Himmelfahrt 2026 – Polizei mahnt: Maß halten – Hinweise zum Jugendschutz
Der Himmelfahrtstag im Mai ist traditionell Ausflugstag. Die Polizei mahnt, beim Alkohol Maß zu halten und Jugend- und Naturschutz zu beachten. An diesem Tag passieren rund dreimal so viele Alkoholunfälle wie sonst, weist die Verkehrswacht hin, deshalb: Kein Alkohol am Lenker. Die Beamten wollen wieder besonders beliebte Ausflugsziele im Blick behalten.
Mitteilung von: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen – Am: 11.05.2026
Online: https://www.presseportal.de/blaulicht/ – Foto: Deutsche Verkehrswacht.
Himmelfahrt / Vatertag 2026: Polizei ist präsent – Hinweise zum Jugendschutz
Foto: Deutsche Verkehrswacht. Alkohol auf dem Fahrrad im Verkehr ist keine gute Mischung. Alkoholunfälle steigen am Vatertag auf Höchststand.
Jedes Jahr zu Christi Himmelfahrt ziehen Menschen mit Bollerwagen oder Fahrrädern durch die Region, um Vatertag zu feiern. Erfreulicherweise verhielten sich die meisten Teilnehmenden bei den feucht-fröhlichen Touren in den letzten Jahren in der Region besonnen, so dass es nur vereinzelt zu körperlichen Übergriffen oder extremem Alkoholmissbrauch kam. Die Polizei setzt auch in diesem Jahr wieder auf starke Präsenz, appelliert: „Maßhalten statt Maß halten. Wer sturzbetrunken im Graben liegt, schädigt nicht nur seine Gesundheit, sondern wird auch schnell zum Gespött!“
Polizei zeigt insbesondere an Ausflugszielen Präsenz
In der Region sind Beamte daher am Vatertag wieder besonders aufmerksam, damit es nicht zu Ausfällen kommt. Im Fokus stehen dabei insbesondere die beliebten Ausflugsziele der „Vatertägler“. Den vielen friedlichen Feiernden will die Polizei einen möglichst störungsfreien Tag ermöglichen. Randale geht gar nicht! Aggressive Personen müssen mit einem Platzverweis und ggf. einer Strafanzeige rechnen. Die Polizei wird Straftaten und Ordnungswidrigkeiten konsequent verfolgen.
„Sprechen Sie mit Ihren Kindern!“, rät die Polizei. Erziehungsberechtigte sollten die folgenden Regeln auch mit ihren Kindern besprechen.
Regeln zum Jugendschutz einhalten
Der Beauftragte für Jugendsachen, KHK Arne Schmidt vom Präventionsteam der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen, weist auf die Regelungen zum Jugendschutz hin:
- Der öffentliche Konsum von Bier, Wein und Sekt ist erst ab 16 Jahren gestattet. Der Konsum anderer alkoholischer Getränke ist ab 18 Jahren erlaubt. Diese Regelung betrifft auch Mischgetränke.
- Der Konsum von Zigaretten, Vapes und Shisha sowie von Cannabis-Produkten ist ebenfalls erst nach dem 18. Geburtstag gestattet.
- Das Zurverfügungstellen von Alkohol oder Tabakprodukten (auch Vapes und Shishas) bzw. die Weitergabe an Personen, die das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben, kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Sollten stark alkoholisierte oder beeinflusste Jugendliche von der Polizei aufgegriffen werden, so müssen Eltern oder Erziehungsverantwortliche sie von vor Ort abholen. Anderenfalls muss der Transport durch zum Beispiel Polizeikräfte erfolgen. Die Kosten für diese Einsätze werden den Jugendlichen bzw. ihren Eltern und Erziehungsverantwortlichen in Rechnung gestellt. In besonders schwerwiegenden Fällen wird das Jugendamt informiert.
II. Deutsche Verkehrswacht: Kein Alkohol am Lenker! Alkoholunfälle steigen an Himmelfahrt auf Höchststand
Laut Verkehrsunfallkalender des Statistischen Bundesamtes (Destatis) passierten in den letzten Jahren jeweils an Himmelfahrt mit großem Abstand die meisten Alkoholunfälle – etwa dreimal so viele wie an den übrigen Tagen. So wurden 2023 beispielsweise 340 Verkehrsunfälle mit Alkohol aufgenommen, 2024 sank die Zahl leicht auf 289. Zum Vergleich: Durchschnittlich werden weniger als 100 Alkoholunfälle pro Tag registriert.
Viele glauben, alkoholisiert aufs Fahrrad zu steigen, sei weniger gefährlich als im Auto. Doch wie der Verkehrsunfallkalender zeigt, gibt es an Himmelfahrt auch mehr Fahrradunfälle. Mit hoher Dunkelziffer – denn insbesondere Alleinunfälle, also Stürze mit dem Fahrrad, werden oft nicht polizeilich aufgenommen. Wer sich im Auto einer Gruppe von Radfahrenden nähert, sollte vorsichtig fahren und beim Überholen großen Abstand halten. Denn die Radelnden können unter Umständen plötzlich ausscheren oder stürzen.
Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) rät angesichts der Gefährdungslage, Alkoholkonsum und aktive Verkehrsteilnahme dringend zu trennen, wie die DVW-Präsidentin Kirsten Lühmann zu verstehen gibt: „Sturzbetrunken aufs Rad steigen, klingt für viele nach einer dummen Idee, außer an Vatertag. Es gibt an keinem Tag im Jahr so viele Alkoholunfälle. Darum mein Tipp: Erst fahren, dann feiern!“
- Presseportal – Deutsche Verkehrswacht: „Erst fahren, dann feiern!“ – Alkoholunfälle steigen am Vatertag auf Höchststand – 12.05.2026
An Himmelfahrt oder Vatertag wird nicht selten Alkohol in größeren Mengen getrunken, was sich deutlich in den Unfallzahlen zeigt. Laut Verkehrsunfallkalender des Statistischen Bundesamtes (Destatis) passierten in den letzten Jahren jeweils an Himmelfahrt mit großem Abstand die meisten Alkoholunfälle.
III. Außerdem: Feiertagsruhe einhalten, Natur und Umwelt schützen
Für die Feierlichkeiten an Himmelfahrt weist die Polizei zusätzlich auf folgende Regeln hin:
- Feiertagsruhe einhalten: Es handelt sich um einen gesetzlichen Feiertag!
- Umwelt und Natur schützen: Toiletten benutzen, Müll entsprechend entsorgen!
- Waffen wie zum Beispiel Messer oder Schlagwerkzeuge sowie andere spitze Gegenstände, Böller und anderes Feuerwerk sind verboten.
- Der Konsum von cannabishaltigen Produkten ist untersagt.
Natur und Umwelt schützen
- Landkreis Lüneburg, Fachdienst Umwelt: Flyer „Natur Schutz Landschaft“ (PDF-Datei).

Grafik: Landkreis Lüneburg. Verhalten im Naturschutzgebiet. Quelle: Flyer „Natur Schutz Landschaft“.

Bitte beachten – Verhaltensregeln in Wald und Natur. Grafik: Veröffentlichung mit freundlicher Erlaubnis von Natur im Bild GmbH, 37124 Rosdorf.
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