Elbbrücke Darchau: Visualisierung. Foto: Landkreis Lüneburg.

Elbbrücke Darchau: Planfeststellungsbeschluss liegt vor – mit Klagen wird gerechnet

Wie der Landkreis Lüneburg mitteilt, ist das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Elbbrücke bei Darchau nun abgeschlossen und wird am 18. Mai 2026 offiziell bekanntgemacht. Im letzten Schritt des Verfahrens werden – nach der Prüfung von Einwendungen und Stellungnahmen – formell die Genehmigungen erteilt. Die Beschlussunterlagen werden in den betroffenen Orten öffentlich ausgelegt. Von Seiten der Brückengegner wird mit Klagen gegen den Beschluss gerechnet.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 13.05.2026
Online: https://www.landkreis-lueneburg.de – Elbbrücke Darchau: Visualisierung. Foto: Landkreis Lüneburg.


Landkreis Lüneburg: Planfeststellung für geplante Elbbrücke beschlossen

Elbbrücke Darchau: Visualisierung. Foto: Landkreis Lüneburg.

Das Genehmigungsverfahren für die geplante Elbbrücke Darchau-Neu Darchau erreicht einen wichtigen Meilenstein, gibt der Landkreis Lüneburg bekannt. Am kommenden Montag, 18. Mai 2026, wird die Planfeststellungsbehörde des Landkreises Lüneburg den Planfeststellungsbeschluss bekanntmachen. Die betroffenen Gemeinden – Amt Neuhaus, der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinde Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau – sind informiert, dass die Beschlussunterlagen ab dem 19. Mai 2026 öffentlich auszulegen sind. Diese können dann zwei Wochen lang, also bis zum 2. Juni 2026, von jedermann eingesehen werden.

Abschluss des Verfahrens und Genehmigung des Vorhabens

Mit der öffentlichen Bekanntmachung endet das mehrjährige behördliche Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren für das Infrastrukturprojekt. Der Vorhabenträger, der kreiseigene Betrieb für Straßenbau und -unterhaltung (SBU), plant eine feste Elbquerung zwischen Darchau in der Gemeinde Amt Neuhaus und Neu Darchau im Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Der Landkreis Lüneburg ist somit sowohl Antragssteller als auch Genehmigungsbehörde für das Vorhaben. Die Prüfung der Antragsunterlagen und die Entscheidung über den Antrag erfolgten durch den dafür zuständigen Fachdienst Regional- und Bauleitplanung der Kreisverwaltung.

  • Landkreis Lüneburg: Elbbrücke Darchau
  • elbDORFaktiv e.V. Neu Darchau: Elbbrücke ist förderfähig, aber … – 12.02.2026
    Die Elbbrücke mit den Zufahrten ist grundsätzlich förderfähig. Gebaut wird bis auf Weiteres trotzdem nicht. Die BI „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ hatte schon vor Monaten angekündigt, gegen einen etwaigen Planfeststellungsbeschluss klagen zu wollen. Ob auch die Gemeinde Neu Darchau juristisch gegen den Bau der Elbbrücke vorgehen wird, hänge von zwei Dingen ab, so Bürgermeister Reinhard Siebolds (Grüne): „Wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, werden wir zusammen mit unseren Anwälten prüfen, ob eine Klage aussichtsreich erscheint oder nicht. In beiden Fällen wird der Gemeinderat das letzte Wort haben.“ Einen Baubeginn 2027 hält Siebolds aus verschiedenen Gründen für äußerst unwahrscheinlich.
  • BI „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“: https://www.keine-bruecke.de

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Planfeststellungsbeschluss

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: „Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird das Vorhaben genehmigt. Hierbei werden alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange in angemessener Weise gegeneinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen, ohne dass es weiterer öffentlicher Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden bedarf. Der Planfeststellungsbeschluss erteilt insoweit alle ansonsten erforderlichen Genehmigungen und bündelt sie in einer Entscheidung (sog. Konzentrationswirkung).“

Grafik: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Allgemeiner Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens in Niedersachsen.

Grafik: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Allgemeiner Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens in Niedersachsen.

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