Osterfeuer 2026 in Lüneburg – umstrittenes Brauchtum
Am 5./6. April 2026 feiern wir Ostern. Osterfeuer können am Gründonnerstag und Ostersamstag abgehalten werden, dafür ist auf jeden Fall die Genehmigung der jeweiligen Gemeindeverwaltung erforderlich. Eine Liste von geplanten Osterfeuern und Antworten auf weitere Fragen dazu gibt es von der Hansestadt Lüneburg. Offene Feuer bedeuten jedoch CO2-Emissionen und gesundheitsgefährlichen Feinstaub, weisen Umweltbundesamt und BUND Elbe-Heide hin.
Mitteilung von: Hansestadt / Landkreis Lüneburg – 2025/2026 – Online: s. u. – Foto: Beispielfoto, Pixabay.
Hansestadt Lüneburg: Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Feuerkörbe
Foto: douweoosterveen, Pixabay. Osterfeuer. Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, rät das Umweltbundesamt. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten.
Offene Feuer im Stadtgebiet sind grundsätzlich verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Osterfeuer und andere Brauchtumsfeuer. Für solche Feuer muss jedoch spätestens zwei Wochen vorher beim Bereich Umwelt der Hansestadt Lüneburg eine Brenngenehmigung beantragt werden. Auch pflanzliche Abfälle mit einem Befall von Schadorganismen dürfen nur mit einer Genehmigung verbrannt werden. Das Verbrennen von behandeltem Holz ist auf jeden Fall verboten.
Für handelsübliche Feuerkörbe, Feuerschalen und ähnliches ist keine Genehmigung nötig. Selbstverständlich sollte hier Rücksicht auf die Nachbarschaft genommen und nur abgelagertes, trockenes Brennholz verwendet werden.
- Hansestadt Lüneburg: Osterfeuer 2026
Osterfeuer
- Wer darf ein Osterfeuer in der Hansestadt Lüneburg abbrennen?
Organisationen, Vereine oder Glaubensgemeinschaften, die in der jeweiligen Ortsgemeinschaft verankert sind, dürfen Osterfeuer veranstalten. Die genehmigten Osterfeuer werden auf der Internetseite der Hansestadt Lüneburg bekannt gemacht. Die Osterfeuer dürfen nicht im Rahmen einer „geschlossenen Gesellschaft“ durchgeführt werden. Sie sind öffentlich. Das ist der Charakter eines Brauchtumsfeuers. - An welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit dürfen Osterfeuer abgebrannt werden?
Das Osterfeuer kann für Gründonnerstag oder für Ostersamstag beantragt werden. Es darf am jeweiligen Tag in der Zeit zwischen 14 und 23 Uhr abgebrannt werden. Vorsicht jedoch bei starkem Wind am Veranstaltungstag: In diesem Fall besteht die Gefahr von Funkenflug und weitreichender Belästigung anderer Bürger. Deshalb ist das Abbrennen des Feuers bei starkem Wind untersagt. - Ist eine Genehmigung notwendig?
Ja. Die Genehmigung kann beim Bereich Umwelt der Hansestadt Lüneburg beantragt werden. Der Antrag kann bis spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin per E-Mail gestellt werden. Dafür steht online ein PDF-Formular bereit: Formular zur Anzeige einer Versammlung. Die Leitstelle der Feuerwehr des Landkreises Lüneburg und die Polizei Lüneburg erhalten Auszüge der Genehmigung zur Kenntnis. Eine für den Feuerschutz geeignete Person muss im Antrag namentlich mit Telefonnummer aufgeführt sein. - Gibt es Richtlinien zur Größe und zum Material eines Osterfeuers?
Wie groß das Osterfeuer sein darf, richtet sich danach, ob die Feuerstelle innerhalb oder außerhalb der bebauten Ortslage liegt.
Innerhalb bebauter Ortslage dürfen nur gleichzeitig 2 m³ Gehölz verbrannt werden. Außerhalb bebauter Ortslage dürfen es maximal 48 m³ gleichzeitig sein (16 m² Grundfläche und 3 Meter hoch aufgeschichtet). Innerhalb der genehmigten Zeit darf Brennmaterial nachgelegt werden. Dafür darf nur trockenes Holz, Gehölz und Strauchschnitt verwendet werden. Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Altöl oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. - Wann darf das Brennholz aufgeschichtet werden?
