Info-Veranstaltung Fernwärme Kaltenmoor, 15. April 2024. Foto: Hansestadt Lüneburg.

Hansestadt zu Fernwärmekosten: Bericht von der Info-Veranstaltung in Kaltenmoor

Fernwärmekosten in Kaltenmoor: Bei der Info-Veranstaltung am 15. April 2024 stellte der externe Gutachter die Prüfungsergebnisse vor. Die geforderten Vorauszahlungen seien teils deutlich zu hoch. Die ihm vorliegenden Heizkostenabrechnungen seien korrekt erstellt, an einigen Stellen jedoch Überprüfungen nötig. Für den Bedarfsfall sind Informationen und Hilfsangebote bereitgestellt.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 16.04.2024
Online: mehr – Foto: Hansestadt Lüneburg


Hansestadt Lüneburg: Fragen und Antworten zum Thema Fernwärme in Kaltenmoor – Info-Veranstaltung am 15. April 2024

„Wir wollen Transparenz in das Thema Fernwärmekosten bringen, soweit uns das als Verwaltung möglich ist“, erklärte Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch am Montagabend, 15. April 2024, im gut besuchten Gemeindezentrum St. Stephanus. Das Thema Fernwärme beschäftigt aktuell viele Menschen in Kaltenmoor wegen hohen Nach- und Vorzahlungsforderungen. Daher hatte die Stadt einen externen Gutachter beauftragt, Abrechnungen und weitere Inhalte auf Plausibilität zu prüfen.

Ergebnisse der Prüfung durch Gutachter Heinz Eggersglüß

Die Ergebnisse stellte Heinz Eggersglüß vom Ingenieurbüro UTEC bei der Veranstaltung vor:

  • Die von der Avacon Natur pro Gebäude abgerechneten Wärmemengen seien üblich und plausibel. Lediglich in einzelnen Abrechnungen mit sehr hohen Verbräuche sollten die Messeinrichtungen überprüft werden, weil die Verbrauchswerte hier augenscheinlich nicht nachvollziehbar seien, so der Gutachter.
  • Die ihm vorliegenden Heizkostenabrechnungen seien korrekt erstellt worden.
  • Die Berechnung eines zusätzlichen Grundpreises in einigen Nebenkostenabrechnungen sollte überprüft werden.
  • Vor dem Hintergrund, dass bereits Ende 2022 bekannt war, dass die Wärmekosten in 2023 sinken würden, seien die Vorauszahlungen, die Vonovia von ihren Mieter:innen forderte, deutlich zu hoch. Hier sei mit hohen Rückzahlungen zu rechnen.
  • Die Vorauszahlungen der Mieter:innen in Wohnungen der Grundstücksverwaltung Nord seien ebenfalls zu hoch. Auch hier werde es Rückzahlungen geben.
  • Die Abschläge der Vestabilio-Mieter:innen für das Jahr 2023 dagegen seien zu gering. Es sei mit Nachforderungen zu rechnen.
  • Die von Avacon Natur genutzte Preisgleitklausel sei korrekt angewandt und rechtlich zulässig. Es seien keine Fehler oder Unstimmigkeiten festgestellt worden. Kritisiert hat der Gutachter allerdings, dass die Avacon Natur den sogenannten Messpreis sowie die Berechnungsgrundlage eines Faktors in der Preisgleitklausel nicht transparent mache.

OB Kalisch: „Thema nicht erledigt“

„Für uns ist klar: Mit dieser Veranstaltung ist das Thema nicht erledigt“, betonte Kalisch. Auch Erster Stadtrat Markus Moßmann pflichtete ihr bei: „Weitere Fragen sollen Inhalt eines zweiten Prüfauftrags an die Firma UTEC sein.“

Zahlreiche Fragen konnten schon in der Veranstaltung beantwortet werden, da neben der Verwaltung auch Vertreter:innen der Avacon Natur GmbH sowie der sozialen Mieterberatung und des neu gegründeten Arbeitskreises Heizkosten Kaltenmoor vertreten waren.

Häufig gestellte Fragen

Jens Rumpel, Leiter des städtischen Sozialamts, stellte die möglichen Sozialleistungen vor. Hier sind dazu Antworten auf wichtige Fragen zusammengefasst.

Wer kann helfen, wenn ich meine Heizkosten nicht bezahlen kann?

Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. Wer Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bezieht, wendet sich an die jeweilige Behörde. Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft (KdU). In der Regel gilt: Nachforderungen werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit diese angemessen sind. Kriterien für die Angemessenheit sind der bundesweite Heizspiegel, der tatsächliche Verbrauch im Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen besonderen Umstände sowie die Wohnungsgröße und die Nettokaltmiete zzgl. der Nebenkosten.

Was kann ich tun, wenn ich keine Leistungen beziehe und die Kosten dennoch zu hoch sind?

Für Erwerbsfähige wäre hier das Jobcenter zuständig, für Rentner:innen/Regelaltersrente und alle Erwerbsunfähigen das Sozialamt. Wenden Sie sich innerhalb der Zahlungsfrist an die jeweilige Behörde. Dann erfolgt eine Bedürftigkeitsprüfung und gegebenenfalls die Gewährung einer finanziellen Unterstützung. Man spricht von einer einmaligen Beihilfe.

Was kann ich tun, wenn die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist?

Hier muss der Antrag von allen Personenkreisen beim Sozialamt gestellt werden. Auch in diesem Fall findet zunächst eine Bedürftigkeitsprüfung statt. Die Entscheidung ergeht dann als Ermessensentscheidung. Dabei werden die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt. Gegebenenfalls kommt eine darlehensweise Übernahme der Kosten in Frage.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Mehr bei Lüne-Blog

  • Hansestadt Lüneburg: Hohe Heizkostenforderungen? Hier finden Betroffene Hilfe – 04.03.2024
    Hohe Heizkosten-Nachforderungen oder Vorauszahlungen für Fernwärme insbesondere in Kaltenmoor machen gerade vielen in Lüneburg zu schaffen. Die Mieter:innenberatung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Stadtteilmanager Sven Dunker in Kaltenmoor leisten Unterstützung, so die Hansestadt. Außerdem wurde ein externer Gutachter eingeschaltet, um Nach- und Vorauszahlungen zu überprüfen, informierte die Hansestadt bei der Ratssitzung am 29. Februar 2024.

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