Jugendliche am See, Reise, Ferien. Foto: Albrecht Fietz, Pixabay.

Landkreis: Schülertickets werden Sommertickets und gelten bis 31. August 2022!

Schon mal vorfreuen: Diese Sommerferien gelten die Schülertickets der Schüler:innen im Landkreis Lüneburg bis zum 31. August 2022 – also als “Sommerticket”. Die Jungen und Mädchen dürfen damit kostenfrei in ganz Deutschland im Nahverkehr fahren. Das gilt für alle Schularten – von Grundschule bis Oberstufe und Berufsschule.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg
Am: 31.05.2022
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Schülertickets werden “Sommertickets”:
Alle aktuellen Schülerfahrkarten gelten bis 31. August 2022

Schülerinnen und Schüler im Landkreis Lüneburg profitieren von der 9-Euro-Ticket-Aktion: Der Landkreis verlängert ihre HVV-Card bis zum 31. August 2022. Ihre Gültigkeit endet somit nicht kurz nach dem Schuljahresende am 31. Juli 2022.

Damit können die Schüler im gesamten Geltungszeitraum des 9-Euro-Tickets kostenfrei in ganz Deutschland im öffentlichen Nahverkehr fahren. Damit bietet sich die gute Gelegenheit, mit den Freunden Ausflüge zu machen und in den Ferien Deutschland kennenzulernen.

“Sommerticket” gilt bis zum 31. August 2022 – für alle Schularten

Die Schülerfahrkarte, die sogenannte HVV-Card, wird damit zum Sommerticket. „Alle Schülerinnen und Schüler, die jetzt eine Karte haben, können sie bis Ende August nutzen“, sagt Cornelia Peter vom Fachdienst Mobilität des Landkreises Lüneburg.

„Das gilt für alle Jahrgänge – von der Grundschule bis zur Oberstufe und Berufsschule.“ Die Schülerinnen und Schüler aus der Oberstufe und den Berufsschulen, die ein 15-Euro-Ticket beim Landkreis erworben haben, erhalten in diesem speziellen Fall statt einer Rückzahlung den August als Gratis-Monat hinzu.

Hintergrund

Der Landkreis Lüneburg ist Träger der Schülerbeförderung und somit zuständig für Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet wohnen und anspruchsberechtigt sind, mit dem Bus zur Schule und zurück zu fahren. Zurzeit erhalten rund 10.000 Schülerinnen und Schüler eine Fahrkarte. Der Anspruch ist in §114 Niedersächsisches Schulgesetz und der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg geregelt.


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