Spaziergang mit Hund. Foto: Mircea, Pixabay.

Vom 1. April – 15. Juli heißt es: Hunde an die Leine!

Bodenbrüter wie Ente, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Andere Tiere wie Rehe sind hochtragend, manche Tierarten wie Hasen oder Schwarzwild ziehen ihren Nachwuchs bereits groß. Deshalb heißt es ab dem 1. April: Hunde an die Leine. Auch in Grünanlagen und Parks sollten Hunde nicht frei laufen. Auch in der Natur sollte der Kot eingesammelt werden.


Mitteilung von: Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen / Landkreis Lüneburg
Am: 24.03.2022 / 31.03.2022
Online: mehr / mehr


1. Landwirtschaftsministerium Niedersachsen: Vom 1. April – 15. Juli gilt Leinenpflicht für Hunde

Am 1. April beginnt die Leinenpflicht für alle Hunde in der freien Landschaft. Während der Brut- und Setzzeit bis zum 15. Juli gilt es besonders, die Wildtiere zu schützen und sie keinen Störungen auszusetzen. Deshalb sollten vor allem Hundehalter Rücksicht nehmen und ihre Hunde nicht frei herumlaufen lassen.

Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Andere Tiere wie Rehe sind hochtragend und können bei einer auftretenden Gefahr nur noch schwer die Flucht ergreifen. Einige Tierarten wie Hasen oder Schwarzwild ziehen ihren Nachwuchs bereits groß.

Stöbernde Hunde stören Wildtiere und gefährden Nachkommen

Stöbernde Hunde können die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden. Werden die bodenbrütenden Wildtiere aus ihren Nestern vertrieben, kann das Gelege auskühlen. Berührt ein Hund beim Stöbern den Nachwuchs, kann es passieren, dass dieser nicht mehr von der Mutter als eigenes anerkannt wird.

Tiere auch in Parks und Grünanlagen nicht frei laufen lassen

In der freien Landschaft müssen Hunde angeleint werden. Dazu gehören nach Paragraph 33 des Niedersächsischen Waldgesetzes neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

Auch Parks und Grünanlagen nutzen viele freilebende Tiere zur Aufzucht ihres Nachwuchses. Daher sollten Hundehalter ihre Hunde auch in innerstädtischen Bereichen nicht frei laufen lassen und besonders aufmerksam sein.

Hier können Vierbeiner frei toben

In zahlreichen Kommunen gibt es zum Spielen und Toben mit dem Vierbeiner auch ausgewiesene Flächen, speziell für den freien Hundeauslauf. Diese können direkt bei den Kommunen erfragt werden.

Achtung: In Naturschutzgebieten sind in der Regel das ganz Jahr über die Wege nicht zu verlassen und Hunde an der Leine zu führen, um das Schutzgebiet nicht zu stören, zu beschädigen oder zu verändern.

2. Landkreis Lüneburg: Landschaftswarte sind unterwegs und weisen auf Leinenpflicht hin

(lk/ge) Vom 1. April 2022 bis zum 15. Juli 2022 gilt die Leinenpflicht. Hunde müssen in diesem Zeitraum zwingend an der Leine geführt werden. Diese Pflicht gilt im Wald und der übrigen freien Landschaft, also den dazugehörigen Wegen und Gewässern.

Um Hundebesitzerinnen und -besitzer aufzuklären, hat der Fachdienst Umwelt für den Landkreis Lüneburg einen Flyer erstellt. Außerdem sind ab dem 1. April die Landschaftswarte wieder an der Ilmenau und in anderen Naturschutzgebieten unterwegs.

Bereits Schnüffelkontakt mit einem Hund kann dazu führen, dass Jungtiere verstoßen werden

Auch wenn nicht alle freilaufenden Hunde wildlebende Tiere verfolgen oder sogar verletzen, ist es wichtig die Fellnasen in dieser Zeit an der Leine zu führen und nicht abseits der Wege laufen zu lassen. Bereits ein Schnüffelkontakt zwischen Hund und Rehkitz kann dazu führen, dass die Jungtiere von ihren Müttern verstoßen werden und folglich verhungern oder erfrieren.

