Hansestadt: Weitergabe der Melderegister-Daten widersprechen – so geht’s
Persönliche Daten aus dem städtischen Melderegister können weitergegeben werden, zum Beispiel vor Wahlen an Parteien. Wer das nicht möchte, kann Widerspruch einlegen – online oder mit Hilfe eines Formulars. Darauf weist die Hansestadt in regelmäßigen Abständen hin.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 04.11.2024
Online: mehr
Hansestadt: Widerspruch einlegen gegen Weitergabe der Daten aus dem Melderegister
Die Hansestadt Lüneburg weist regelmäßig darauf hin, dass Einwohnende jederzeit der Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister widersprechen können.
Die Daten im Melderegister können weiterhin für Verwaltungs- und sonstige Zwecke und bei Anfragen weitergegeben werden. Möglich ist der Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten an:
- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen,
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften zu Alters- oder Ehejubiläen,
- öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften,
- Adressbuchverlage,
- die Bundeswehr zur Zusendung von Informationsmaterial (gilt nur für deutsche Staatsbürger:innen unter 18).
Mehr Information und Widerspruch online
Der Weitergabe der Daten kann jederzeit – formlos oder per Vordruck – schriftlich beim Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg, Postfach 2540 in 21315 Lüneburg widersprochen werden. Der Widerspruch bleibt gültig bis auf Widerruf beziehungsweise bis zu einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde.
Auf der Internetseite der Hansestadt kann man der Datenweitergabe direkt online widersprechen oder das Formular dafür herunterladen. Wer sich im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg anmeldet, bekommt ein entsprechendes Merkblatt ausgehändigt.
- Hansestadt Lüneburg: https://www.hansestadt-lueneburg.de/buergeramt
- mdr: Datenschutz – Adressauskunft durch Einwohnermeldeämter ist problematisch – 22.03.2023
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält die einfache Melderegister-Auskunft in Deutschland für problematisch. Damit könne jeder von den Meldebehörden persönliche Daten beliebiger Personen abfragen, erklärte der Vorsitzende der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz MDR AKTUELL. Mit dem heutigen Verständnis von Datenschutz sei das nicht mehr vereinbar. Der Thüringer Landesbeauftragte Lutz Hasse sieht das Problem weniger kritisch. - Serviceportal Niedersachsen: Auskunftsperre einrichten
Wenn eine Person glaubhaft macht, dass bei einer Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte, kann eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen werden. Eine Auskunftssperre soll den Betroffenen vor Nachteilen schützen, die ihm aus der Auskunftserteilung entstehen könnten. Die Angaben sind durch Nachweise wie zum Beispiel Polizeiprotokolle oder ärztliche Atteste bei der Antragstellung zu belegen.
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