Soldarität mit der Ukraine. Foto: wal 172619, Pixabay.

Polizei-Erlass in Niedersachsen: Keine prorussische Kriegspropaganda bei Versammlungen

Das niedersächsische Innenministerium hat die Polizeibehörden angewiesen, gegen einen Missbrauch des Versammlungsrechtes für pro-russische Kriegspropaganda vorzugehen. Meinungskundgaben, mit denen massiv und eindrücklich – etwa in Form einer Siegesfeier – die Zugehörigkeit zur russischen Nation zur Schau gestellt wird, wie das Zeigen des Buchstaben „Z“ oder von UdSSR-Flaggen, sind nicht zulässig.


Mitteilung von: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Am: 08.04.2022
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Innenministerium weist auf möglichen Missbrauch des Versammlungsrechts für pro-russische Kriegspropaganda hin

Aktueller Erlass an die Niedersächsischen Polizeibehörden

Pistorius: „Wir lassen nicht zu, dass unser grundrechtlich geschütztes Recht, sich zu versammeln und zu demonstrieren, für russische Kriegspropaganda auf deutschen Straßen missbraucht wird.“

Versammlungen gegen Diskriminierung der russischen Bevölkerung in Niedersachsen angemeldet

An diesem Wochenende sind bei den zuständigen Versammlungsbehörden in Osnabrück und Hannover zwei Versammlungen angemeldet worden, die sich gegen Diskriminierungen der russischen oder russischstämmigen Bevölkerung in Deutschland richten sollen.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat vor diesem Hintergrund und mit Blick auf weitere mögliche ähnliche Versammlungslagen einen Erlass an die Polizeibehörden gerichtet. Darin stellt das Innenministerium zunächst klar, dass die Versammlungen mit ihren legitimen Anliegen grundsätzlich zu schützen sind.

Gegen pro-russische Kriegspropaganda und Verhöhnung der aus der Ukraine Geflüchteten vorgehen

Gleichzeitig wird aber auch bekräftigt, dass konsequent gegen jeglichen Missbrauch des Versammlungsrechtes für pro-russische Kriegspropaganda sowie Verhöhnung oder Einschüchterung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen vorzugehen ist.

Neben dem bereits als strafbar eingestuften Zeigen des Buchstabens „Z“ und sonstigen Äußerungen, mit denen eine Billigung des russischen Angriffskrieges zum Ausdruck gebracht wird, sind auch Formen der Meinungskundgabe unzulässig, mit denen massiv und eindrücklich – etwa in Form einer Siegesfeier – die Zugehörigkeit zur russischen Nation zur Schau gestellt wird.

Zeigen des Buchstaben des „Z“, von UdSSR-Flaggen oder Sankt-Georgs-Band unzulässig

Hierzu gehört u.a. auch das Zeigen von Flaggen der UdSSR oder des Sankt-Georgs-Bandes, da diese im Kontext des Krieges klar als Symbole der territorialen Expansion des russischen Staates zu deuten sind. Solche Verstöße gegen die öffentliche Ordnung können auf Grundlage des Versammlungsgesetzes unterbunden werden.

Krieg in der Ukraine ist verbrecherisch und völkerrechtswidrig

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Wir haben keinen Anlass, russisch-stämmige Menschen hier in Niedersachsen unter Generalverdacht zu stellen. Die meisten der bei uns lebenden Menschen mit russischen Wurzeln sind entsetzt über den verbrecherischen und völkerrechtswidrigen Krieg, den Putins Armee in der Ukraine führt.

Insbesondere der Autokorso am vergangenen Wochenende in Berlin und andere Versammlungen im ganzen Bundesgebiet haben aber gezeigt, dass einige wenige Menschen mit russischen Wurzeln diesen Krieg begrüßen.
Darum ganz klar: Hier ist es strafbar, diesen Krieg zu billigen.

Missbrauch des Versammlungsrechts für russische Kriegspropaganda nicht akzeptabel

Die Polizei wird entsprechende Straftaten verfolgen. Wir werden nicht hinnehmen, wenn Versammlungen zu russisch-nationalistischen Machtdemonstrationen umfunktioniert werden und als eine Art von Siegesfeier durch unsere Straßen ziehen. Wir lassen nicht zu, dass unser grundrechtlich geschütztes Recht, sich zu versammeln und zu demonstrieren, für russische Kriegspropaganda auf deutschen Straßen missbraucht wird.“

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