Ab 1. April 2026: Leinenpflicht für Hunde beim Spaziergang
„Jetzt ist Rücksicht Pflicht“, betont Frauke Patzke vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium. Ab 1. April gilt in der freien Landschaft wieder die Leinenpflicht zum Schutz der Wildtiere. In Naturschutzgebieten sind Hunde immer anzuleinen. Außerdem: Hinweise zur Hundehaltung in der Hansestadt Lüneburg.
Mitteilung von: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – Am: 26.03.2026
Online: https://www.ml.niedersachsen.de – Foto: Hinweisschild mit angeleintem Hund. Symbolfoto, Pixabay.
Zum Schutz der Wildtiere: Ab 1. April gilt wieder die Leinenpflicht
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist auf die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit hin – Leinenpflicht vom 1. April bis 15. Juli
Es ist Frühling, die Natur erwacht: Rehkitze liegen gut getarnt im hohen Gras, Feldhasen, Dachse und Wildschweine ziehen ihre Jungen groß und viele Vogelarten brüten am Boden. Für die Wildtiere beginnt die Brut-, Setz und Aufzuchtzeit – eine Phase, in der sie besonders empfindlich auf Störungen reagieren. Deshalb gilt vom 1. April bis zum 15. Juli in Niedersachsen für Hunde in der freien Landschaft die Leinenpflicht. Denn freilaufende Hunde können Jungtiere aufscheuchen, Nester zerstören oder hochtragende oder gebärende Tiere gefährden.
Rücksicht nehmen zum Schutz der Tierwelt
„Jetzt ist Rücksicht Pflicht“, betont Frauke Patzke, Staatssekretärin im Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. „Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit müssen Hunde an die Leine, um Wildtiere und ihren Nachwuchs zu schützen. Diese Zeit ist für viele Wildtiere eine besonders sensible Phase.“
Leinenpflicht überall in der freien Landschaft – Stöbern und Streunen verhindern
Die Leinenpflicht gilt in der freien Landschaft, auf Wiesen, Feldern, in Wäldern und an Gewässern außerhalb bebauter Bereiche. Ausnahmen bestehen für Blindenführhunde sowie für Jagd-, Hüte-, Polizei-, Zoll- und Rettungshunde im Einsatz oder in der Ausbildung.
Die Leine für den Hund muss so gewählt sein, das Streunen oder Wildern oder auch nur Stöbern nicht möglich sind, da Hunde insbesondere für Jungtiere sonst zu einer tödlichen Gefahr werden können. Für die Kontrolle sind die örtlichen Kommunen zuständig. Verstöße gegen die Leinenpflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Fragen und Antworten rund um die Leinenpflicht
Der Zeitraum der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit sowie die Anleinpflicht ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) gesetzlich verankert. Die wichtigsten Hinweise für Hundehalter sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums zusammengefasst.
- Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Mit dem Hund in der freien Landschaft (FAQ)
- Hansestadt Lüneburg: Hunde – Leinenpflicht und weitere Regelungen
Bitte auch Rücksicht bei Spaziergängen und im Garten, Glöckchen für Freigänger-Katzen
- Auf Spaziergängen: Auch hier gilt respektvolles Verhalten. Wichtig ist, möglichst auf den Wegen zu bleiben, ausreichend Abstand zu Jungtieren und Nestern zu halten und Wildtiere nicht zu berühren oder gar mitzunehmen.
- Im Garten: Auch wer einen Garten besitzt, ist gebeten, während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit besonders rücksichtsvoll vorzugehen, da jede Störung für Jungtiere lebensgefährlich sein kann.
- Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer können Wildtiere und insbesondere Vögel im Wohnumfeld mit Hilfe flexibler Halsbänder mit Glöckchen oder Blinklicht vor Angriffen durch ihre Katze schützen.
Hunde in der Hansestadt Lüneburg
1. Wo gilt die Leinenpflicht?
Auf Kinderspielplätzen, Spielparks, Schulhöfen, Bolzplätzen, Skateanlagen, Sportplätzen und Liegewiesen sind Tiere generell verboten.
An diesen Stellen im Stadtgebiet müssen Hunde immer angeleint werden:
- in den Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen,
- im nördlichen Teil des Kurparks, zwischen SaLü und Pfarrer-Kneipp-Weg
- in den Natur- und Landschaftsschutzgebieten: Kalkberg, Tiergarten, Bockelsberg, Hasenburger Bach, Hasenburger Schweiz, Böhmsholz, der Landwehr und dem Oedemer Zuschlag.
Hinweis: In den 14 Naturschutzgebieten im Landkreis Lüneburg (siehe Karte unten) gilt zum Schutz der Tierwelt ebenfalls das ganze Jahr über die Leinenpflicht.
- Hansestadt Lüneburg: Hunde – Leinenpflicht und weitere Regelungen
- Landkreis Lüneburg: Verhaltensregeln in der Natur
2. Hundekot aufsammeln: Pflicht für Herrchen und Frauchen
Zu den Pflichten der Hundehalter:innen gehört es auch, den Kot ihrer Tiere aufzusammeln, wenn diese auf öffentlichen Flächen ihr Geschäft verrichten. Aus den Tütenspendern dürfen kostenlos Beutel zum Aufsammeln der Häufchen gezogen werden. Die gefüllten und zugeknoteten Beutel können in jedem Abfalleimer entsorgt werden.
- Hansestadt Lüneburg: Hundesteuer, Leinenpflicht und weitere Regelungen
3. Hund anmelden: Hundesteuer und Hundesteuermarke
Mehr als 2.800 Hunde sind in Lüneburg gemeldet und damit hundesteuerpflichtig. Die Steuereinnahmen fließen in den städtischen Haushalt, aus dem zum Beispiel auch die Straßenreinigung und die Spender mit Tüten für den Hundekot finanziert werden. Ab dem Alter von drei Monaten müssen Hunde angemeldet werden. Sie erhalten dann eine Hundesteuermarke. Außerhalb von Wohnung oder umfriedetem Grundbesitz dürfen Hunde nur mit Steuermarke unterwegs sein.
Die Anmeldung funktioniert online, bequem von zu Hause aus. Benötigt wird dafür die Transponder-Nummer („Chip-Nr.“) des Hundes, der Nachweis der Haftpflichtversicherung für den Hund und die Nachweise der Sachkunde als Hundehalter/in. Dort gibt es auch Informationen zur Hundesteuer.
- Hansestadt Lüneburg: Online-Dienst Hunde – An- und Abmeldung

Screenshot: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Umweltkarten Niedersachsen. Umweltkarte Niedersachsen mit Naturschutzgebieten um Lüneburg. Die geschützten Gebiete sind dunkelrot markiert. Mehr Information: Naturschutzgebiete im Landkreis Lüneburg
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