Justitia, Gesetz, Recht. Foto: Ezequiel Octaviano, Pixabay.

Klimaschutz: Deutsche Umwelthilfe (DUH) verzichtet vorläufig auf Klage gegen Niedersachsen

Im April 2022 hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen das Land Niedersachsen eingereicht. Grund: Die unzureichende Klimaschutzstrategie des Landes. Nun haben sich beide auf einen Vergleich geeinigt: Ein verschärftes Klimagesetz ist auf den Weg gebracht. Zudem wird ein unabhängiger Klimarat eingerichtet, der die Fortschritte überprüft und eigene Maßnahmen vorschlagen kann.

Die Einigung steht unter dem Vorbehalt, dass die Änderungen des Niedersächsischen Klimagesetzes bis zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten sind und die geänderte Klimaschutzstrategie bis zum 1. Juli 2025 vom Landeskabinett verabschiedet wurde.


Mitteilung von: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz – Am: 20.11.2023
Online: https://www.umwelt.niedersachsen.de – Foto: …


Deutsche Umwelthilfe verzichtet auf Klima-Klage gegen das Land Niedersachsen

Minister Meyer: „Das bestätigt unseren Weg hin zu einem klimaneutralen Niedersachsen“

Im April 2022 hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Klage gegen das Land Niedersachsen eingereicht. Grund: Die unzureichende Klimaschutzstrategie des Landes.

Nun haben sich DUH und das Land auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Das teilte das Umweltministerium am 20. November 2023 mit.

Kritikpunkte im Koalitionsvertrag aufgegriffen

Die DUH verfolgt ihre im April 2022 eingereichte Klage nicht weiter. Denn im Koalitionsvertrag war die Verschärfung der Klimaziele im geplanten Klimagesetz und die inhaltliche Konkretisierung der Klimaschutzstrategie vereinbart worden. Die Novelle des Klimagesetzes soll Ende 2023/Anfang 2024 vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet werden.

Damit wurden die Kernkritikpunkte der DUH aufgegriffen und eine Klage damit obsolet.

Klimagesetz kompatibel mit Pariser Klimaabkommen

Niedersachsens Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Christian Meyer: „Wir haben ambitionierte Klimaziele und die Fraktionen von SPD und Grünen haben diese auch in unserem neuen Klimagesetz festgeschrieben. Damit wird das niedersächsische Klimagesetz auch mit dem festgelegten Abbaupfad bei den Treibhausgas-Emissionen mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel.

Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um 75 Prozent, bis 2035 um 90 Prozent sinken und das Land 2040 klimaneutral sein. Dazu ist ein deutlicher Zubau Erneuerbarer Energien, Netze und Speicher erforderlich. In der neuen Klimaschutzstrategie sollen mit jährlichen Zwischenschritten und Maßnahmen Wege aufgezeigt werden, wie diese erreicht werden.“

Umweltminister Meyer: Niedersachsen wird Vorreiter bei Energiewende und Klimaschutz werden

„Dass die Deutsche Umwelthilfe auf die Klage verzichtet, bestätigt unseren Weg hin zu einem klimaneutralen Niedersachsen. Es ist ein wirklicher Erfolg und zeigt, dass wir in Niedersachsen Vorreiter bei der Energiewende und beim Klimaschutz werden.

Klimaschutz steht bei uns nicht nur in der Verfassung – wir haben Klimaschutz auch in zahlreichen Maßnahmen und konkreten Plänen fest verankert“, so der Minister.

Gemeinsame Erklärung des Landes Niedersachsen und der DUH

Das Land Niedersachsen und die DUH haben gemeinsam eine Erklärung (siehe unten) verfasst, die die Kernpunkte der inhaltlichen Verbesserungen durch das neue Klimagesetz gegenüber dem Status Quo noch einmal festhält.

Es handelt sich dabei um die geplante Konkretisierung der Klimaschutzstrategie, die Verschärfung der im Klimagesetz festgelegten Klimaziele sowie die Einrichtung eines unabhängigen Klimarats. Dieser Klimarat soll zukünftig jährlich die Fortschritte bei der Erreichung der Klimaziele überprüfen und eigene Maßnahmen vorschlagen.

