Jugendliche am See, Reise, Ferien. Foto: Albrecht Fietz, Pixabay.

Landkreis Lüneburg: Schülertickets gelten deutschlandweit bis 31. August 2022

Die Schülertickets im Landkreis Lüneburg gelten bis zum 31. August 2022 als „Sommertickets“ in ganz Deutschland. Die Jungen und Mädchen fahren damit kostenfrei im Nahverkehr, genau wie mit dem 9-Euro-Ticket. Das gilt für alle Schularten – von Grundschule bis Oberstufe und Berufsschule! Gute Fahrt!


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg
Am: 21.07.2022
Online: mehr


Schülertickets werden „Sommertickets“:
Alle aktuellen Schülerfahrkarten gelten bis 31. August 2022

Wie bereits berichtet (Lüne-Blog: mehr), hat der Landkreis Lüneburg die aktuellen Schüler-HVV-Cards bis zum 31. August 2022 verlängert. Auch wenn das Datum aufgedruckt ist, endet die Gültigkeit der Schülerfahrkarten nicht am 31. Juli 2022. So profitieren rund 10.000 Schülerinnen und Schüler von der 9-Euro-Ticket-Aktion.

Die Schüler:innen fahren somit kostenfrei in ganz Deutschland im öffentlichen Nahverkehr. Das gilt für alle Jahrgänge – von der Grundschule bis zur Oberstufe und Berufsschule.

„Sommerticket“ gilt bis zum 31. August 2022 – für alle Schularten

Die Schülerfahrkarte, die sogenannte HVV-Card, wird damit zum Sommerticket. „Alle Schülerinnen und Schüler, die jetzt eine Karte haben, können sie bis Ende August nutzen“, sagt Cornelia Peter vom Fachdienst Mobilität des Landkreises Lüneburg.

Die Schülerinnen und Schüler aus der Oberstufe und den Berufsschulen, die ein 15-Euro-Ticket beim Landkreis erworben haben, erhalten in diesem speziellen Fall statt einer Rückzahlung den August als Gratis-Monat hinzu.

Für die Jugendlichen bietet sich die gute Gelegenheit, mit Freundinnen und Freunden Ausflüge zu machen und in den Ferien Deutschland kennenzulernen.

Hintergrund

Der Landkreis Lüneburg ist Träger der Schülerbeförderung und somit zuständig für Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet wohnen und anspruchsberechtigt sind, mit dem Bus zur Schule und zurück zu fahren. Zurzeit erhalten rund 10.000 Schülerinnen und Schüler eine Fahrkarte. Der Anspruch ist in §114 Niedersächsisches Schulgesetz und der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg geregelt.


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