Foto: Hansestadt Lüneburg. Nancy Falke, Koordinierungsstelle Kinderschutz von Hansestadt und Landkreis Lüneburg.

Starkes Zeichen fürs Kindeswohl: Jugendämter und Schulen als Partner beim Kinderschutz

Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit in der Schule. Hier fällt es oft auch zuerst auf, wenn das Wohlergehen eines Kindes gefährdet ist. Eine neue Vereinbarung regelt nun die Zusammenarbeit zwischen den schulischen Lehrkräften und dem Jugendamt. Ziel ist es, gemeinsam dafür zu sorgen, dass Kinder gut aufwachsen können.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 24.04.2026
Online: https://www.hansestadt-lueneburg.de – Foto: Hansestadt Lüneburg.


Starkes Zeichen fürs Kindeswohl: Vereinbarung zwischen Jugendämtern und Schulen zum Kinderschutz

Foto: Hansestadt Lüneburg. „Kinderschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe zwischen Jugendhilfe und Schule. Das unterstreicht diese Vereinbarung“, sagt Nancy Falke, Koordinierungsstelle Kinderschutz von Hansestadt und Landkreis Lüneburg.

Das Wohlergehen und die gesunde Entwicklung von Kindern zu schützen, ist Teil der UN-Kinderrechtskonvention und auch in Deutschland gesetzliche Verpflichtung. Die Schule ist der Ort, an dem sich junge Menschen einen Großteil des Tages aufhalten und gesehen werden. „Lehrkräfte sind Vertrauenspersonen der Schüler:innen und häufig eine Brücke zu unterstützenden Maßnahmen der Jugendhilfe“, weiß Lüneburgs Jugendamtsleiterin Cornelia Wilke. „Schulen gehören daher zu den wichtigsten Partnern der Jugendämter, wenn es darum geht, den Schutz der Kinder sicherzustellen.“

Vereinbarung regelt Zusammenarbeit von Schulen und Jugendämtern 

Seit 2014 gibt es bereits eine Vereinbarung zum Kinderschutz zwischen Schulen und den Jugendämtern. Diese Vereinbarung wurde nun überarbeitet und weiterentwickelt. Das neue Konzept soll den Zuständigen mehr Sicherheit beim Thema Kinderschutz geben. Es zeigt Handlungswege bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung auf und nennt Ansprechpersonen. Nancy Falke, Verantwortliche bei der Koordinierungsstelle Kinderschutz von Hansestadt und Landkreis Lüneburg, stellte das Ergebnis den Schulleitungen aus Hansestadt und Landkreis, Schulsozialarbeiter:innen und Beratungslehrkräften vor. 

  • Gespräche im Schulbereich als erster Schritt
    Besteht ein entsprechender Verdacht, dass das Wohlergehen eines Kindes gefährdet ist, sollen zunächst Lehrkräfte die Situation in Absprache mit Schulsozialarbeit oder Beratungslehrkräften mit der Schülerin oder dem Schüler und den Erziehungsberechtigten erörtern. Sie können dabei auch darauf hinwirken, dass die Betroffenen bei Bedarf Hilfe in Anspruch nehmen. Für die Einschätzung der Situation stehen den Lehrkräften erfahrene Fachkräfte zur Seite. Diese geben Hinweise und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen, um den Kinderschutz sicherstellen zu können.
  • Information des Jugendamts als zweiter Schritt
    Droht trotz aller Bemühungen weiterhin eine Kindeswohlgefährdung, kann die Schulleitung das Jugendamt informieren. Wenn das Jugendamt eingeschaltet wird, wird das den Betroffenen und ihren Erziehungsberechtigten mitgeteilt. Gemeinsam wird dann nach Lösungsansätzen gesucht, um das Kindeswohl sicherzustellen.

Knapp die Hälfte der Schulen haben die Vereinbarung bereits unterzeichnet. Ein gutes Zeichen, findet Kinderschutz-Koordinatorin Nancy Falke: „Kinderschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe zwischen Jugendhilfe und Schule. Das unterstreicht diese Vereinbarung.“

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  • Neue Leitung: Jugendamt der Hansestadt für die Zukunft aufgestellt – 11.04.2025
    Cornelia Wilke, Sozialarbeiterin mit Masterabschluss in Sozialmanagement, war zuletzt zuständig für den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) für Kaltenmoor und den Pflegekinderdienst. Künftig übernimmt sie die Leitung des Bereichs Soziale Dienste und ist formal Leiterin des Jugendamts der Hansestadt im Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe unter Leitung von Regina Schallar.
Foto: Hansestadt Lüneburg. Fachbereichsleiterin Regina Schallar (links) und die neue Jugendamtsleiterin Cornelia Wilke sehen das Lüneburger Jugendamt für die Zukunft gut aufgestellt.

Foto: Hansestadt Lüneburg, April 2025. Fachbereichsleiterin Regina Schallar (links) und die neue Jugendamtsleiterin Cornelia Wilke sehen das Lüneburger Jugendamt für die Zukunft gut aufgestellt.

Wikipedia: Kindeswohl

Mit Kindeswohl wird ein Rechtsgut aus dem deutschen Familienrecht und aus der EU-Grundrechtscharta bezeichnet, das das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen sowie seine gesunde Entwicklung umfasst. Besonders relevant ist die Bewertung des Kindeswohls bei Verfahren, in denen die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht strittig sind, etwa nach Scheidungen. Im Kern geht es um die erhebliche seelische oder körperliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen, sei es durch die Vernachlässigung des Minderjährigen oder durch das schädliche Verhalten der Sorgeberechtigten oder Dritter gegenüber dem Minderjährigen.

Weiterlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Kindeswohl

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