Grundsteuerbescheide für 2026: Eigentumswechsel in 2025 noch nicht aktualisiert
Zum Jahresbeginn verschickt die Hansestadt die Grundsteuerbescheide. In diesem Jahr könnten knapp 700 bis 800 Personen, die ihr Haus verkauft haben, dennoch Forderungen erhalten. Grund: Bescheide des Finanzamts, auf denen die Grundsteuer basiert, liegen noch nicht vor. Die ehemaligen Eigentümer sind weiterhin steuerpflichtig. Zu viel gezahlte Beiträge werden aber auf jeden Fall zurückerstattet. Alternativ kann der Eigentumsübergang durch Grundbucheintrag und Kaufvertrag nachgewiesen werden, so die Hansestadt.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 07.01.2026
Online: https://www.hansestadt-lueneburg.de – Foto: Symbolbild, Pixabay. Aufgeschichtete Münzen vor einer Villa.
Grundsteuerbescheide für 2026: Überschneidungen nach Eigentumswechsel im vergangenen Jahr
Alljährlich zu Jahresbeginn verschickt die Hansestadt Lüneburg turnusmäßig die Grundsteuerbescheide. In der Regel bekommen Eigentümerinnen und Eigentümer nur einen neuen Bescheid, wenn sich für sie etwas an der Grundsteuer ändert. Im ersten Jahr nach der Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, werden jedoch noch einmal alle angeschrieben, um die jeweilige Grundsteuer für 2026 und die Folgejahre zu verstetigen. Die Schreiben werden in den nächsten Tagen versandt.
Die Hansestadt weist darauf hin, dass es bei Personen, bei denen es im Jahr 2025 einen Eigentumswechsel gegeben hat, in diesem Jahr zu Überschneidungen mit den Bescheiden kommen wird. Betroffen dürften etwa 700 bis 800 Eigentümer sein.
Grundlage sind Bescheide des Finanzamts – zur Zeit allerdings keine aktuellen Bescheide vorhanden
Grundlage der Grundsteuerbescheide der Hansestadt sind die sogenannten Grundsteuermessbescheide, die vom Finanzamt erstellt werden. Diese berücksichtigen die Eigentumswechsel und dienen der Hansestadt auch als Grundlage für Aufhebungs- und Festsetzungsbescheide nach Hausverkäufen. Zu den Eigentumswechseln aus 2025 liegen der Stadtverwaltung bislang allerdings keine aktuellen Messbescheide vor. Daher können die Eigentumswechsel bei den Bescheiden der Hansestadt noch nicht berücksichtigt werden.
Ehemalige Besitzer erhalten Bescheid trotz Verkauf
„Wir gehen von 700 bis 800 Eigentumswechseln im vergangenen Jahr aus“, sagt Sebastian Prigge, Fachbereichsleiter Finanzen bei der Hansestadt Lüneburg. Durch die fehlenden Daten kommt es in den nächsten Tagen also dazu, dass Personen Grundsteuerbescheide erhalten, obwohl sie ihre Immobilie im Jahr 2025 bereits verkauft haben.
„Die Hansestadt kann diese Bescheide erst aufheben, wenn die aktualisierten Messbescheide des Finanzamts vorliegen“, erläutert Prigge. Die Hansestadt ist in einem engen Austausch mit dem Finanzamt. Die Eigentumswechsel werden demnach zeitnah vom Finanzamt bearbeitet.
Alternativ: Eigentumswechsel per Grundbucheintrag und Kaufvertrag nachweisen
Wichtig: Die Grundsteuer wird für ein Jahr erhoben und ist quartalsweise zu zahlen. Bis ein Aufhebungsbescheid der Hansestadt Lüneburg zugestellt wird, besteht die Pflicht zur quartalsweisen Zahlung der Grundsteuer weiter – auch für ehemalige Eigentümerinnen und Eigentümer.
Sebastian Prigge beruhigt jedoch: „Niemand bleibt am Ende zu Unrecht auf Kosten sitzen. Sobald die aktuellen Daten vorliegen, erfolgt eine Erstattung zu viel gezahlter Beträge.“ Und es gibt eine Alternative: „Eigentumswechsel können der Hansestadt als Folge der Grundsteuerreform auch vorab durch Grundbucheintragung sowie Kaufvertrag nachgewiesen werden, so dass wir die festgesetzte Grundsteuer für ehemalige Eigentümerinnen und Eigentümer nicht per Mahnungen verfolgen“, weist Prigge hin.
Teils Finanzamt, teils Hansestadt für Rückfragen zuständig
Für Rückfragen zu den Grundsteuermessbescheiden ist ausschließlich das Finanzamt zuständig. Fragen zum Grundsteuerbescheid beantwortet die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg unter den im jeweiligen Bescheid angegebenen Kontaktdaten.
- Hansestadt Lüneburg: Allgemeine Informationen und FAQ zur Grundsteuer
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- Hansestadt zur Grundsteuerreform: Bei Fragen an Telefonservice wenden – 31.01.2025
Mehr als 26.000 Steuerpflichtige haben in den vergangenen Wochen von der Hansestadt Lüneburg ihren Grundsteuerbescheid für 2025 bekommen. Die Stadt hat dafür eigens einen Telefonservice eingerichtet. Bei Unklarheiten dort einfach telefonisch nachfragen, rät Sebastian Prigge, Fachbereichsleiter Finanzen bei der Hansestadt. Der Hebesatz ist „aufkommensneutral“, die Stadt erzielt dadurch keine zusätzlichen Einnahmen. „Insgesamt 59 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen ab diesem Jahr genauso viel oder weniger als vorher“, so Prigge.
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