Amtsgericht. Foto: Taken, Pixabay.

AfD klagt sich für Landesparteitag in die LKH-Arena

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat am 12. Mai 2022 in einer einstweiligen Anordnung den Landkreis Lüneburg verpflichtet, dem Landesverband der AfD die LKH-Arena zur Durchführung seines Landesparteitags zu überlassen. DIE LINKE Lüneburg fordert den Kreis auf, alle Wege zu nutzen, um der Partei die Nutzung zu versagen und kündigt an, mögliche antifaschistische Proteste aktiv zu unterstützen.

Das Urteil in der Kurzzusammenfassung:
Die AfD darf ihren Landesparteitag in der LKH-Arena durchführen.

  • Denn die LKH-Arena ist eine öffentliche Einrichtung, da sie dem Landkreis gehört.
  • Die Nutzung für einen Landesparteitag ist im Rahmen der Vorgaben für die Arena, zumal die Arena ausdrücklich „diskriminierungsfrei“ zur Verfügung stehen soll.
  • Diese Vorgaben hat der Landkreis zwar inzwischen geändert, aber das geschah erst nachträglich.
  • Zudem sei die AfD vom Verfassungsschutz zwar als Verdachtsfall eingestuft, sei aber noch nicht verboten.
  • Und Gegendemonstrationen gehörten schließlich in einer Demokratie dazu.

Der Landkreis kann nun innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.


Mitteilung von: Verwaltungsgericht Lüneburg / DIE LINKE Lüneburg
Am:  12.05.2022
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Foto: Taken, Pixabay. Beispielfoto.


AfD-Landesparteitag darf in LKH-Arena stattfinden

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat am 12. Mai 2022 (1 B 17/22) den Landkreis Lüneburg im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Betreiber- sowie die Dienstleistergesellschaft der LKH-Arena anzuweisen, dem niedersächsischen Landesverband der AfD die LKH-Arena in Lüneburg am 11./12. Juni, ersatzweise am 25./26. Juni, am 9./10. Juli oder am 16./17. Juli 2022 zur Durchführung seines Landesparteitags zu überlassen.

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, dem AfD-Landesverband stehe als politischer Partei ein entsprechender Überlassungsanspruch gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 und 3 Satz 1 und 21 Grundgesetz zu.

LKH-Arena ist eine öffentliche Einrichtung, da sie dem Landkreis gehört

Bei der LKH-Arena handele es sich unbeschadet ihrer privatrechtlichen Trägerschaft um eine öffentliche Einrichtung, weil der Landkreis Lüneburg zu 100% die Kommanditanteile an der Betreibergesellschaft halte und so die öffentliche Zweckbindung gegenüber dem privaten Eigentümer und dem Dienstleister durch Mitwirkungs- und Weisungsrechte durchsetzen könne.

Nutzung für Landesparteitag ist im Rahmen der Widmung

Die Nutzung der Arena für den Landesparteitag des AfD-Landesverbands halte sich im Rahmen des Widmungszwecks. Mangels eindeutiger Widmungserklärung sowie wegen einer angesichts der Neueröffnung der Halle fehlenden Überlassungs- und Nutzungspraxis seien primär die privatrechtlichen Verträge des Landkreises mit der Betreiber- und der Dienstleistungsgesellschaft für die Bestimmung des Widmungszwecks maßgeblich.

„Diskriminierungsfreie Nutzung“ umfasst auch parteipolitische Veranstaltungen

Aufgrund der Formulierungen in den Verträgen, insbesondere auch angesichts der übergreifenden Zielsetzung, eine vielseitig nutzbare Veranstaltungshalle diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen, sei von einem weitreichenden Nutzungszweck auszugehen, der insbesondere auch parteipolitische Veranstaltungen umfasse.

Einschränkung der Widmung wurde erst nach dem AfD-Antrag vorgenommen

Dass der Kreisausschuss in einem am 12. April 2022 initiierten Umlaufverfahren beschlossen habe, den Widmungszweck der LKH-Arena zu beschränken und sie u. a. für Veranstaltungen politischer Parteien nicht zur Verfügung zu stellen, wirke sich auf den Überlassungsanspruch des AfD-Landesverbands nicht aus.

Denn zu diesem Zeitpunkt habe sein auf die Nutzung der LKH-Arena gerichteter Antrag bereits vorgelegen und es sei nicht hinreichend ersichtlich, dass der Kreisausschuss schon zuvor eine entsprechende Widmungsbeschränkung erwogen hätte.

Soweit der Landkreis hierzu ausführe, er habe sein Augenmerk zunächst primär auf die bauliche Fertigstellung und Eröffnung der LKH-Arena gerichtet und deshalb die Formulierung des Widmungszwecks hintangestellt, genüge dies nicht, um den Überlassungsanspruch des AfD-Landesverbands nachträglich zu beschränken.

AfD wurde noch nicht für verfassungswidrig erklärt

Dem Überlassungsanspruch stehe auch nicht entgegen, dass die AfD vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingeordnet und beobachtet werde. Denn das Diskriminierungsverbot trete erst dann zurück, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Partei gemäß Art. 21 Abs. 2 und 4 Grundgesetz für verfassungswidrig erklärt habe.

Gegendemonstrationen gehören in einer Demokratie dazu

Auch die Befürchtung, dass es anlässlich der geplanten Veranstaltung zu Gegendemonstrationen kommen werde, rechtfertige die Versagung der Zulassung nicht. Die hier mit der Veranstaltung der nicht verbotenen AfD verbundenen Risiken lägen im Bereich dessen, was in einer auf Demokratie und Meinungsfreiheit beruhenden Rechtsordnung als Begleiterscheinung öffentlicher politischer Auseinandersetzungen prinzipiell in Kauf genommen werden müsse.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Dem Antragsgegner steht binnen zwei Wochen die Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zu.


Presseerklärung von DIE LINKE Lüneburg

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat heute entschieden, dass die rechtsradikale AfD im Juni oder Juli die Lüneburger LKH-Arena für einen Landesparteitag nutzen darf. DIE LINKE Lüneburg fordert den Kreis auf, alle Wege zu nutzen, um der Partei die Nutzung zu versagen und kündigt an, mögliche antifaschistische Proteste aktiv zu unterstützen.

Dazu erklären der Vorsitzende der Partei DIE LINKE Lüneburg, Thorben Peters, und die Direktkandidatinnen der Partei für die Wahlkreise Lüneburg Stadt und Lüneburg Land zur Landtagswahl, Ruth Rogée und Marianne Esders:

„Die AfD ist eine rechtsradikale und antidemokratische Partei. Wir begrüßen, dass durch den Landkreis Lüneburg versucht worden ist, die Nutzung der Halle zu untersagen. Wir lehnen es auch nach dem Urteil des Verwaltungsgericht weiterhin ab, dass die Partei die Halle nutzen darf. Für uns ist klar: Kein Platz für Rechtsradikale!

Der Kreis muss nun prüfen, wie die Nutzung trotz des Urteils verhindert werden kann. Außerdem werden wir uns als Partei DIE LINKE an antifaschistischen Protesten gegen den Landesparteitag beteiligen!“


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