Landkreis Lüneburg: AfD-Kandidat Stephan Bothe nicht für Landratswahl zugelassen
Wie der Landkreis Lüneburg informiert, hat der Wahlkreisausschuss am 29. Juli 2026 einstimmig entschieden, Torsten Franz, Steffen Gärtner und André Schuler zur Landratswahl zuzulassen. Mit 6 zu 1 Stimmen nicht zugelassen wurde dagegen der Wahlvorschlag von Stephan Bothe. Gegen diese Entscheidung stehen die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz zur Verfügung.
Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 29.07.2026
Online: https://www.landkreis-lueneburg.de – Foto: Symbolfoto „Wahllokal“, Pixabay.
Landkreis Lüneburg: Kreiswahlausschuss entscheidet über Wahlvorschläge – Stephan Bothe nicht zur Wahl als Landrat zugelassen
Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Lüneburg hat am 29. Juli 2026 in öffentlicher Sitzung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl von Landrat und Kreistag entschieden. Für die Landratswahl wurden die Wahlvorschläge von Torsten Franz, Steffen Gärtner und André Schuler einstimmig zugelassen. Mit 6 zu 1 Stimmen nicht zugelassen wurde der Wahlvorschlag von Stephan Bothe, stellv. Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Niedersachsen.
Gesetzlich vorgegebenes Verfahren für Beamte auf Zeit
Die Kreiswahlleitung ist durch das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz § 45d verpflichtet, die Wählbarkeit der Bewerber*innen nach einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren zu prüfen. Gewählte Landrätinnen und Landräte werden Beamte auf Zeit. Anders als bei Abgeordneten gelten für sie damit beamtenrechtliche Anforderungen. Sie müssen daher die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Das gibt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz nach § 80 Abs. 4 Nr. 3 vor.
Fachliche Stellungnahme des Niedersächsischen Innenministeriums lag vor
Liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber diese Voraussetzung möglicherweise nicht erfüllt, ist eine vertiefte Einzelfallprüfung durchzuführen. Eine solche Prüfung hat beim Kandidaten Stephan Bothe stattgefunden. Die Kreiswahlleitung übermittelt in solchen Fällen nach § 45d Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes die Daten der Betreffenden mit einer Darlegung der Anhaltspunkte an die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde des Niedersächsischen Innenministeriums. Diese unterstützt die Kreiswahlleitung bei der rechtlichen Prüfung.
Die Ergebnisse dieser Prüfung lagen in einer fachlichen Stellungnahme des Niedersächsischen Innenministeriums dem Kreiswahlausschuss vor, zusätzlich auch eine Stellungnahme des Bewerbers. Die Mitglieder konnten auch eigene Erkenntnisse einfließen lassen.
Abwägung aller Aspekte und Ablehnung des Wahlvorschlags
Unter sorgfältiger und vertiefter Abwägung aller maßgeblichen Aspekte des konkreten Einzelfalls entschieden die Mitglieder des Kreiswahlausschusses – weisungsungebunden, eigenständig und parteineutral – in öffentlicher Sitzung mit 6 zu 1 Stimmen, den Wahlvorschlag nicht zuzulassen. Gegen diese Entscheidung stehen dem Bewerber die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz zur Verfügung, sobald das Ergebnis der Landratswahl bekannt gemacht worden sein wird.
- Landkreis Lüneburg: Kommunalwahl 2026
- NDR: AfD-Kandidaten Goes und Maxhuni zugelassen – Bothe kündigt Klage an – 30.07.2026
In Niedersachsen dürfen einige Politiker nicht zur Kommunalwahl am 13. September 2026 antreten – wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Am 29. Juli wurden zwei umstrittene Kandidaten zugelassen, der AfD-Landesvize Stephan Bothe, der als Landrat im Landkreis Lüneburg kandidieren wollte, wurde jedoch abgelehnt. Er kündigte bereits an, rechtlich dagegen vorzugehen. Das ist in Niedersachsen erst nach der Wahl möglich. - KOMMUNAL: Kandidaten ausgeschlossen: Wie Staatsrechtler die Situation in Niedersachsen bewerten – 26.07.2026
In Niedersachsen werden AfD-Bewerber von Bürgermeister- und Landratswahlen ausgeschlossen, weil Wahlausschüsse Zweifel an ihrer Verfassungstreue anmelden. Staatsrechtler Rupert Scholz und Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler halten das Verfahren für hochproblematisch. Die entscheidende Frage: Darf eine politisch besetzte Verwaltungsstelle bestimmen, wen die Bürger wählen dürfen? - Lüne-Blog: Kommunalwahlen am 13. September 2026: Wahlausschüsse prüfen auch Verfassungstreue – 24.07.2026
Bei Personen, die als Verwaltungsbeamte kandidieren, also zum Beispiel Bürgermeister oder Landrätin, muss gewährleistet sein, dass sie auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Dabei prüfen die zuständigen Wahlausschüsse den Einzelfall. So wurden in Niedersachsen bereits AfD-Bewerber zugelassen, aber auch abgelehnt. - Innenministerium Niedersachsen: Eilantrag der AfD Niedersachsen gegen Hochstufung durch Verfassungsschutz abgelehnt – 01.06.2026
Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 1. Juni 2026 den Eilantrag des niedersächsischen Landesverbandes der AfD gegen den Niedersächsischen Verfassungsschutz abgelehnt. Der Antrag richtete sich im Wesentlichen gegen die Einstufung der AfD Niedersachsen als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung. Mit den vom Niedersächsischen Verfassungsschutz vorgelegten Belegen lägen hinreichende Tatsachen für verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD Niedersachsen vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD inzwischen als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.
Wahlbereiche in Lüneburg

Grafik: Hansestadt Lüneburg. Lüneburg ist für die Gemeindewahl in vier Wahlbereiche (1 – Nordwest, 2 – Nordost, 3 – Südwest, 4 – Südost) und für die Kreiswahl in zwei Wahlbereiche eingeteilt.
![]()
Lünepedia: Kommunalwahl
Bei den Kommunalwahlen in der Hansestadt Lüneburg entscheiden die Bürger*innen über die Sitzverteilung im Kreistag des Landkreises und im Rat der Hansestadt Lüneburg (Stadtrat). Die Legislaturperiode des Kreistages und Stadtrates beträgt jeweils fünf Jahre. Die Kommunalwahlen werden in allen Landkreisen des Landes Niedersachsen parallel ausgetragen, oft sind sie verbunden mit der Wahl der (Ober-)Bürgermeister*in. Die letzte Kommunalwahl in Niedersachsen fand am 12.09.2021 statt, am 13.09.2026 steht die nächste an.
Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Wahlen
![]()
Ergänzung oder Korrektur? Bitte Mail an redaktion@luene-blog.de – danke!
Lüne-Blog veröffentlicht Pressemitteilungen, Berichte und Veranstaltungshinweise von Parteien, Verbänden und Zusammenschlüssen: https://luene-blog.de/ueber-uns/
Lüne-Blog kannst du auch lesen bei:
![]() |
![]() |
![]() |



