Verwaltungsgericht Lüneburg: Klage von Stephan Bothe auf Zulassung als Landrats-Kandidat abgewiesen
Der Wahlkreisausschuss im Landkreis Lüneburg hatte am 29. Juli 2026 Torsten Franz, Steffen Gärtner und André Schuler zur Kandidatur für das Amt des Landrats zugelassen. Mit 6 zu 1 Stimmen nicht zugelassen wurde dagegen die Kandidatur von AfD-Landesvize Stephan Bothe. Das Verwaltungsgericht Lüneburg wies seine Klage dagegen jedoch ab. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht möglich.
Mitteilung von Verwaltungsgericht Lüneburg – Am: 17.08.2026
Online: https://verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/ – Foto: pics_kartub, Pixabay. Wegweiser zur Kommunalwahl, Symbolbild.
Eilantrag gegen Nichtzulassung eines Wahlvorschlags für die Landratswahl unzulässig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am 17. August 2026 (Az. 1 B 76/26) den Antrag von Stephan Bothe, stellvertretender Landesvorsitzenden der Alternative für Deutschland (AfD) in Niedersachsen und Mitglied des Niedersächsischen Landtags, auf Zulassung zur Wahl des Landrates des Landkreis Lüneburg abgelehnt.
Der Kreiswahlausschuss hatte den Wahlvorschlag des Antragstellers in seiner Sitzung am 29. Juli 2026 mit sechs zu einer Stimme abgelehnt. Es lägen Umstände vor, die Zweifel daran begründeten, dass der Antragsteller künftig jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten werde. Dies sei aber Voraussetzung für die Zulassung des Wahlvorschlages.
Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz gestellt
Dagegen wandte sich Stephan Bothe am 11. August 2026. Er machte unter anderem geltend, aus seiner Parteifunktion oder der Einstufung des AfD-Landesverbandes Niedersachsen könne nicht auf seine fehlende persönliche Verfassungstreue geschlossen werden. Daher müsse ihm bereits vor der Wahl gerichtlicher Rechtsschutz offenstehen. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg schloss sich dieser Rechtsauffassung jedoch nicht an.
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich
Nach § 46 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes könnten Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit einem nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden. Erweise sich der Wahleinspruch als begründet, könne die Wahl für ungültig erklärt und das Wahlergebnis korrigiert werden. Gerade im Wahlrecht müsse das Interesse des Einzelnen an einer möglichst frühzeitigen gerichtlichen Überprüfung mit dem Erfordernis einer einheitlichen, störungsfreien und termingerechten Durchführung der Wahl in Ausgleich gebracht werden.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
- NDR: Landratswahl: Eilantrag von AfD-Politiker Bothe abgewiesen – 17.08.2026
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am Montag einen Eilantrag des AfD-Politikers Stephan Bothe abgewiesen. Damit hat das Gericht die Nicht-Zulassung zur Landratswahl in Lüneburg am 13. September bestätigt. - Lüne-Blog: Landkreis Lüneburg: AfD-Kandidat Stephan Bothe nicht für Landratswahl zugelassen – 30.07.2026
Wie der Landkreis Lüneburg informiert, hat der Wahlkreisausschuss am 29. Juli 2026 einstimmig entschieden, Torsten Franz, Steffen Gärtner und André Schuler zur Landratswahl zuzulassen. Mit 6 zu 1 Stimmen nicht zugelassen wurde dagegen der Wahlvorschlag von AfD-Landesvize Stephan Bothe, der als Landrat im Landkreis Lüneburg kandidieren wollte. Gegen diese Entscheidung stehen die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz zur Verfügung.

Foto: Landkreis Lüneburg. Luftbild der Kreisverwaltung, Michaeliskloster Lüneburg.
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Lünepedia: Kommunalwahl
Bei den Kommunalwahlen in der Hansestadt Lüneburg entscheiden die Bürger*innen über die Sitzverteilung im Kreistag des Landkreises und im Rat der Hansestadt Lüneburg (Stadtrat). Die Legislaturperiode des Kreistages und Stadtrates beträgt jeweils fünf Jahre. Die Kommunalwahlen werden in allen Landkreisen des Landes Niedersachsen parallel ausgetragen, oft sind sie verbunden mit der Wahl der (Ober-)Bürgermeister*in. Die letzte Kommunalwahl in Niedersachsen fand am 12.09.2021 statt, am 13.09.2026 steht die nächste an.
Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Wahlen
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