„Junge aufziehen kostet viel Kraft. Wenn es keinen Nachwuchs gibt, stirbt eine Art aus“, erklärt Maike Mangelsdorf, vom Fachdienst Umwelt. „Wer seinen Hund an die Leine nimmt, hilft unsere Artenvielfalt zu sichern.“ In den Naturschutzgebieten des Landkreises Lüneburg besteht eine ganzjährige Leinenpflicht.

Nichteinhaltung der Leinenpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit

Die Nichteinhaltung der Leinenpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Um die Einhaltung der Anleinpflicht und anderer Regelungen für den Artenschutz im Blick zu behalten, sind acht Landschafts- und Naturschutzwarte als Landschaftswacht für den Landkreis in der Natur unterwegs.

Sie informieren anschaulich über die Auswirkungen falschen Verhaltens. Damit die Tier- und Pflanzenwelt intakt bleibt, spricht die Wacht auch Spaziergängerinnen und Spaziergänger an und informiert über die regionale Flora und Fauna. Oft werden sie auch selbst angesprochen. Die Menschen freuen sich, wenn sie jemand über die Natur aufklärt und gleichzeitig darauf aufpasst.

Mehr Information für Hundehalter

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

  • “Mit dem Hund in der freien Landschaft. Antworten auf Fragen zur Anleinregelung für Hunde in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in Niedersachsen” – mehr
  • Das niedersächsische Hundegesetz: “Das Gesetz, das in einer novellierten Fassung am 1. Juli 2011 in Kraft getreten ist, sieht unter anderem vor, dass jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für sein Tier abschließen muss, außerdem muss jeder Hund gechipt und im niedersächsischen Hunderegister angemeldet werden. Bei der Anschaffung eines Hundes ist zudem die erforderliche Sachkunde nachzuweisen” – mehr

3. Studie der Universität Gent: Hundekot und Urin können Natur schädigen – Kot auch in der Natur einsammeln

Kot und Urin von Hunden können sich negativ auf die Natur auswirken. Das geht aus einer Studie der Universität Gent hervor. Die Wissenschaftler schätzen auf Grundlage von Beobachtungen, dass pro Hund im Jahr durchschnittlich elf Kilogramm Stickstoff und fünf Kilogramm Phosphor in die Natur eingetragen werden. Das kann zu Überdüngung führen und seltenen Pflanzen und sensiblen Ökosystemen schaden.

Zum Vergleich: Bei den Stickstoffeintrag von Landwirtschaft, Verkehr und Industrie geht man von einem Stickstoffeintrag pro Hektar und Jahr zwischen fünf und 25 Kilogramm aus. Die Auswirkungen von Hundekot und -urin sind also möglicherweise viel bedeutender als angenommen. Dafür müssten die Hundebesitzer sensibilisiert werden.

Wenn Hundehalter ihre Hunde  an der Leine führen, wird die Überdüngung zumindest lokal begrenzt. Wenn sie den Kot einsammeln, wird der Stickstoffeintrag außerdem um etwa die Hälfte verringert, der von Phosphor sogar annähernd vollständig.

  • Belgischer Rundfunk:
    Studie: Hundehinterlassenschaften können Biodiversität schaden (07.02.2022) – mehr

Ergänzung oder Korrektur? Bitte Mail an redaktion@luene-blog.de – danke!
Lüne-Blog veröffentlicht Pressemitteilungen, Berichte und Veranstaltungshinweise von Verbänden und Zusammenschlüssen. Nachricht an: redaktion@luene-blog.de

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Im Rahmen der DSGVO notwendige Bedingungen - bitte lesen und akzeptieren:
Wenn du das Formular abschickst, werden Name, E-Mail-Adresse und der eingegebene Text in der Datenbank gespeichert. Für weitere Informationen wirf bitte einen Blick in die Datenschutzerklärung: mehr

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.