Klage gegen Massentierhaltung für 6000 Schweine – BI Dahlenburg bittet um Spenden
Am Waldrand von Ellringen bei Dahlenburg will das Privatunternehmen BHZP seine Schweinemast um 6000 Tiere zusätzlich erweitern. Seit Jahren geht die Bürgerinitiative Dahlenburg dagegen vor. Obwohl aktuell gegen einen zweiten Bebauungsplan geklagt wird, hat der Landkreis Lüneburg den sofortigen Vollzug angeordnet. Die BI bittet um Spenden, um die Aufhebung der Anordnung zu erstreiten.
Mitteilung von: Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen e.V.
Am: 19.02.2023
Online: http://www.lbu-niedersachsen.de/
Foto: Beispielfoto.
Privat-Zuchtunternehmen BHZP will Anlage für 6.000 Schweine bei Dahlenburg durchsetzen
LBU fordert Landkreis Lüneburg auf, Baustopp des OVG nicht zu unterlaufen
Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen e.V. fordert den Landkreis Lüneburg unmissverständlich dazu auf, sich an das Urteil des OVG Lüneburg zum Baustopp zu halten. Neuerliche Schritte, um die Baupläne des Schweinezucht-Unternehmens BHZP für eine 6000er-Schweine-Anlage im Dahlenburger Ortsteil Ellringen umzusetzen, seien sofort zu stoppen.
Der LBU unterstützt damit weiterhin die Argumente und Schritte der Bürgerinitiative Dahlenburg, so LBU-Vertreter Eckehard Niemann.
Von: Bürgerinitiative Dahlenburg – Am: 17.02.2023 – Online: https://bi-dahlenburg.de/
Wir sagen NEIN zur Schweinezuchtanlage in Ellringen
BI Dahlenburg: Merkwürdige Manöver des Landkreises Lüneburg zum Bau der BHZP-Schweinezuchtanlage in Ellringen
Am freien Waldrand von Ellringen soll mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft und mit enormem Erschließungsaufwand ein Massentierhaltungsstall für 6000 Schweine gebaut werden.
Die Bürgerinitiative Region Dahlenburg e.V. beschäftigt sich seit Jahren mit dem Verfahren und ging immer wieder auch gerichtlich dagegen vor.
Mit Erfolg: Seit Anfang 2019 gilt für den Neubau der BHZP-Schweinezuchtanlage ein Baustopp, weil die Anlage an schweren Planungsmängeln leidet. Das Oberverwaltungsgericht wurde darin vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
Klage anhängig – aber Landkreis Lüneburg gibt grünes Licht
Am 14.12.2022 nahm der Landkreis Lüneburg trotzdem eine Vollziehungsanordnung vor. Auf Anfrage wurde der BI Dahlenburg mitgeteilt, dass man der BHZP bereits im Juni 2022 die Genehmigung zum Bau einer Gülledruckrohrleitung erteilt und zum 14.12.2022 den sofortigen Vollzug der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung angeordnet habe.
Damit ist nun faktisch der Weg frei für eine Fortsetzung der Bauarbeiten.
Zweiter Anlauf für den Bebauungsplan Ende 2020
Doch die Sachlage ist nicht wirklich geklärt. Der Gemeinderat des Fleckens Dahlenburg hatte zwar am 16.12.2020 einen zweiten Anlauf unternommen und einen neuen Bebauungsplan beschlossen. Dieser litt jedoch weiterhin an erheblichen inhaltlichen und formalen Fehlern.
Daher entschloss sich die BI Dahlenburg gemeinsam mit dem Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU), erneut Rechtsmittel beim OVG einzulegen und einen Normenkontrollantrag zu stellen.
BI legt 2021 erneut Rechtsmittel ein
Die Gemeinde Dahlenburg brauchte mehr als sechs Monate und mehrere Mahnungen des Gerichts, um die erforderlichen Akten zur Verfügung zu stellen. Auf deren Basis konnte dann Ende 2021 eine Begründung des Normenkontrollantrages erstellt werden.
In der Begründung wird dargestellt, dass auch der neue B-Plan an einer Vielzahl schwerer Planungsfehler und -mängel leidet. Bereits im ersten B-Planverfahren aufgezeigte Fehler wurden nicht aufgegriffen bzw. sind nach wie vor unzureichend gelöst.
Begründung: Zentrale Fragen auch im zweiten Bebauungsplan-Entwurf ungeklärt
Die bislang fehlende Planung der Gülledruckrohrleitung war ein Fehler des alten B-Planes. Weitere offene Fragen sind die mangelhafte Auseinandersetzung mit den Folgen für die Grundwasserversorgung, die Abfallentsorgung und fehlerhafte Annahmen zum Brandschutz. Dazu kommen erheblichen Immissionen und die Eingriffe in das Landschaftsbild und gesetzlich geschützte Biotope.
