Foto: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen: Video "Polizei erklärt E-Scooter".

Betrunken auf dem E-Scooter: Führerschein weg – Video: „Polizei erklärt E-Scooter“

Betrunken auf dem E-Scooter unterwegs zu sein, ist keine gute Idee. Das machten das Amtgericht Celle und das Landgericht Lüneburg übereinstimmend deutlich. Was beim E-Scooter-Fahren außerdem noch wichtig ist, zeigt das Erfolgsvideo von Polizei und Verkehrswacht Lüneburg.


Mitteilung von: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen – Am: 09.08.2023
Online: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59488/5576392 – Foto: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen


Landgericht Lüneburg: Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert die Fahrerlaubnis

Mit fast 1,5 Promille wollte ein E-Scooter-Fahrer mehr als sechs Kilometer zurücklegen. Er fuhr dabei mit Schlenkbewegungen auf dem Radweg, allerdings auf der falschen Straßenseite. Das Amtsgericht Celle hatte ihm daraufhin die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen vorläufig entzogen. Dagegen hatte der Betroffene geklagt.

Die 11. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg stellte mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 27.06.2023 (Az. 111 Qs 42/23) klar: Der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis wegen des Vorwurfs einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter kann gerechtfertigt sein.

Polizei erklärt E-Scooter: Video von Verkehrswacht und Polizei Lüneburg

Wo darf man mit E-Scooter eigentlich fahren? Braucht man einen Führerschein oder einen Helm? Und was passiert, wenn man sich nicht an die Regeln hält?

Der Lüneburger Verkehrssicherheitsexperte Martin Schwanitz, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion, beantwortete vor gut einem Jahr diese Fragen, veröffentlicht wurde das Video auf dem Kanal der Verkehrswacht Lüneburg. Der Clip hat inzwischen die Marke von 100.000 Aufrufen geknackt und ist eines der bundesweit erfolgreichsten Präventionsvideos zur Thematik E-Scooter.

Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert den Führerschein

In einem jetzt veröffentlichten Beschluss hat das Landgericht Lüneburg klargestellt, dass beim Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden kann … (27.06.2023, Az. 111 Qs 42/23).
Aus diesem Anlass weisen Polizei und Verkehrswacht noch einmal auf das Video hin.

„Big Points“ aus dem Video

Im Vordergrund sollte für uns alle stehen: „Was muss ich beachten, wenn ich mit dem E-Scooter unterwegs bin, um möglichst sicher zum Ziel zu kommen und nicht andere zu gefährden?“

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Betriebserlaubnis (für den E-Scooter) erforderlich und aktuelle Versicherungsplakette
  • Helm: stylische Gründe und schützt den Kopf
  • Nutzung: auf keinen Fall zu zweit
  • Strenge Alkoholregeln: 0,0 Promille für Fahranfänger, Grenzwerte wie beim Autofahren
  • Problem Drogen: Finger weg davon!
  • Abbiegen: Schulterblick, Handzeichen, Kontrollblick, fahren
  • Wo darf ich fahren? Auf der Fahrbahn oder Radweg. Nicht auf dem Gehweg, nicht in Fußgängerzonen.
  • Tipps zum Erwerb/Kauf
  • Keine Handynutzung: Nur mit installierter Halterung.

Gute Fahrt und viel Spaß!

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