Gefällter Baumstamm. Foto: Carick, Pixabay.

Hansestadt Lüneburg: Antrag auf Baumfällung rechtzeitig stellen

Nicht jeder Baum darf einfach gefällt werden: Die Baumschutzordnung in Lüneburg schützt Bäume ab einer bestimmten Größe. Sollen diese gefällt werden, heißt es, vor dem 15. Januar 2023 einen Ausnahmeantrag stellen. Denn es ist verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu schädigen oder wesentlich zu verändern.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg
Am: 05.01.2023
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Hansestadt Lüneburg: Anträge auf Baumfällung rechtzeitig stellen

Wer einen Baum auf seinem Grundstück fällen lassen muss, sollte zunächst die Baumschutzsatzung lesen. Grundsätzlich geschützt ist ein Baum mit einem Stammumfang von 90 cm und mehr, gemessen in der Höhe von 130 cm über dem Erdboden.

Es ist verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihre Gestalt wesentlich zu verändern. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen, z.B. für bestimmte Baumarten.

Bei geschützten Bäumen Antrag und Begutachtung nötig

Ist ein Baum durch die städtische Baumschutzsatzung geschützt und soll dennoch gefällt werden, dann müssen Eigentümer:innen einen entsprechenden Antrag bei der Hansestadt Lüneburg stellen.

Experten von der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH sehen sich den jeweiligen Baum vor Ort an und geben ihre fachliche Beurteilung dazu ab. Auf dieser Grundlage entscheidet anschließend der Bereich Grünplanung, ob der Baum gefällt werden darf und welcher Ausgleich zu leisten ist.

Antrag vor dem 15. Januar stellen

„Dabei ist zu beachten, dass nur vor dem 15. Januar gestellte Anträge für die laufende Fällsaison berücksichtigt werden können“, sagt Thekla Tulp aus dem Bereich Grünplanung. Die Fällperiode endet jedes Jahr am 28. Februar.

„Gehen die Anträge erst einige Tage vor Auslaufen der Fällsaison ein, ist durch die Bearbeitungszeit der Anträge eine Fällung meist erst ab Beginn der Saison im Oktober möglich“, so Tulp.


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