Barrierefreiheit im Internet: Symbole zum Anpassen der Internetseite vom Landkreis Lüneburg. Screenshot.

Internetseiten von Hansestadt und Landkreis Lüneburg: Jetzt barrierefrei mit „Eye-Able“

Das kleine Männchen auf den Internetseiten von Hansestadt und Landkreis Lüneburg soll zu Barrierefreiheit beitragen: Per Klick öffnet sich ein umfangreiches Auswahlmenü inklusive Vorlesefunktion. Das offene Buch signalisiert Einfache Sprache – für leichteres Lesen und Verstehen. Ab Januar 2025 werden diese Funktionen auch auf den Seiten der Samtgemeinden, Städte und Gemeinden im Landkreis eingerichtet.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 19.12.2024
Online: mehr – Grafik: Screenshot, Internetseite Landkreis Lüneburg


Digitale Barrierefreiheit auf den Internetseiten: Landkreis Lüneburg und Kommunen führen Assistenzsoftware „Eye-Able“ ein

Grafik: Screenshot Internetseite Landkreis Lüneburg. Links oben auf der Internetseite des Landkreises finden sich die Symbole zum Anklicken.

Texte vorlesen lassen, den Mauszeiger oder die Schrift vergrößern oder den Inhalt der Internetseite in Einfacher Sprache anzeigen lassen: Das alles ist jetzt auf den offiziellen Internetseiten des Landkreises Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg möglich. Ab Januar 2025 folgen die Online-Angebote der Samtgemeinden, Städte und Gemeinden im Landkreis. Die Assistenzsoftware „Eye-Able“ leistet dafür Unterstützung.

Erleichterter Zugang möglich

„Das ist ein entscheidender Schritt hin zu barrierefreier Online-Kommunikation“, freut sich Landrat Jens Böther. „Besonders Menschen mit Seh- oder kognitiven Einschränkungen sowie älteren Bürgerinnen und Bürgern erleichtert das die Nutzung von Online-Angeboten erheblich. Wir setzen damit ein klares Zeichen für Inklusion und Barrierefreiheit in der digitalen Welt, um die Informationen allen zugänglich zu machen.“

Klick auf Symbole öffnet Auswahlmöglichkeiten

Barrierefreiheit Internet - Symbol.

Links oben auf den Seiten des Landkreises findet sich das Symbol eines kleinen Männchens – das internationale Symbol für Barrierefreiheit. Wer darauf klickt, findet eine Palette mit zahlreichen Einstellungsmöglichkeiten vor. Über Auswahlmöglichkeiten und Schieberegler können die Seiten individuell angepasst werden. Angeboten wird zum Beispiel die Möglichkeit, sich die Seite vorlesen zu lassen, einen Blaufilter einzustellen, den Kontrast zu verstärken oder Bilder auszublenden. 

Eye-Able-Symbol Einfache Sprache.

Das Symbol für die Einfache Sprache ist ein Piktogramm, auf dem eine Person in einem Buch liest. Mit Hilfe einer KI wird der Inhalt dann umformuliert und vereinfacht. Dabei wird auf Fremdwörter verzichtet und Nebensätze werden vermieden. Das macht das Lesen und Verstehen leichter.

Software Eye-Able: Mehr als 25 Funktionen

Mit der Software Eye-Able stehen mehr als 25 Funktionen zur Verfügung, mit denen man die Internetseiten an die persönlichen Bedürfnisse anpassen kann. Die neuen Optionen finden sich bereits auf den Seiten des Landkreises Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg. Ab Januar 2025 sind sie auch auf den Seiten der Gemeinden Adendorf und Amt Neuhaus, der Stadt Bleckede und den Samtgemeinden Amelinghausen, Dahlenburg, Gellersen, Illmenau, Ostheide und Scharnebeck integriert.

Mehr Information

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bundesweit in Kraft. Öffentliche Verwaltungen sind bereits durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten.

Landkreis Lüneburg:

Assistenzsoftware „Eye-Able“: Option Einfache Sprache.

Assistenzsoftware „Eye-Able“: Option Einfache Sprache

 

Assistenzsoftware „Eye-Able“: Menü mit Auswahlmöglichkeiten in der Übersicht.

Assistenzsoftware „Eye-Able“: Menü mit Auswahlmöglichkeiten

Lünepedia: Barrierefreiheit

Barrierefreiheit heißt, dass Gebäude und öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 im Grundgesetz (GG) besagt, „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Das Grundgesetz steht über allen anderen Rechtsnormen.

Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist wichtig für eine sozial-inklusive Verkehrswende.

Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Barrierefreiheit

Ergänzung oder Korrektur? Bitte Mail an redaktion@luene-blog.de – danke!
Lüne-Blog veröffentlicht Pressemitteilungen, Berichte und Veranstaltungshinweise von Verbänden und Zusammenschlüssen. Nachricht an: redaktion@luene-blog.de

Lüne-Blog kannst du auch lesen bei:

Lüne-Blog bei Telegram Mastodon

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Im Rahmen der DSGVO notwendige Bedingungen - bitte lesen und akzeptieren:
Wenn du das Formular abschickst, werden Name, E-Mail-Adresse und der eingegebene Text in der Datenbank gespeichert. Für weitere Informationen wirf bitte einen Blick in die Datenschutzerklärung: mehr

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.