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Netzwerk gegen Rechts: Samtgemeinde Gellersen soll Raumvergabe an AfD überprüfen

Die Samtgemeinde Gellersen will den kommunalen „Blauen Salon“ in Reppenstedt am 26. August 2026 der AfD für eine Wahlkampf-Veranstaltung überlassen. In einem offenen Brief fordert das Lüneburger Netzwerk gegen Rechts, diese Entscheidung zu überprüfen. Zum einen, weil die AfD vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft ist. Zum anderen, weil sich das Jugendzentrum im gleichen Gebäude befindet. 


Mitteilung von: Lüneburger Netzwerk gegen Rechts – Am: 17.08.2026
Online: https://www.netzwerk-gegen-rechts.net/ – Grafik: Logo Netzwerk gegen Rechts.


I. Lüneburger Netzwerk gegen Rechts fordert Überprüfung der Raumvergabe an die AfD

Geplante Wahlveranstaltung am 26. August 2026 im „Blauen Salon“

In einem offenen Brief (siehe unten) fordert das Lüneburger Netzwerk gegen Rechts die Samtgemeinde Gellersen auf, die geplante Überlassung des „Blauen Salon“ in Reppenstedt für eine AfD-Wahlkampf-Veranstaltung am 26. August 2026 erneut zu prüfen. „Zwar gilt für die Vergabe kommunaler Räume der Gleichbehandlungsgrundsatz. Im konkreten Fall sehen wir jedoch besondere Umstände: Der Veranstaltungsort befindet sich im selben Gebäude wie das Jugendzentrum – eine Einrichtung, die für Demokratie, Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe steht“, weist die Initiative hin.

AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft

„Zudem wird die AfD von den Verfassungsschutzbehörden als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Ein aktuelles, unabhängiges Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt zu dem Ergebnis, dass die Partei gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip ausgerichtet ist“, fahren die Verantwortlichen fort.

Besondere Bedeutung habe auch die Rolle des Moderators Stephan Bothe. Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Lüneburg hat ihn erst kürzlich nach individueller Prüfung nicht als Kandidaten für das Amt des Landrats zugelassen und Zweifel an seiner Gewähr für die verfassungsmäßige Ordnung festgestellt.

Mehr Information und Kontakt

„Wir fordern daher eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls und eine transparente öffentliche Darlegung, wie die Samtgemeinde den Gleichbehandlungsgrundsatz mit ihrer Verantwortung für Demokratie, Rechtsstaat und ihre kommunalen Einrichtungen abwägt“, so die Initiative.

Das Lüneburger Netzwerk gegen Rechts ist ein Zusammenschluss von Initiativen, Gruppen, Verbänden aus Lüneburg. Es setzt sich auf politischer und gesellschaftlicher Ebene für eine demokratische Gesellschaft ein und wendet sich gegen menschenverachtende Politik und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.

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II. Lüneburger Netzwerk gegen Rechts: Offener Brief 

In einem offenen Brief wendet sich das Lüneburger Netzwerk gegen Rechts am 17. August 2026 an Samtgemeinde-Bürgermeister Steffen Gärtner, das Ordnungsamt und den Rat der Samtgemeinde Gellersen.

Bitte um erneute Prüfung der Überlassung kommunaler Räumlichkeiten für eine AfD-Wahlkampfveranstaltung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Sorge haben wir erfahren, dass der „Blaue Salon“ der Samtgemeinde Gellersen für eine Wahlkampfveranstaltung der AfD am 26. August 2026 zur Verfügung gestellt werden soll. Wir bitten Sie, diese Entscheidung vor dem Hintergrund der besonderen Umstände des Einzelfalls nochmals sorgfältig rechtlich zu überprüfen.

Uns ist bewusst, dass Gemeinden bei der Vergabe öffentlicher Einrichtungen grundsätzlich an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden sind. Zugleich tragen sie Verantwortung für das historische Erbe des Grundgesetzes. Es entstand als Konsequenz aus der nationalsozialistischen Diktatur und verpflichtet alle staatlichen Ebenen, Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat entschlossen zu schützen. Gerade weil öffentliche Einrichtungen Ausdruck des demokratischen Gemeinwesens sind, bedarf der vorliegende Fall einer besonders sorgfältigen Abwägung.

Besonders schwer wiegt aus unserer Sicht der Veranstaltungsort. Der „Blaue Salon“ befindet sich im selben Gebäude wie das Jugendzentrum der Gemeinde. Jugendzentren stehen für demokratische Bildung, Offenheit, Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe. Dass im selben Gebäude eine Wahlkampfveranstaltung mit führenden Vertretern einer vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei stattfinden soll, wirft erhebliche Fragen nach der Verantwortung der Samtgemeinde für ihre eigenen Einrichtungen auf.

Viel schwerer als die Bewertungen des Verfassungsschutzes wiegen allerdings die Ergebnisse des – im Kern – knapp 1.500 Seiten starken unabhängigen Rechtsgutachtens „Ist die Alternative für Deutschland verfassungswidrig?“, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte nach rund eineinhalb Jahren Recherche und rechtlicher Bewertung Ende Juni 2026 vorgelegt hat.

