Teststation. Grafik: ASB, DRK Lüneburg.

ASB und DRK: Sicherheit und Infektionsschutz gehen vor – weiterhin kostenlose Testmöglichkeit

Aktuell ist Niedersachsen Spitzenreiter bei Corona-Infektionen. ASB und DRK versprechen: Auch wenn die Bundesregierung die kostenlosen Bürgertests abgeschafft hat – in Lüneburg und dem Landkreis wird weiterhin jede Person getestet, die kommt. Die entstehenden Kosten übernehmen die Verbände. Denn Sicherheit und Infektionsschutz gehen vor.

Inzwischen liegen auch die genauen Bestimmungen der Bundesregierung vor. Sie machen den Ablauf komplizierter. Dennoch bleibt der Test für viele kostenlos. Mehr Information unten.


Mitteilung von: Arbeiter-Samariter-Bund und DRK Lüneburg
Am: 30.06.2022
Foto: Teststation ASB und DRK. Foto: ASB/DRK


Corona-Bürgertests in Lüneburg: Auch für Menschen, die sich Zuzahlung nicht leisten können!

Laut dem Willen der Bundesregierung sollen Bürgerinnen und Bürger ab Juli einen Eigenanteil von 3,00 € pro Test bezahlen. Ausgenommen hiervon sind beispielsweise Menschen mit Corona-Symptomen, Besucher von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern, Schwangere oder Haushaltsangehörige von Infizierten.

Wer nicht zu dieser Personengruppe gehört oder nachweisen kann, dass er von der Zuzahlung befreit ist, muss nun theoretisch den Eigenanteil zur Testung leisten.

ASB und DRK: Jeder, der einen Schnelltest braucht, bekommt ihn

Personen mit wenig finanziellen Mitteln müssen die 3 € nicht bezahlen. Das bieten ASB und DRK für ihre Teststationen im Landkreis an. „Jeder, der einen Schnelltest aus eigener Einschätzung oder durch externe Vorgaben braucht, wird auch weiterhin verlässlich einen Test bekommen“, so Joachim Elspaß, Geschäftsführer vom DRK.

„Auf die Frage ‚Mit Eigenanteil?‘ kann ohne weitere Nachfragen mit „Nein“ geantwortet werden.
Es werden keine weiteren Fragen gestellt. Die Anteile der Personen, die ohne Eigenanteil einen Test durchführen lassen, werden von den Verbänden getragen. Gesundheit und Infektionsschutz für die Region gehen vor.“

Andrea Schröder Ehlers: Für Sicherheit in der Region sorgen

ASB Vorsitzende Andrea Schröder Ehlers: „Unsere Teststationen sind wichtige Bausteine im Kampf gegen die Pandemie. Mit dem Angebot, dass wir weiterhin die Testungen auch für Einkommensschwache anbieten, wollen wir beitragen, dass die Sicherheit in der Region auf hohem Niveau bleibt. Wir werden das Angebot von Corona-Testungen aufrechterhalten. Es werden auch keine Teststationen kurzfristig geschlossen.“

Niemand wird weggeschickt

DRK Geschäftsführer Joachim Elspaß berichtet: „Ich kann versichern, dass wir niemanden wegschicken, der die 3 € nicht bezahlen kann. Egal, ob er die EC-Karte vergessen hat oder sich aus sozialen Gründen die Zuzahlung nicht leisten kann.

Wir haben neben dem Verwaltungsaufwand an den Teststationen auch den Datenschutz im Auge. Hier sehen wir es kritisch, wenn Leute die Berechtigungen nachweisen – und wir kontrollieren oder ggf. dokumentieren müssen, dass eine Befreiung vorliegt. Bisher gibt es von der Regierung auch noch keine konkrete Strategie, wie die Personen eine Befreiung nachweisen sollen.“

ASB und DRK übernehmen die Eigenanteile

Die Eigenanteile, die nicht gezahlt werden, werden von den Verbänden getragen. ASB und DRK sind langjährige und feste Partner beim gemeinsamen Gesundheitsschutz in der Region und stärken während der Pandemie Prävention und Früherkennung auf einem hohen Niveau.

Hintergrund: Niedersachsen aktuell Spitzenreiter bei Infektionen

Die Fallzahlen von Corona-Erkrankungen steigen landesweit, so auch in Lüneburg. Niedersachsen war in den vergangenen Tagen trauriger Spitzenreiter der 7-Tages-Inzidenz. Der Grund hierfür ist die neuartige Omikron-Variante BA.5, die sehr ansteckend ist. Experten sind sich sicher, was hilft: Impfen, schützen, testen.

Arbeiter-Samariter-Bund und Deutsches Rotes Kreuz betreiben knapp ein Dutzend Teststationen an verschiedenen Standorten in Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Hierfür sind gut geschulte Testerinnen und Tester, ehrenamtlich und hauptamtlich, im Einsatz.

Von: Landkreis Lüneburg – Am: 30.06.2022

Neue Regelungen zu Bürgertests ab 1. Juli: Kostenfrei, mit Zuzahlung, mit Komplettzahlung

Seit Wochen sind sie im Gespräch, jetzt sind die neuen Regelungen für die Corona-Bürgertests klar: Ab 1. Juli 2022 gibt es in den Corona-Testzentren für Schnelltests drei Varianten je nach Lebenssituation: kostenfrei, mit Zuzahlung oder mit Komplettzahlung.

Die neue Coronavirus-Testverordnung macht den Ablauf komplizierter. Die gute Nachricht: Öffentliche Testzentren bieten weiterhin Corona-Tests an. In vielen Fällen bleiben diese kostenfrei oder sind gegen eine Zuzahlung von drei Euro erhältlich.

