Fernsehen und Telefon sind gerade im Leben älterer und behinderter Menschen von großer Bedeutung.

Unter Umständen kann eine Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung oder Ermäßigung erfolgen für gehörlose, blinde oder sprachbehinderte Menschen mit den Merkzeichen Gl, Bl oder RF oder einem Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht oder Sonderfürsorgeberechtigte (gem. § 27 BVG) sowie berechtigte Personen im Bezug von Sozialleistungen (SGB II, XII u. a. z. B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII).

Die Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung ist schriftlich zu beantragen bei
ARD ZDF Deutschlandradio
50656 Köln

Mehr Information:
Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen (SPN) – REGION Lüneburg
Anschrift und Öffnungszeiten: siehe oben.

3. Sozialtarif der Telekom

Den Sozialtarif der Telekom kann in Anspruch nehmen, wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzt und wer wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist. Es kann auch der Schwerbehindertenausweis mit mind. 90 Grad der Behinderung sowie dem Merkzeichen Bl oder Gl oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes vorgelegt werden.

Der Sozialtarif ist nur mit bestimmten Spezialtarifen der Telekom kombinierbar. Die freiwilligen sozialen Vergünstigungen werden auf die Entgelte für bestimmte Verbindungen der Telekom gewährt.
Der Sozialtarif wird nicht für Anschlüsse geleistet, für die es bereits eine anderweitige soziale Vergünstigung der Telekom gibt.

Der Sozialtarif der Telekom muss direkt bei der Telekom (Telefonladen oder Post) beantragt werden.
Auskünfte erhalten Sie im T-Shop
Große Bäckerstraße 15
Telefon: 0800 3301000


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