Ortsschild von Katemin. Foto: Bi Keine Brücke.

„Bürgerinitiative Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V.“: Kritik am Landkreis Lüneburg wegen Bauvorhaben Elbbrücke

Die Petition der Brückenbefürworter ist gescheitert. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Gemeinde Neu Darchau haben jede weitere Bearbeitung des Bauvorhabens untersagt. Dennoch betreibt der Landkreis Lüneburg, offenbar völlig faktenfrei (Landrat Böther: „Für mich ist die Brücke ein Stück gelebte deutsche Einheit.“) das Projekt weiter, kritisiert die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V.“ Im Betriebs- und Straßenbauausschuss am 13. August 2024 stellt der Landkreis den Sachstand vor.


Mitteilung von: Bürgerinitiative Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V. – Am: 06.08.2024
Online: https://keine-bruecke.de/ – Foto: Bürgerinitiative Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V. 


Katemin in Zentrum der umstrittenen Elbbrücke

Die Petition pro Brücke der Brückenbefürworter um Ina Niederhoff und des Vereins Brücken bauen e.V. ist gescheitert. Zudem haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Gemeinde Neu Darchau jede weitere Bearbeitung des Bauvorhabens untersagt. Derweil betreibt der Landkreis Lüneburg, offenbar völlig faktenfrei (Landrat Böther: „Für mich ist die Brücke ein Stück gelebte deutsche Einheit.“) das Projekt weiter. Katemin als Ortsteil von Neu Darchau steht jetzt im Zentrum des umstrittenen Vorhabens.

Neu Darchau muss Vorarbeiten zum Planfeststellungsverfahren dulden

Im März 2006 hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg (5 A 261 / 5) ein Planfeststellungsverfahren für den Bau der Brücke gestoppt. Lüchow-Dannenberg und die Gemeinde Neu Darchau haben unter Verweis auf den Brückenvertrag (2009) dem Landkreis Lüneburg jede weitere Bearbeitung des Bauvorhabens untersagt. Aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses (Verwaltungsgericht Lüneburg, 3 B 33/20) vom Dezember 2020 musste die Gemeinde Neu Darchau jedoch bisher Vorarbeiten zum Planfeststellungsverfahren der Elbbrücke dulden.

Bürgerinitiative bereitet sich auf Öffentlichkeitsbeteiligung beim Planfeststellungsverfahren vor

Nach Einschätzung der Neu Darchauer Bürgerinitiative ist die Lage aber jetzt neu zu bewerten und im Zweifel ein neues Urteil anzustreben. Die Bürgerinitiative bereitet sich nun, beraten durch Rechtsbeistand mit erfolgreicher Expertise, auf die Öffentlichkeitsbeteiligung des Planfeststellungsverfahrens vor.

Verkehrspolitische Notwendigkeit bisher nicht nachgewiesen

In dem nunmehr drei Jahrzehnte andauernden Hin und Her einer Brückenoption in Regional- und Landesraumplanung ist nach Überzeugung der Bürgerinitiative die verkehrspolitischer Notwendigkeit für eine Brücke bei Darchau bisher nicht nachgewiesen. Selbst eine schnellere (10 Minuten) Erreichbarkeit z. B. der Kreisstadt Lüneburg bei „angenommener Elbbrücke würde die Gemeine Amt Neuhaus nicht in die demografiefeste Zone bringen“ (Potenzialanalyse, KoRis regecon 2016).

Dennoch wird lautstark und seit Jahren unter Verweis auf den behaupteten Mehrheitswillen der Neuhäuser von den Brückbefürwortern und jüngst vom Lüneburger Landrat Jens Böther die Realisierung der Brücke gefordert. Wie die Bürgerinitiative feststellen konnte, wurde die Petition pro Brücke jedoch von der Mehrheit der Einwohnenden nicht unterstützt.

Argumentation nicht mit Fakten, sondern mit persönlichen und politischen Motiven

Insofern überrascht nicht, dass Jens Böther den strittigen Bau jetzt offenbar faktenfrei und lediglich als ein politisch und persönlich motiviertes Vorhaben betreibt (Böther: „Für mich ist die Brücke ein Stück gelebte deutsche Einheit.“).

