Kind mit Behinderung auf der Schaukel. Foto: Vestita, Pixabay.

Familien mit behinderten Kindern: Künftig Hilfen aus einer Hand beim Jugendamt der Hansestadt

Das Behörden-Wirrwarr für Familien mit behinderten Kindern hat ein Ende: Die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen liegt künftig in der einheitlichen Zuständigkeit der Jugendämter, also „Hilfen aus einer Hand“. Eine deutliche Entlastung für betroffene Familien, so Regina Schallar, Bereichsleiterin im städtischen Jugendamt.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 25.03.2024
Online: mehr – Foto: Pixabay


„Hilfen aus einer Hand“: Jugendamt der Hansestadt wird einheitlicher Ansprechpartner für Familien mit behinderten Kindern

Das Behörden-Wirrwarr für Familien mit behinderten Kindern hat ein Ende: „Betroffene Familien werden deutlich entlastet“, erklärt Regina Schallar, Bereichsleiterin des städtischen Jugendamts. Grund: Die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen liegt künftig in der einheitlichen Zuständigkeit der Jugendämter, also „Hilfen aus einer Hand“.

Stichtag: 1. April 2024

In diesem Zuge wechselte die Zuständigkeit für rund 220 Fallakten vom Fachdienst Teilhabe des Landkreises Lüneburg zum Jugendamt der Hansestadt Lüneburg. Stichtag ist der 1. April 2024. Betroffen sind dabei die Fälle in der Stadt, die nach SGB IX bearbeitet werden. Durch die Zusammenführung sollen Schnittpunkte zwischen verschiedenen Bereichen minimiert werden.

„Für betroffene Familien bedeutet das, dass sie im Idealfall künftig nur noch eine Ansprechperson haben“, sagt Schallar. Es gehe darum, Familien systemisch aus einer Hand zu betreuen und die Verfahren deutlich zu erleichtern.

Beispiel: Komplexe Situation für Familien – verschiedene Stellen zuständig

Die Eltern mussten bisher jeweils verschiedene Behörden aufsuchen, um die nötige Unterstützung für ihre Kinder zu bekommen. Anhand eines fiktiven Fallbeispiels verdeutlicht die Bereichsleiterin das:

  • Tim ist acht Jahre alt und leidet an einer Muskelerkrankung. Er ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Um die Grundschule zu besuchen, benötigt der Junge eine Person zur Unterstützung. Für die pädagogische Beratung wenden sich seine Eltern an den Fachdienst Teilhabe des Landkreises Lüneburg.
  • Die entsprechenden Bescheide über Unterstützungsleistungen erhalten sie von der Eingliederungshilfe der Hansestadt.
  • Die zwölfjährige Schwester Anna-Lena fühlt sich wegen der elterlichen Sorge um ihren Bruder oft vernachlässigt und zieht sich mehr und mehr zurück. Die Eltern suchen Hilfe – beim Jugendamt der Hansestadt.

Gesamtzuständigkeit jetzt beim Jugendamt

Das ändert sich nun. „Wir wollen die Lebenslagen für alle jungen Menschen und deren Familien verbessern“, sagt Regina Schallar. Die bisherige Zuordnung nach unterschiedlichen Behinderungsarten entfällt, die Gesamtzuständigkeit liegt beim Jugendamt.

Bei der Betreuung, Beratung und Begleitung junger Menschen mit Behinderung soll so künftig auch das soziale Umfeld, insbesondere die Familie und die individuelle Lebenssituation, in den Blick genommen werden. „Auf die Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben der Eltern wird in allen Bereichen einer inklusiven Jugendhilfe ein besonderes Augenmerk gerichtet“, erklärt Schallar und fügt hinzu: „Unser Ziel ist es immer, bei Bedarf die angemessene Unterstützung anbieten zu können.“

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