Mann mit FFP2-Maske. Foto: D.T., Pixabay.

Corona-Schutzmaßnahmen enden – Klinikum empfiehlt weiter Masken bei Besuchen

Am Samstag, 8. April 2023, entfällt die letzte verordnete Schutzmaßnahme gegen das Corona-Virus: Die Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Das Klinikum Lüneburg bittet Besucher:innen dennoch darum, in den Patientenzimmern weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen – zum Schutz der häufig geschwächten Patient:innen vor einer Ansteckung.


Mitteilung von: Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung / Klinikum Lüneburg
Am: 05.04.2023
Online: mehrhttps://www.gesundheitsholding-lueneburg.de


Gesundheitsministerium Niedersachsen: Letzte Corona-Schutzmaßnahme läuft aus

Ab Samstag, 8. April 2023, entfällt die letzte staatlich geregelte Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus: Die Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Die entsprechende Norm im Bundesinfektionsschutzgesetz läuft am Karfreitag, 7. April 2023, aus.

Folgen der Corona-Pandemie haben Menschen viel abverlangt

Für Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi ein besonderer Moment: „Die Folgen der Corona-Pandemie haben den Menschen in unserem Land viel abverlangt.

Insbesondere die Zeit, bevor wir über einen wirkungsvollen Impfstoff verfügen konnten, war für viele Menschen mit Entbehrungen verbunden. Schwere Krankheitsverläufe, Long COVID und leider auch Todesfälle haben Spuren und Lücken hinterlassen.“

Gefühl der Erleichterung

„Auch wenn wir dank der hohen Impfbereitschaft, der damit verbundenen guten Immunität der Bürgerinnen und Bürger und einem stetigen Abflachen der Gefährlichkeit des Virus schon seit einiger Zeit recht unbeschwert durchs Leben gehen, ist dieses Ostern doch für mich mit einem besonderen Gefühl der Erleichterung verbunden.“

Weiterhin vernünftig und eigenverantwortlich handeln

„Ich bin dankbar und froh, dass der Zeitpunkt gekommen ist, an dem wir guten Gewissens sagen können, jede und jeder von uns kann und sollte weiterhin eigenverantwortlich handeln und bei Bedarf beispielsweise zur Maske greifen.

Ich danke allen Niedersächsinnen und Niedersachsen für ihre Durchhaltekraft und ihre Vernunft“, so der Gesundheitsminister.

Regierung und RKI informieren weiterhin

Die Landesregierung wird weiterhin, auch über den 7. April 2023 hinaus, Basisinformationen zum Coronavirus bereithalten.

Die Meldepflicht zu COVID-19 ist rechtlich im Infektionsschutzgesetz verankert. Daher werden die Infektionszahlen weiterhin vom Landesgesundheitsamt Niedersachsen (NLGA) an das RKI übermittelt.

Das Landesgesundheitsamt beobachtet den Verlauf von Atemwegserkrankungen (z. B. Influenza, Corona, RSV) in Niedersachsen. Im Wochenbericht Atemwegserkrankungen wird die aktuelle Situation dargestellt und bewertet.

Weitere Daten, wie die Auslastung der Krankenhäuser, hält das Robert Koch-Institut (RKI) bereit.

Klinikum Lüneburg empfiehlt das Maskentragen in Patientenzimmern

Gesetzlich geregelte Maskenpflicht für Besucher endet am 7. April 2023

Ab Samstag, 8. April 2023, sind Besucher des Klinikums nicht mehr zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet.

„Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher des Klinikums darum, auch nach Ende der Maskenpflicht in den Patientenzimmern weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen.“

Masken bei Besuchen bieten Schutz vor Ansteckung

„Da Coronaviren nach wie vor weit verbreitet sind und die häufig geschwächten Patientinnen und Patienten anfälliger für Infektionskrankheiten, ist das eine große Hilfe zum Schutz vor einer Ansteckung“, sagt Prof. Dr. Torsten Kucharzik, Ärztlicher Direktor des Klinikums.

Besuche im Klinikum Lüneburg sind täglich in der Zeit von 13 bis 18 Uhr möglich. Während dieser Zeit ist pro Patient der Besuch von jeweils einzelnen Personen möglich.

Bitte um Anmeldung und Händehygiene vor Betreten der Patientenzimmer

Die Besucher werden gebeten, sich vor dem Betreten der Patientenzimmer im jeweiligen Stationszimmer anzumelden. Außerdem gelten die Regeln zur Händehygiene.

Eine Person zur Geburtsbegleitung, Eltern von Neugeborenen, Eltern und Sorgeberechtigte von Kindern in der Kinderklinik sowie enge Angehörige von Palliativpatienten dürfen das Klinikum auch außerhalb der Besuchszeit betreten.

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