Das Brennmaterial darf erst am Tage des Osterfeuers aufgeschichtet werden. Weil Kleinlebewesen, insbesondere Vögel, sehr schnell das Material als Versteck zum Nestbau nehmen, ist es sinnvoll, das Material nicht früher als eine Woche vor Ostern zur Feuerstelle zu bringen. Die Feuerreste (Aschen) sind umgehend nach dem Abkühlen zu beseitigen. Sie dürfen nicht in der Landschaft verstreut werden, sondern müssen als Abfall ordnungsgemäß über die GfA entsorgt werden. - Was passiert, wenn ein Osterfeuer ordnungswidrig abgebrannt wird?
In erster Linie geht es um die Sicherheit, das heißt, dass im ungünstigsten Fall die Feuerwehr gerufen werden muss, um das Feuer zu löschen. Eine weitere Folge wäre ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber dem Genehmigungsinhaber.
Mehr Information
- Hansestadt Lüneburg: Osterfeuer
- Feuerwehrverband Niedersachsen: Merkblatt Brauchtumsfeuer (PDF-Datei)
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BUND Elbe-Heide: Brauchtum mit gesundheits- und klimaschädlichen Auswirkungen
Schöne Tradition und gleichzeitig CO2-Emissionen und gesundheitsgefährlicher Feinstaub: Beides trifft auf die beliebten Osterfeuer zu. Der BUND Elbe-Heide führt die problematischen Auswirkungen dieser Tradition vor Augen:
- Beim Verbrennen von Holz entsteht Feinstaub. Es gibt keine untere Grenze, bei der Feinstaub nicht mehr gesundheitsschädlich ist. Allein in Deutschland sterben zehntausende Personen pro Jahr vorzeitig aufgrund der zu hohen Feinstaubbelastung (Deutsche Umwelthilfe: Todesfälle durch Luftschadstoffe).
- Zudem werden Luftschadstoffe wie organische Kohlenwasserstoffe, etwa polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), sowie Stickoxide freigesetzt.
- Wenn ein(!) Kubikmeter Holz verbrannt wird, entspricht das geschätzt den CO2-Emissionen von über 5000 Kilometern Autofahrt.
Im Gegensatz zum Verbrennen führt das Verrottenlassen von Holz, etwa nach dem Schreddern, Kohlenstoff direkt zurück in den Naturkreislauf. Zudem dient Totholz als Nahrungsquelle, Unterschlupf und Brutplatz für viele Tiere.
- BUND Elbe-Heide: Ostern, Eier, Klima und das Feuer (PDF-Datei)
- World Air Quality Index Team: Luftverschmutzung in Lüneburg – Echtzeitinformationen von Überwachungsstationen
- Umweltbundesamt: Luftqualitätsindex Deutschland
Die Messstation liegt im Osten Lüneburgs jenseits der B4 in der Nähe vom Flugplatz.
Für Feinstaub gilt seit dem 1. Januar 2005 ein Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, der nicht öfter als 35ümal im Jahr überschritten werden darf. Der maximale Jahresmittelwert beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter für PM10 und 25 Mikrogramm pro Kubikmeter für PM2,5.
- Umweltbundesamt: Offene Feuer schaden Mensch und Umwelt – Gesundheit und Sicherheit gehen vor – 01.12.2025
Feuer im Freien sind mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden. Vermeiden Sie offene Feuer: Selbst bei sachgemäßer Durchführung entsteht bei dem Verbrennungsprozess eine Vielzahl von Schadstoffen wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase. Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten. - NABU: Osterfeuer nicht unbedacht entzünden – Haufen vorher umschichten
Der Osterbrauch kann für Tiere gefährlich werden. Unter Holz- und Reisighaufen befinden sich oft Igel, Kröte und Co. Neu aufgeschichtetes Material sollte daher umgeschichtet, ältere Haufen erst gar nicht angerührt werden.

Daten der nächstgelegenen Luftmessstation für Lüneburg am 31.03.2024. Der Feinstaubwert stieg am Gründonnerstag, 28. März, und von Ostersamstag auf Ostersonntag, 31. März 2024, extrem an. Quelle: Umweltbundesamt
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