Auch bereits angeschobene Klimaschutzmaßnahmen, wie die ambitionierten Ausbauziele für Wind- und Solarenergie oder die Ausweitung der Solarpflicht auch auf Bestandsgebäude und neue Parkplätze ab 25 Stellplätzen, seien maßgeblich für den außergerichtlichen Vergleich gewesen, so Minister Meyer.

Mehr zum Thema

  • Deutsche Umwelthilfe: Außergerichtliche Einigung mit dem Land Niedersachsen – 20.11.2023
    In Vergleichsgesprächen wurden wesentliche Verbesserungen in der Novelle des Klimagesetzes erreicht, darunter die Einrichtung eines unabhängigen Klimarates. Die DUH fordert nun Einhaltung des vereinbarten Zeitplans und verweist auf die festgeschriebene Ankündigung, dass die DUH ansonsten den Rechtsstreit vor Gericht fortführt.
  • Deutsche Umwelthilfe: Klimaklage gegen Niedersachsen – 28.04.2022
    Im April 2022 hat die Deutsche Umwelthilfe eine Verbandsklage vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingereicht. Mit seiner aktuellen ambitionslosen Klimaschutzstrategie wird es Niedersachsen nicht schaffen, die eigenen Klimaziele aus dem Landes-Klimaschutzgesetz einzuhalten. Deshalb muss das Land ein verbindliches Umsetzungsprogramm aufstellen.

Deutsche Umwelthilfe: Gemeinsame Erklärung von DUH und dem Land Niedersachsen

Gemeinsame Erklärung der Deutschen Umwelthilfe und des Landes Niedersachsen zur Beendigung des Klageverfahrens zur Klimaschutzstrategie des Landes

Die Deutsche Umwelthilfe und das Land Niedersachsen haben sich hinsichtlich der von der Deutschen Umwelthilfe erhobenen Klage gegen die Niedersächsische Klimaschutzstrategie auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt.

Die DUH hatte am 4.4.2022 vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eine Leistungsklage gegen das Land erhoben und bemängelt, dass in der derzeitigen Klimaschutzstrategie keine Prognosen enthalten sind, die Aufschluss darüber geben, ob die in ihr enthaltenden Maßnahmen ausreichend sind, um die Klimaschutzziele des Niedersächsischen Klimagesetzes zu erreichen.

Da die Landesregierung nach Klageeinreichung die im Koalitionsvertrag der die Regierung tragenden Parteien vorgesehene Novelle des Klimagesetzes auf den Weg gebracht hat, in der auf die Kernforderungen der DUH aus der Klage eingegangen wurde und diese voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024 vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet werden soll, nahmen DUH und die Niedersächsische Landesregierung Vergleichsgespräche auf.

Kernpunkte der inhaltlichen Verbesserungen gegenüber dem Status Quo sind die geplante inhaltliche Konkretisierung der Klimaschutzstrategie, die Verschärfung der im Klimagesetz festgelegten Klimaziele sowie der Einrichtung eines unabhängigen Klimarats, der zukünftig jährlich die Fortschritte bei der Erreichung der Klimaziele überprüfen und außerdem Monitoringaufgaben bei der Planung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen übernehmen soll. Besondere Bedeutung hat hierbei, dass der Klimarat die vom Land ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen bewerten wird und befugt ist, zusätzliche Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten.

Da das Land Niedersachsen damit die von der DUH im Klageverfahren kritisierten Schwächen der aktuell gültigen Klimaschutzstrategie im Wesentlichen beseitigt hat, hält die DUH eine Weiterführung der Klage nicht mehr für erforderlich. Dies steht unter dem ebenfalls im Vergleich festgehaltenen Vorbehalt, dass die entsprechende Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes bis zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist und die geänderte Klimaschutzstrategie bis zum 1. Juli 2025 vom Landeskabinett verabschiedet wurde.

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