Justitia. Foto: Hermann Traub, Pixabay.

Lüneburg: Leuphana-Juristin und -Jurist arbeiten künftig für Schiedsgerichte der EU

Zwei Mitglieder der juristischen Fakultät der Leuphana Universität werden künftig bei Streitigkeiten zwischen der EU und Drittstaaten in der Schiedsgerichtsbarkeit tätig. Solche Schiedsgerichte befassen sich zum Beispiel mit Uneinigkeiten zwischen der EU und Großbritannien.


Mitteilung von: Leuphana Universität Lüneburg
Am: 28.06.2022


Leuphana-Juristin und -Jurist arbeiten künftig für Schiedsgerichte der EU

Wenn es darum geht, bilaterale Streitigkeiten in Bezug auf Handelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten beizulegen, werden künftig auch zwei Mitglieder der Leuphana Universität Lüneburg als Schiedsrichter fungieren.

Die Jura-Professorin Dr. Jelena Bäumler und der Jura-Professor Dr. Jörg Terhechte sind jetzt von der Europäischen Kommission auf Vorschlag der Bundesrepublik Deutschland in eine entsprechende Liste von Sachverständigen für Handel und nachhaltige Entwicklung aufgenommen worden.

Hohe Auszeichnung

Universitäts-Präsident Sascha Spoun freut sich über diese hohe Auszeichnung: „Die Leuphana ist die einzige deutsche Universität, die gleich zwei der wenigen Juristinnen und Juristen auf der Liste stellt. Das zeigt, dass wir im europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht zu den wichtigen Adressen in Europa gehören.“

Schiedsgerichte tätig bei komplexen Streitigkeiten

Auf die zunehmende Bedeutung der Schiedsgerichte für die Beilegung von Streitigkeiten im internationalen Handelsverkehr verweist die Völkerrechts- und Nachhaltigkeitsexpertin Jelena Bäumler und erläutert: „Bei diesen Verfahren geht es um komplexe Streitigkeiten. Die Vereinbarkeit von Handel und Nachhaltigkeit in Freihandelsabkommen ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit.“

Beispiel: Abkommen zwischen EU und Großbritannien

Der Europa- und Völkerrechtsexperte Jörg Philipp Terhechte sieht das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich als gutes Beispiel für diese Entwicklung: „Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich entschieden, Streitigkeiten künftig durch Schiedsgerichte entscheiden zu lassen. Angesichts der jüngeren Diskussionen rund um den Brexit wird auf diese Gerichte einiges an Arbeit zukommen.“

Hintergrund: Internationale Schiedsgerichte

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist ähnlich wie bei innerstaatlichen Gerichtsverfahren, aber anstatt vor einem innerstaatlichen Gericht findet sie vor internen Schiedsgerichten statt.

Es ist ein einvernehmliches, neutrales, bindendes, vertrauliches und durchsetzbares Mittel zur internationalen Streitbeilegung, schneller und weniger teuer als inländische Gerichtsverfahren. Im Gegensatz zu inländischen Gerichtsurteilen können internationale Schiedssprüche in fast allen Ländern der Welt durchgesetzt werden und machen die internationale Schiedsgerichtsbarkeit zum führenden Instrument zur Beilegung internationaler Streitigkeiten.
(Nach: international-arbitration-attorney.com/de/what-is-international-arbitration/)

Die Schiedsrichter:innen und Expert:innen für Handel und nachhaltige Entwicklung für Konflikte zwischen EU und Drittstaaten werden von einer unabhängigen Jury aus erfahrenen internationalen Richter:innen und Wissenschaftler:innen ausgewählt. Die Jury wird vom Europäischen Parlament, dem Rat, den Mitgliedstaaten und der Kommission ernannt. Die individuelle Eignung jeden Bewerbers und jeder Bewerberin wird für die Ernennung streng geprüft.


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