Mehr aus der Ratssitzung: Förderung für lunatic Festival und schnelle Bahnreaktivierung
Der Rat der Hansestadt tagte am 23. Juni 2022 mit umfangreichem Programm. Einstimmig sprach sich die Politik für eine schnelle Reaktivierung der Bahnstrecken von Bleckede und Amelinghausen nach Lüneburg aus. Und das lunatic Festival wird finanziell gefördert. So weitere Berichte aus dem Rathaus.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg
Am: 27.06.2022
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- Berichte aus dem Rathaus – Teil I
Lüne-Blog: Aus der Ratssitzung: Gegen Designer Outlet, für Förderung der Innenstadt und Fairtrade-Stadt Lüneburg
- Hinweis: Alle Protokollunterlagen der Ratssitzung sind zugänglich im Bürgerinformationssystem Hansestadt Lüneburg: mehr
1. Rat der Stadt drängt auf schnelle Reaktivierung von Bahnstrecken
Die mögliche Reaktivierung von regionalen Bahnstrecken hat am Donnerstag (23. Juni 2022) den Rat der Hansestadt Lüneburg bei seiner Sitzung im Kulturforum beschäftigt. Einstimmig folgte der Rat einem gemeinsamen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, FDP, Die PARTEI/DIE LINKE.
Die Politik im Rat macht damit deutlich, dass sie hinter dem Ausbau der regionalen Bahnstrecken in der Region steht und hier gern mehr Tempo von Seiten der Landesregierung sehen möchte. Sie spricht sich für die Reaktivierung zusätzlicher Haltepunkte in Lüneburg aus.
Die Verwaltung soll prüfen, welche Standorte genau in Frage kommen und was dafür zu tun ist. Dabei geht es um Haltepunkte in Rettmer/Häcklingen, nahe des Kurparks und im Stadtteil Ebensberg.
OB Kalisch: Wichtig für Mobilitätswende – Entlastung für den Wohnungsmarkt
Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch sagt: „Wir hoffen, dass der gemeinsame Rückenwind aus Stadt und Kreis bei Bund und Land etwas bewirkt. Die Reaktivierung der Strecken ist ein wichtiger Bestandteil für eine funktionierende Mobilitätswende in der Region.
Zudem wird eine attraktive Anbindung des Umlands an das Oberzentrum Hansestadt Lüneburg auch den Wohnungsmarkt entlasten. Günstiger Wohnen im Umland ist dann auch ohne Auto machbar.“
Positives Nutzen-Kosten-Verhältnis für die Kombination der Strecken von Bleckede und Amelinghausen nach Lüneburg
Die mögliche Reaktivierung der Bahnstrecken Bleckede-Lüneburg und Lüneburg-Amelinghausen/Soltau ist ein Projekt unter der Regie des Landes Niedersachsen. Ob es dazu kommt, hängt – wie bei anderen Bahnstrecken auch – maßgeblich von Fragen der Wirtschaftlichkeit ab, Stichwort Nutzen-Kosten-Verhältnis.
Der Landkreis Lüneburg hat jüngst ein Gutachten veröffentlicht, wonach die kombinierte Reaktivierung beider Strecken auf jeden Fall wirtschaftlich sei, so heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises zum Gutachten.
2. Junge Kultur unterstützen: Rat beschließt Förderung für lunatic Festival
Mit insgesamt 45 000 Euro für Personal-, Betriebs- und Sachkosten soll das lunativ Festival in den kommenden drei Jahren von der Hansestadt Lüneburg unterstützt werden. Das hat der Rat der Stadt in seiner jüngsten Sitzung mit einer breiten Mehrheit beschlossen. Beantragt hatten die Förderung die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP.
Der lunatic e.V. soll demnach in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 jeweils 15.000 Euro erhalten, um die Jugendkultur in Lüneburg zu fördern. Befürwortet hatte den Antrag auch die städtische Kulturverwaltung.
Von jungen Erwachsenen für Jugendliche und junge Erwachsene
In der Stellungnahme zum Antrag schreibt Lüneburgs Kulturreferentin Katrin Schmäl: „Der lunatic e.V. ist mit dem lunatic Festival einer der relevantesten Akteur:innen in Lüneburg, was die Kulturarbeit von jungen Erwachsenen für Jugendliche und junge Erwachsene angeht.
Eine Stärkung von Planbarkeit und Verstetigung der Angebote sowie eine Professionalisierung des Vereins sind aus Sicht der Kulturverwaltung sehr sinnvoll und unterstützenswert.“
Planung zu Jahresbeginn im Kulturausschuss präsentieren
Eine Bedingung für die Auszahlung der Fördergelder ist unter anderem, dass der Verein jeweils zum Anfang des Jahres seine geplanten Vorhaben im Kulturausschuss der Hansestadt Lüneburg präsentiert. Auch ist die Förderzusage insofern unter Vorbehalt, als diese freiwillige Leistung im Haushalt jeweils von der Kommunalaufsicht genehmigt werden muss.
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