Nach Auffassung der BI ist damit eine rechtskonforme Erschließung weiterhin nicht sicherzustellen. Die Mitwirkenden sind überzeugt, dass auch das Oberverwaltungsgericht dieses erkennen und auch den zweiten Bebauungsplan für unwirksam erklären wird.
Unternehmen BHZP: Keine Antwort auf die Klage – aber Vollziehungsanordnung durch den Landkreis
Bis heute – nach über einem Jahr – liegt keine Erwiderung der Gegenseite vor. Am 14.12.2022 nahm der Landkreis Lüneburg nun eine Vollziehungsanordnung vor.
Hintergrund: Das Unternehmen BHZP hatte Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung gestellt. Begründet wurde der Antrag mit dem neuen Bebauungsplan des Gemeinderates Flecken Dahlenburg vom 16.12.2020 (vgl. dazu Bürgerinformationssystem Landkreis Lüneburg: mehr).
BI: Fakten schaffen für den Fall, dass die Planung rechtswidrig ist?
Die Bürgerinitiative befürchtet, dass mit Hilfe einer Sachentscheidung und einer durch den Sofortvollzug möglichen Fortsetzung der Bauarbeiten schlicht Fakten geschaffen werden sollen – in der Hoffnung, dass diese dann nicht mehr aus der Welt zu schaffen sind, wenn sich der B-Plan als rechtswidrig erweisen sollte.
„Das wäre eine Prozesstaktik mit Geschmäckle“, so Thomas Behr, Ansprechpartner der Bürgerinitiative Region Dahlenburg e.V.
Wie begründet der Landkreis die Anordnung zum sofortigen Vollzug?
Landkreis: Anordnung dient Klimaschutz und sichert Arbeitsplätze
Zur Begründung verweist der Landkreis auf den Klimaschutz und die Sicherung der durch die Dauer des Verfahrens gefährdeten Arbeitsplätze.
Gegenfrage: Seit wann dient Massentierhaltung dem Klimaschutz!?
Und wenn man schon das Argument der „Sicherung von Arbeitsplätzen“ bemühen will, wäre auch die Frage zu stellen, zu welchem ökologischen Preis solche Arbeitsplätze zu sichern wären. Unsicherheit entsteht nicht zuletzt durch die Verzögerungstaktik der BHZP.
Argumentation des Landkreises nicht überzeugend
Auch die weiteren Argumente der Kreisverwaltung für die Anordnung des sofortigen Vollzugs hinterlassen einen fragwürdigen Eindruck.
Danach sei die BHZP eine an gesellschaftlich/politisch relevanten Forschungsthemen arbeitende wichtige Einrichtung, die es zu erhalten gelte – und nicht etwa ein Unternehmen, das mit Zuchtschweinen Geld verdienen will.
Versorgung mit Schweinen ist gesichert
Außerdem wird erklärt, die Anordnung der sofortigen Vollziehung diene der Sicherstellung der regionalen Versorgung mit Schweinen.
Doch bekanntlich geht der Konsum von Fleisch und insbesondere von Schweinefleisch nicht nur in Deutschland, sondern weltweit zurück. Der Selbstversorgungsgrad von Schweinefleisch in Deutschland liegt bei 132 Prozent (Bundesinformationszentrum Landwirtschaft: mehr). Ein enormer Teil der deutschen Schweineproduktion geht in den Export: 2021 waren das rund 2,3 Millionen Tonnen (statista: mehr).
Landkreis: Ausschlaggebend sei der Koalitionsvertrag von 2017 …
Als handlungsleitend wird der Koalitionsvertrag von 2017 benannt.
Welches Jahr schreiben wir aktuell? – 2023?
Wer regiert in Niedersachsen und im Bund? Rot/Grün bzw. die Ampelkoalition?
Welche Ziele im Hinblick auf die Tierhaltung und den Fleischkonsum verfolgt die aktuelle Regierung?
BI: Klage im Eilverfahren zur Aufhebung des Sofortigen Vollzugs vom 14. Dezember 2022 – Bitte um Spenden
Der Landkreis Lüneburg war von der BI aufgefordert worden, seine Anordnung zum Sofortigen Vollzug bis zum 3. Februar 2023 zu überdenken. Dies hat der Landkreis jedoch abgelehnt.
Nun muss die Bürgerinitiative die Aufhebung der Anordnung erstreiten und zwar durch eine Klage im Eilverfahren. Das ist mit hohen Kosten verbunden. Die Bürgerinitiative Region Dahlenburg e.V. ist daher dankbar für Spenden zur Unterstützung!
Mehr Information und Kontakt
- Bürgerinitiative Region Dahlenburg e.V.
c/o Thomas Behr, Gartenstraße 10, 21368 Dahlenburg - https://bi-dahlenburg.de/kontakt/
- Spendenkonto: BI Region Dahlenburg – Klagefonds
IBAN: DE39 2405 0110 0087 0644 65
BIC: NOLADE21LBG
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