Die von Lamdrätin Dagmar Schulz und Bürgermeister Klaus-Peter Dehde auf dem Weg gebrachten Untersagungen der Weitarbeit könnten den Klärungsprozess beschleunigen. Daher begrüßt die Bürgerinitiative die genannte Vorgehensweise. Im Mittelpunkt dürfte zunächst Katemin als Ortsteil von Neu Darchau und die Bewertung des aktuellen Bearbeitungsstands auf der Grundlage des Brückenvertrages stehen.

Voruntersuchungen abgeschlossen – Neu Darchau muss keine weiteren Arbeiten hinnehmen

Aufgrund der Entscheidung vom 16. Dezember 2020 des Verwaltungsgerichts Lüneburg muss die Gemeinde Neu Darchau Voruntersuchungen zur Vorbereitung eines Planfeststellungsbeschlusses für den Brückenbau durch den Landkreis Lüneburg dulden. Inzwischen hat der Landkreis Lüneburg einen Antrag auf Planfeststellung (Bauantrag) für den Bau der Elbbrücke bei Neu Darchau gestellt.

Damit sind nach Bewertung der Neu Darchauer Bürgerinitiative die zu duldenden Voruntersuchungen abgeschlossen. Denn ein Bauantrag kann nur mit vollständiger Planung, einschließlich der Anforderungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU-Standard, gestellt werden.

Vertrag sieht Ortsumfahrung von Neu Darchau vor – Katemin soll laut Planung jedoch durchfahren werden

Gemäß § 3 Ziffer 3 des Brückenvertrages kann die Gemeinde die Fortführung der Baumaßnahme untersagen, wenn der Landkreis die Ortsumfahrung Neu Darchau nicht plant bzw. geplant hat. Nach Durchsicht der verfügbaren Pläne bewertet die BI die geforderte Ortsumfahrung und mit geplanter Querung des Ortsteils Katemin als nicht gegeben.

Katemin ist verwaltungsrechtlich ein Ortsteil von Neu Darchau. Nach allgemeinem Sprachverständnis und nach den Rechtsgrundsätzen des Guten Glaubens ist Katemin mithin ein Teil von Neu Darchau. Für Neu Darchau – einschließlich seines Ortsteils Katemin – übt der Bürgermeister das Hoheitsrecht (Hausrecht) aus. Das (noch) vorhandene Ortsschild „Katemin“ begründet keinen Rückschluss auf den verwaltungsrechtlichen Status des Ortes. Katemin gehört zu Neu Darchau.

Neu Darchauer Bürgerinitiative begrüßt Untersagung weiterer Planungen

Die Gemeinde und der Landkreis Lüchow-Dannenberg können bzw. müssen daher die Fortführung der angestrebten Baumaßnahme untersagen. Denn eine Ortsquerung (Durchgangsverkehr in geschlossener Bebauung) ist von den Vertragsparteien nicht gewollt.

Da die Voruntersuchungen für das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sind, ist das Hoheitsrecht der Gemeinde nicht mehr eingeschränkt. Die Neu Darchauer Bürgerinitiative Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V. begrüßt daher die Untersagung weiterer Planung. Sie ermutigt ausdrücklich, diese im Zweifel auch gerichtlich feststellen zu lassen.

Mehr Information und Kontakt

Bürgerinitiative „Nein zur Brücke“

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Lünepedia: Elbbrücke Neu Darchau

Seit der Rückgliederung 1993 zu Niedersachsen und zum Landkreis Lüneburg wird über den Bau einer Brücke über die Elbe in Neu Darchau (Landkreis Lüchow-Dannenberg) diskutiert. Bislang verbinden einzig Fähren Amt Neuhaus mit dem übrigen Landkreis Lüneburg.

Die Gemeinde Amt Neuhaus setzt sich seit Jahren für eine Elbbrücke ein, während die Einwohner*innen der Gemeinde Neu Darchau überwiegend gegen den geplanten Bau sind. Besonders auf Neu Darchauer Seite werden unter anderem mehr Verkehr und Umweltschäden befürchtet.

Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Amt_Neuhaus#Elbbrücke_Neu_Darchau

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