Hier wird substanziell nach drei Kriterien gefragt, deren Erfüllung eine Verfassungswidrigkeit dieser Partei (AfD) belegt. Hierbei handelt es sich um drei Kriterien, von denen die Erfüllung auch nur eines Kriteriums hinreicht: Ausrichtung gegen die Menschenwürdegarantie, Ausrichtung gegen das Demokratieprinzip, Ausrichtung gegen das Rechtsstaatsprinzip. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD zwei dieser Kriterien erfüllt: Verletzungen der Menschenwürdegarantie und eine Ausrichtung gegen das Demokratieprinzip.

Ein besonderer Blick sollte auf die Person des Moderators gerichtet werden. Der Landtagsabgeordnete Stephan Bothe (… dem ein eigener Absatz im GFF-Rechtsgutachten gewidmet ist (Seite 1847 f.)) wurde erst vor wenigen Tagen durch den Kreiswahlausschuss des Landkreises Lüneburg nicht als Bewerber für das Amt des Landrats zugelassen. Maßgeblich war dabei gerade nicht allein seine Parteizugehörigkeit, sondern eine individuelle Prüfung seiner Person und seines politischen Wirkens. Berücksichtigt wurden unter anderem seine öffentlichen Äußerungen, seine herausgehobene Funktion innerhalb der AfD Niedersachsen sowie Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden. Die Kreiswahlleiterin kam zu dem Ergebnis, dass begründete Zweifel bestehen, ob Herr Bothe die gesetzlich geforderte Gewähr bietet, jederzeit für die verfassungsmäßige Ordnung einzutreten.

Gerade hierin sehen wir einen Umstand von besonderem Gewicht: Nur wenige Tage nachdem der Kreiswahlausschuss nach einer personenbezogenen Prüfung zu dem Ergebnis gelangte, dass Herr Bothe die gesetzlichen Anforderungen für eine Kandidatur zum höchsten Verwaltungsamt des Landkreises nicht erfüllt, soll er in einer kommunalen Einrichtung den Wahlkampf der AfD moderieren. Dieser offensichtliche Spannungsbogen verdient aus unserer Sicht eine besonders sorgfältige rechtliche Würdigung.

Auch der Hauptredner der Veranstaltung, der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner (im GFF-Gutachten: 218 Belegstellen!), zählt seit Jahren zu den bundesweit bekanntesten Vertretern des radikalen Flügels der AfD. Seine Abwahl als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages war ein außergewöhnlicher Vorgang in der Geschichte des Parlaments und verdeutlicht, wie parteiübergreifend sein politisches Auftreten bewertet wurde.

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass die AfD durch die Verfassungsschutzbehörden als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wird. Diese Bewertung beruht nicht auf einzelnen zugespitzten Äußerungen, sondern auf einer umfassenden Analyse ihrer Programmatik, Zielsetzungen und des politischen Handelns führender Funktionäre. Unabhängig von der politischen Bewertung dürfen staatliche Stellen diese tatsächlichen Erkenntnisse bei ihren Entscheidungen nicht außer Acht lassen.

Wir verkennen nicht, dass die rechtlichen Anforderungen an eine Ablehnung der Raumüberlassung hoch sind. Gerade deshalb erwarten wir eine besonders sorgfältige Prüfung aller rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Auffassung unterscheidet sich diese Veranstaltung aufgrund der Kombination aus den handelnden Personen, der aktuellen Entscheidung des Kreiswahlausschusses, der Einstufung der AfD durch die Verfassungsschutzbehörden sowie des besonderen Veranstaltungsortes deutlich von einer gewöhnlichen parteipolitischen Raumnutzung.

Wir würden es ausdrücklich begrüßen, wenn die Gemeinde ihre Entscheidung vor diesem Hintergrund erneut bewertet und öffentlich darlegt, wie sie den Gleichbehandlungsgrundsatz mit ihrer Verantwortung für die Werte des Grundgesetzes und ihre kommunalen Einrichtungen im konkreten Einzelfall abgewogen hat.

Mit freundlichen Grüßen
Lüneburger Netzwerk gegen Rechts

Lünepedia: Kommunalwahl

Bei den Kommunalwahlen in der Hansestadt Lüneburg entscheiden die Bürger*innen über die Sitzverteilung im Kreistag des Landkreises und im Rat der Hansestadt Lüneburg (Stadtrat). Die Legislaturperiode des Kreistages und Stadtrates beträgt jeweils fünf Jahre. Die Kommunalwahlen werden in allen Landkreisen des Landes Niedersachsen parallel ausgetragen, oft sind sie verbunden mit der Wahl der (Ober-)Bürgermeister*in. Die letzte Kommunalwahl in Niedersachsen fand am 12.09.2021 statt, am 13.09.2026 steht die nächste an.

Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Wahlen

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