Bußgeld-Katalog Hamburg: Schärfere Strafen für Abfallsünder
Das achtlose Wegwerfen einer Zigarette kostet in Hamburg ab sofort 100 bis 300 Euro. Für das Wegwerfen von Kleinmüll wie Fastfood-Verpackungen beträgt das Bußgeld nun 35 bis 300 Euro. „Hamburg ist am schönsten, wenn es sauber ist und unsere Natur geschützt wird“, so Umwelt-Senatorin Katharina Fegebank.
Mitteilung von: Hansestadt Hamburg – Am: 29.07.2026
Online: https://www.hamburg.de/ – Foto: Lüne-Blog.
Sauberkeit im öffentlichen Raum: Hamburg erhöht Strafen für illegale Müllentsorgung und Wildtierfütterung
Foto: Lüne-Blog. Weggeworfene Kleinabfälle auf den Stufen vor der Abtsmühle.
Weggeworfene Zigarettenkippen, illegaler Sperrmüll oder Gänse füttern an der Alster: Wer die Stadt verunreinigt, muss in Hamburg ab sofort mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen. Auch gegen das Gänsefütterung an der Alster wird schärfer vorgegangen. Die Hamburger Bezirksämter haben in Zusammenarbeit mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) den gemeinsamen Bußgeldkatalog umfassend überarbeitet.
Katharina Fegebank: „Sauberkeit und Naturschutz gehören zusammen“
„Hamburg ist am schönsten, wenn es sauber ist und unsere Natur geschützt wird“, erklärt Katharina Fegebank, Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. „Deshalb schärfen wir jetzt an zwei zentralen Stellen nach und erhöhen die Bußgelder spürbar: Beim Müll auf unseren Straßen und Parks greifen wir künftig deutlich stärker durch – denn wer Kippen, Becher oder Sperrmüll einfach liegen lässt, schadet der Allgemeinheit.“
Auch das Gänsefüttern in Grünanlagen und an der Alster wird stärker bestraft: „Futter aus falsch verstandener Tierliebe führt nicht nur zu massiven Problemen für Tiere, sondern verschlechtert auch den Zustand der Grünanlagen für alle Hamburgerinnen und Hamburger.” Denn, so Fegebank: „Sauberkeit und Naturschutz gehören zusammen.“
Harte Strafen für „To-Go“-Müll, Kaugummis und Sperrmüll
- Zigarettenkippen: Das achtlose Wegwerfen einer Zigarette kostet ab sofort 100 bis 300 Euro (bisher 35 bis 150 Euro).
- Kaugummis: Wer seinen Kaugummi einfach auf den Gehweg spuckt, zahlt nun 55 bis 150 Euro (bisher ab 35 Euro).
- To-Go-Verpackungen & Fast-Food-Müll: Der Rahmen für weggeworfenen Kleinmüll wurde im Höchstsatz verdoppelt und liegt nun bei 35 bis 300 Euro (bisher 35 bis 150 Euro).
- Kleinerer Sperrmüll (bis 1 m³): Für mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs wurde der Höchstsatz auf bis zu 2.000 Euro angehoben (bisher 250 bis 1.500 Euro). Für ein einzelnes kleines Stück (bis 0,1 m³) gilt nun ein fester Satz von 55 Euro.
- Großer Sperrmüll (über 1 m³): Das unzulässige Abstellen von großen Mengen an der Straße wird streng bestraft – statt bisher 1.000 bis 8.000 Euro drohen nun Bußgelder von 2.000 bis zu 16.000 Euro.
Der neue Bußgeldkatalog wird im gesamten Stadtgebiet einheitlich angewendet. Einsatzkräfte nehmen Personalien direkt vor Ort auf und leiten die Bußgeldverfahren ein. Bei geringfügigen Erstverstößen kann vor Ort flexibel verwarnt oder ein direktes Verwarnungsgeld verhängt werden.
Schutz der Grünanlagen und Gewässer: Vorgehen gegen Gänsefütterung
Das unkontrollierte Füttern von Graugänsen führt an der Alster und in vielen Parks zu Nutzungskonflikten und ökologischen Problemen. Bereits in der Vergangenheit wurden nach § 25 Abs. 1 des Hamburger Jagdgesetzes Bußgelder für das Füttern von Gänsen bis zu 100 Euro verhängt. Dies wird auf bis zu 200 Euro angehoben. In gravierenden Fällen können Bußgelder bis in den vierstelligen Bereich verhängt werden.
Mehr Information und Kontakt
- Hansestadt Hamburg: Stadtreinigung
- Hansestadt Hamburg: Aktueller Bußgeldkatalog
Unter „Formulare und Downloads“ kann der aktuelle Bußgeldkatalog heruntergeladen werden.
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Foto: Lüne-Blog. Abtsmühle in Lüneburg – einer der besonders schönen Orten in Lüneburg. Schade, wenn hier Schmutz und Abfall herumliegen.

Plakataktion Kiel: Don’t feed rats. Sharepics.
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