Windräder und Kühe. Foto: Erich Westendarp, Pixabay.

Niedersachsen: Windenergiegesetz beschlossen – Kommunen an Wertschöpfung beteiligt

Rückenwind für die Windenergie, so der grüne Landtagsabgeordneter Detlev Schulz-Hendel zum neuen Windenergiegesetz, das am 17. April 2024 im Landtag beschlossen wurde. 2,2 Prozent der Landesfläche sollen künftig Vorrangflächen werden. Viele Städte und Gemeinden werden von Windkraft- und Photovoltaikanlagen künftig auch finanziell profitieren.


Mitteilung von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Niedersachsen – Am: 17.04.2024
Online: https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/index.html 


Landtag beschließt Windenergiegesetz

Pascal Mennen/Detlev Schulz-Hendel: Städte, Gemeinden und Menschen sollen an der Energiewende mitverdienen

Viele Städte und Gemeinden in Niedersachsen werden künftig von Windkraft- und auch Photovoltaikanlagen finanziell profitieren. Die Betreiber der Anlagen sind durch das neue Windenergiegesetz des Landes verpflichtet, die sogenannte Akzeptanzabgabe an die betroffenen Kommunen zu entrichten. Das entsprechende Gesetz hat der Landtag am 17. April 2024 mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossen.

„Das ist die Demokratisierung der Energiewende. Wir sorgen dafür, dass alle profitieren können. Die Menschen sehen bald ganz konkret, welcher Nutzen auch für sie durch erneuerbare Energien entsteht“, sagt der grüne Landtagsabgeordnete Mennen aus Lüneburg.

Neue Windkraftanlage bringt im Schnitt etwa 30.000 Euro in die Gemeindekasse

Im Durchschnitt wird jede neue Windkraftanlage durch die Akzeptanzabgabe etwa 30.000 Euro jährlich für die Gemeindekassen abwerfen. Der Abgabesatz beträgt 0,2 Cent je Kilowattstunde, auch große Freiflächen-Solaranlagen unterliegen der jährlichen Zahlungspflicht.

„Über die Jahre hinweg kommt hier so viel zusammen, dass mit dem Geld in den Kommunen auch im Landkreis Lüneburg viel bewegt werden kann“, ist der Grünen-Politiker und Fraktionsvorsitzende Detlev Schulz-Hendel überzeugt. Die Betreiber der Anlagen seien zudem verpflichtet, den Menschen vor Ort oder den Gemeinden zusätzliche Angebote zu machen. Das könnten, so Schulz-Hendel, etwa vergünstigte Stromtarife sein, aber auch Sparbriefe oder die direkte Beteiligung an den Unternehmen.

Ohne bürokratische Hürden – Überprüfung in zwei Jahren vorgesehen

„Dieses Gesetz soll einfach und unmittelbar greifen, es bindet die Menschen ein und ist darauf ausgelegt, keine weiteren bürokratischen Hürden aufzubauen“, sagt der Landtagsabgeordnete Pascal Mennen. Ob es später nötig werden könnte, einzelne Regelungen anzupassen, soll laut Mennen eine Überprüfung in zwei Jahren ergeben. „Dieses Gesetz ist wegweisend. Es wird bundesweit Nachahmer finden“, glaubt Detlev Schulz-Hendel.

Rückenwind für die Erneuerbaren

Das Gesetz schreibt auch vor, dass die Vorranggebiete für Windenergie in Niedersachsen verdoppelt werden und auf 2,2 Prozent der Landesfläche anwachsen. „Das Windenergiegesetz gibt uns den nötigen Rückenwind, um den Ausbau der Erneuerbaren weiter voranzutreiben. Indem wir die Menschen einbinden, wird die Aufbruchstimmung in Sachen Energiewende noch so richtig verstärkt“, so Hendel.

Mehr Information und Kontakt

  • Grüne im Landtag Niedersachsen: https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Niedersachsen: Aktuelle Sitzungswoche
  • Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen: Menschen vor Ort profitieren durch Beteiligung und Wertschöpfung – 17.04.2024
    Mit dem Gesetz werden die Anlagenbetreiber erstmals verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächenphotovoltaikanlage eine Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Allein für den Landkreis Rotenburg, der mit vier Prozent seiner Fläche Platz für 700 bis 800 zusätzliche Windräder bietet, würden nach einer Studie zusätzlich rund 1,1 Milliarden Euro Wertschöpfung in den Landkreis fließen.

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