Wald - Heide. Foto: Manfred Antranias Zimmer, Pixabay.

BUND Niedersachsen: Vorerst kein Reiterhof im Schutzgebiet im Landkreis Harburg

Gegen den Bau eines Reiterhofs im Landschaftsschutzgebiet „Klecker Wald und Umgebung“ in der Gemeinde Harmstorf hatte der BUND Niedersachsen Widerspruch eingelegt – und bekam nun vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht recht. Die Baugenehmigung hätte erst erteilt werden dürfen, wenn eine Befreiung von der Schutzgebietsverordnung vorlag.


Mitteilung von: BUND Elbe-Heide – Am: 18.09.2023
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Etappensieg für den Landschaftsschutz: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht gibt Beschwerde des BUND statt

In einem Landschaftsschutzgebiet in der Gemeinde Harmstorf im Landkreis Harburg sollte ein Reiterhof gebaut werden mit Offenstall und Nebenanlagen. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Baugenehmigung dafür vorläufig außer Vollzug gesetzt.

BUND: Widerspruch gegen Baugenehmigung für Reiterhof eingelegt

Der BUND hatte Widerspruch eingelegt gegen die Baugenehmigung im Landschaftsschutzgebiet „Klecker Wald und Umgebung“, nördlich des Naturschutzgebietes Lüneburger Heide. Denn aus Sicht des Umweltverbandes verletzt die geplante Bebauung die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte eine vorläufige Aufschiebung der Baumaßnahme abgelehnt. Begründung: Das Bauvorhaben sei gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch privilegiert.

Gegen diesen Beschluss hatte der BUND Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt und bekam nun Recht.

BUND: Bau von mehreren Gebäuden und Parkplätzen verstößt gegen Schutzverordnung

Susanne Gerstner, BUND-Landesvorsitzende, begrüßt den Gerichtsbeschluss: „Die Entscheidung des Gerichtes ist ein wichtiger Erfolg für den Natur- und Landschaftsschutz. Das Vorhaben verstößt mit der beantragten Errichtung mehrerer Gebäude und Parkplätze im Landschaftsschutzgebiet gegen die Verbote der Schutzgebietsverordnung.

Gerade die Ränder unserer Landschaftsschutzgebiete sind oft den verschiedensten Begehrlichkeiten ausgesetzt und müssen besonders vor Eingriffen geschützt werden. Dies hat das Gericht mit seiner Entscheidung klargemacht.“

Gericht: Vor einer Baugenehmigung muss Befreiung vom Landschaftsschutz vorliegen

Das Gericht stellt in seiner Entscheidungsbegründung fest, dass der Landkreis die Baugenehmigung nicht hätte erteilen dürfen, bevor eine Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzgebiet-Verordnung erteilt worden ist.

Zudem falle das Bauvorhaben nicht, wie in der Baugenehmigung angenommen, unter eine Ausnahmeregelung der Verordnung. Deshalb sei die Baugenehmigung voraussichtlich rechtswidrig.

BUND: Landkreis soll rechtswidrige Baugenehmigung zurückziehen

„Wir freuen uns, dass es gelungen ist, einen unzulässigen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet zumindest vorläufig zu verhindern.

Wir erwarten, dass der Landkreis die rechtswidrige Baugenehmigung nach dieser Gerichtsentscheidung zurückzieht. Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass diese rechtswidrige Genehmigung nicht geheilt werden kann“, sagt Lothar Steffen, Vorstandsmitglied des BUND-Regionalverband Elbe-Heide.

LünepediaLünepedia: Naturschutzgebiet Lüneburger Heide

Seit dem 12. Januar 1922 ist die Lüneburger Heide offiziell ein Naturschutzgebiet. Heute ist sie nicht nur eines der ältesten, sondern auch eines der größten Naturschutzgebiete Deutschlands. Sie ist circa 234 Quadratkilometer groß und erstreckt sich im Nordosten Niedersachsens zwischen den Großstädten Hamburg, Bremen und Hannover. Im Zentrum des Gebiets liegt der Wilseder Berg. Als untere Naturschutzbehörden (UNB) sind die Landkreise Heidekreis und Harburg für die Lüneburger Heide zuständig.

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