Denkmalschutz in Niedersachsen: Solarenergie nachrüsten wird einfacher
Solarenergie ist im Kommen. Kulturminister Falko Mohrs sorgt nun mit einem Runderlass an die Denkmalschutzbehörden dafür, dass abmontierbare Solaranlagen, die dezent gestaltet sind, grundsätzlich genehmigt werden. Auch sollen keine teuren Sonderlösungen mehr verlangt werden. Von einem „Rekordtempo“ beim Zubau auf Dächern und Gewerbegebäuden in den Jahren 2023/24 spricht das Kulturministerium.
Mitteilung von: Ministerium für Wissenschaft und Kultur – Am: 27.08.2024
Online: https://www.mwk.niedersachsen.de/ – Foto: ..
Erneuerbare Energien und Denkmalschutz: Landesregierung erleichtert Nachrüstung – neuer Runderlass
Grafik: Architektengemeinschaft Groger Grund Schmidt (Archiv). Planskizze für die Sanierung des Gradierwerks im Kurpark. Die Dachplatten hier sind ebenfalls Solarmodule. Laut dem neuen Erlass sollen abmontierbare Solaranlagen, die möglichst dezent gestaltet sind, künftig grundsätzlich genehmigt werden. Teuere Sonderlösungen dürfen nicht mehr verlangt werden.
Denkmalgeschützte Gebäude können künftig leichter mit erneuerbaren Energien nachgerüstet werden. Kulturminister Falko Mohrs hat das Kabinett am heutigen Dienstag über einen entsprechenden Runderlass unterrichtet.
Leitfaden für die unteren Denkmalschutzbehörden
Darin werden die Bestimmungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes genauer erläutert. Die unteren Denkmalschutzbehörden erhalten einen Leitfaden, wie Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien an oder auf Denkmalen für eine Genehmigung gestaltet sein sollen. Der grundlegende Paragraph 7 Absatz 2 ist bereits im Juli 2022 angepasst worden.
Kulturminister Falko Mohrs „Denkmalschutz und Energiewende Hand in Hand“
„Denkmalschutz und Energiewende gehen in Niedersachsen Hand in Hand. Erneuerbare Energien tragen dazu bei, Denkmale resilienter zu machen und helfen, sie für die Zukunft zu bewahren. Mit diesem Runderlass und dem dazugehörigen Leitfaden schaffen wir mehr Klarheit bei der Anwendung des Denkmalschutzgesetzes und betonen seinen Geist: Erneuerbare sind grundsätzlich zu genehmigen. Es geht nicht um das ‚Ob‘, sondern um das ‚Wie‘“, erklärt Kulturminister Mohrs.
Klimaschutzminister Christian Meyer: Besonders Kirchen und andere Eigentümer:innen setzen sich für Solarenergie ein
„Solarenergie gerade auf Dächern und versiegelten Flächen boomt und trägt zum Erreichen der Klimaziele bei. Insbesondere die Kirchen und viele Eigentümerinnen und Eigentümer setzen sich für mehr PV auf denkmalgeschützten Gebäuden ein. Außerdem können reversible Solaranlagen sehr gut zum klimaschonenden und kostengünstigen Erhalt vieler Gebäude beitragen“, so Niedersachsens Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer.
Dezent gestaltete, abmontierbare Solaranlagen sollen grundsätzlich genehmigt werden
Das Denkmalschutzgesetz sieht vor, dass Eingriffe in ein Kulturdenkmal zu genehmigen sind, soweit das öffentliche Interesse an der Errichtung der Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien das Interesse an der unveränderten Erhaltung des Kulturdenkmals überwiegt. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn der Eingriff in das äußere Erscheinungsbild reversibel ist und in die denkmalgeschützte Substanz nur geringfügig eingegriffen wird.
Anlagen sollten also möglichst ohne Schäden am Denkmal wieder abzumontieren sein. Darüber hinaus sollten sie möglichst dezent gestaltet sein, um den ursprünglichen Gesamteindruck weitgehend zu erhalten.
Teuere Sonderlösungen dürfen nicht verlangt werden – Rekordtempo beim Zubau
Zudem sieht der Erlass vor, dass Auflagen der unteren Denkmalschutzbehörden nicht zur Unwirtschaftlichkeit der Anlage führen dürfen. Insbesondere dürfen keine teuren Sonderlösungen verlangt werden.
In Niedersachsen wurden 2023 mehr als 1,38 GW Photovoltaik auf Dächern und versiegelten Flächen installiert. 2022 waren es noch 0,56 GW Zubau. Auch 2024 geht der Zubau im Rekordtempo auf Dächern und Gewerbegebäuden weiter: So wurden im ersten Halbjahr 2024 bislang fast 0,8 GW PV neu installiert, davon 0,65 GW als Nicht-Freiflächen-PV.
- Niedersächsisches Ministerialblatt – der neue Leitfaden: Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien auf oder in der Umgebung von Kulturdenkmalen (PDF-Datei)
Runderlass des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 15.08.2024
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Lünepedia: Denkmalschutz
Bei Lüneburg handelt es sich um eine alte Stadt, die viele kulturhistorisch bedeutsame Schutzgüter aufweist. Im Denkmalschutz werden solche Bauwerke und Ensemble erfasst und festgelegt, welche Veränderungen an diesen vorgenommen werden dürfen. Neben Baudenkmalen existieren auch Naturdenkmale und andere Denkmale in der Region Lüneburg.
Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Denkmalschutz
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