Regelungen in der Kurzzusammenfassung

Hier die neuen Regelungen zu Corona-Bürgertests kurz zusammengefasst:

  • Einen kostenfreien Schnelltest in der Teststation gibt es für Menschen, die mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person im selben Haushalt leben. Auch Kinder unter fünf Jahren sowie Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, die an einer Studie zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen, die im privaten Umfeld jemanden pflegen oder die ein persönliches Budget nach § 29 SGB IX bekommen, werden kostenfrei getestet.
    Um besonders gefährdete Personen zu schützen, erhalten auch Besucher, Betreute oder Bewohner in sensiblen Einrichtungen einen kostenfreien PoC-Antigen-Test. Dazu gehören Krankenhäuser, Pflegeheime, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Unterkünfte für Obdachlose oder Flüchtlinge, Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
  • Einen Schnelltest mit Zuzahlung in Höhe von drei Euro erhalten Personen, die eine Veranstaltung im Innenraum besuchen möchten, und Menschen, die Kontakt haben zu Personen, die 60 Jahre oder älter sind bzw. aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko haben, schwer an COVID19 zu erkranken sowie Personen mit einer roten Corona-Warn-App,
  • Selbstzahler: Wer nicht zu den Personengruppen gehört, zahlt den Schnelltest in voller Höhe aus eigener Tasche. Die Teststationen entscheiden selbst über den Preis.

Alle Informationen zu den aktuellen Regelungen unter corona.landkreis-lueneburg.de/corona-test.

Ausführlich: „Bürgertestung“ nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung ab 1. Juli 2022

Ohne Zuzahlung

Einen Anspruch auf einen Schnelltest ohne Zuzahlung haben folgende Personengruppen:
– Kinder unter fünf Jahren,
– Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel,
– Personen, die an einer Studie zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen,
– Personen, die den Test zur Beendigung der Quarantäne benötigen (das kommt in Niedersachsen nicht vor, weil die Absonderungsverordnung keinen Freitest vorsieht)
– Personen, die in folgenden Einrichtungen betreut werden oder dort jemanden besuchen möchten (gilt nicht für dort Beschäftigte):
· Krankenhaus
· Ambulantes Operieren
· Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
· Dialyse
· Tagesklinik
· Entbindungseinrichtungen
· voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen (Pflegeheime, Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Tagespflege, etc.)
· Ambulante Pflegedienste
· Obdachlosenunterkunft
· Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge
· vollstationäre und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
· Einrichtungen für berufliche Reha- Personen, die ein persönliches Budget nach § 29 SGB IX bekommen oder von jemandem beschäftigt werden, der ein solches Budget bekommt,
– Pflegepersonen, die nicht gewerbsmäßig jemanden pflegen, z.B. Kinder, die die pflegebedürftigen Eltern pflegen,
– Personen, die mit einer mit dem Corona-Virus infizierten Person in demselben Haushalt leben.

Schnelltest für drei Euro

Einen Anspruch auf einen Schnelltest mit Zuzahlung in Höhe von drei Euro haben folgende Personengruppen:
– Personen, die eine Veranstaltung im Innenraum besuchen möchten,
– Personen, die Kontakt haben zu Personen, die 60 Jahre alt oder älter sind oder aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko haben, schwer an COVID19 zu erkranken,
– Personen mit einer roten Corona-Warn-App.

Die Personen müssen bei den Teststationen unterschreiben, dass sie zu einer der berechtigten Personengruppen gehören. Die Teststationen dokumentieren dies.

Abstand, Maske, Impfung ist der beste Schutz

Wichtig ist – wie schon seit Beginn der Corona-Pandemie: Tests bieten keinen Schutz vor einer Infektion. Daher bleiben Abstand, Maske und Impfung der beste persönliche Schutz. Darauf weist das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg hin.

Personen mit Symptomen sollten zuhause bleiben und eine eventuelle Infektion mit einem Arzt abklären.

Fragen rund um das Coronavirus beantworten die Mitarbeitenden am Corona-Bürgertelefon unter Telefon 04131 26-1000 jeweils montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr. Weitere Infos zu Testzentren in der Region Lüneburg und die komplette Übersicht zu den Bürgertests gibt es unter corona.landkreis-lueneburg.de/corona-test.


Testzentren in Lüneburg und im Landkreis

  • Lüneburg, Sülzwiesen, Am Grasweg 1 – Walk-In
    Montag bis Sonntag: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr*
  • Lüneburg, Bahnhof – Walk-In
    Montag bis Sonntag: 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr*
  • Lüneburg, Am Sande, Bei der Johanniskirche 2 – Walk-In
    Montag bis Sonntag: 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr*
  • Leuphana Universität, Zentralgebäude, Universitätsallee 1
    Montag bis Freitag: 7.30 – 17.00 Uhr*
    Samstag bis Sonntag: 10.00 – 15.00 Uhr*
  • Lüneburg, Ilmenaucenter, Parkplatz SB Möbelmarkt Boss
    Bei der Keulahütte 4, 21339 Lüneburg
    Montag bis Sonntag: 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr*1

* letzte Testung ist jeweils 20 Minuten vor der Schließung der Stationen.

  • DRK: Testzentren in Lüneburg und im Landkreis: drk-lueneburg.de
  • Landkreis Lüneburg: Übersichtskarte mit Testzentren in Hansestadt und Landkreismehr

Änderungen vorbehalten!

Auch im Regen: Corona-Test. Foto: ASB und DRK Lüneburg.

Auch im Regen: Corona-Test. Foto: ASB und DRK Lüneburg.


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