Fernwärmepreise: Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen Avacon Natur
Die Preiserhöhungen beim Fernwärmeanbieter Avacon Natur GmbH seien unzulässig, stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fest und hat Unterlassungsklage eingereicht. Ist die Klage erfolgreich, können Betroffene zu viel gezahltes Geld zurückverlangen. Für eine Sammelklage sucht der Verband aktuell Fernwärme-Kund:innen.
Mitteilung von: Verbraucherzentrale Niedersachsen – Am: 01.09.2024
Online: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/ – Foto: Fernwärmeleitung oberirdisch. Beispielfoto, Pixabay.
Fernwärmepreise: Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen Avacon Natur
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Unterlassungsklage gegen den Fernwärmeanbieter Avacon Natur GmbH eingereicht, der große Teile Niedersachsens und Sachsen-Anhalts mit Fernwärme versorgt. Der Verband hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig.
Sie sind betroffen? Aktuell prüft der Verband eine Sammelklage.
Vorwurf: Unzulässige Preisklauseln verwendet
In einem Versorgungsgebiet von Avacon hat sich der Preis allein von 2021 bis 2022 nahezu verfünffacht, von 5,6 Cent auf 27,74 Cent/kWh. Im Jahr 2023 ist der Preis sogar zeitweise auf 45 Cent/kWh gestiegen. Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat Avacon Natur bei seinen teils drastisch angehobenen Preisen unzulässige Preisklauseln verwendet.
Die Anpassung koppelte der Versorger insbesondere an die Entwicklung der gestiegenen Gas-Börsenpreise. Anbieter müssen bei einer Anpassung aber auch die sonstigen für den Wärmemarkt relevanten Preise entsprechend berücksichtigen. Dies hätte in den vergangenen Jahren jedoch zu einer Dämpfung des Preisanstiegs geführt.
Rückforderungsansprüche bei erfolgreicher Klage
Ist die Unterlassungsklage gegen Avacon Natur beim Oberlandesgericht Celle erfolgreich und die Preisanpassungsklausel damit unwirksam, können sich daraus Rückforderungsansprüche ergeben. Diese können sich auf bis zu drei zurückliegende Jahre erstrecken.
Melden Sie sich für eine mögliche Sammelklage!
Parallel prüft der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Sammelklage gegen Avacon Natur und sucht dafür Betroffene. Ist die Klage erfolgreich, können sie zu viel gezahltes Geld zurückverlangen. Der Versorger könnte dann für den gesamten Zeitraum höchstens zu den 2021 geltenden Preisen abrechnen. Die darüberhinausgehenden Beträge müsste er erstatten.
Sind Sie von den Preissteigerungen der Avacon Natur seit 2021 betroffen? Dann melden Sie sich online:
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht
Information: Fernwärme
Für Fernwärme gibt es jeweils nur einen kommunalen Anbieter. Daher können sich Kundinnen und Kunden diesen nicht aussuchen. Seit langem fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Modernisierung der Verbraucherrechte im Fernwärmesektor. Dazu zählen neben einem deutschlandweiten Wärmenetzregister und einer Wärmenetzkarte eine bundeseinheitliche Preisaufsicht zur Überprüfung der Verbraucherpreise.
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- avacon: Lüneburg hat viel gute Energie – Fernwärme in Lüneburg
In Lüneburg befindet sich mit rund 46.000 Metern Länge das mit Abstand größte Fernwärmenetz von Avacon Natur, einem hundertprozentigen Tochterunternehmen der Avacon AG. Fünf Teilnetze versorgen zusammen aktuell mehr als 1.000 Gebäude. Das entspricht einem jährlichen Volumen von 125 Gigawattstunden. Bereits heute besteht das Lüneburger Fernwärmenetz im Schnitt aus 25 Prozent regenerativen Energiequellen. Damit liegt avacon 10 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt.
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