Polizei-Blaulicht. Foto: fsHH, Pixabay.

Heidekreis: Landwirtschafts-Fahrzeuge kontrolliert – keine Weiterfahrt für jedes dritte Fahrzeug

Landwirtschaftliche Fahrzeuge kontrollierte die Polizei im Heidekreis am 28. April 2025. Von 29 Fahrzeuge – darunter zahlreiche Traktoren, Anhänger und Transportfahrzeuge – hatten 19 Mängel. Neun durften nicht mehr weiterfahren. Das Ergebnis zeigt, wie wichtig solche Kontrollen sind, so die Polizei.


Mitteilung von: Polizeidirektion Lüneburg – Am: 30.04.2025
Online: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56836/6023677 – Foto: Polizeidirektion Lüneburg


Heidekreis: Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge kontrolliert – zwei Drittel mit Mängeln

Am Montag, 28. April 2025, kontrollierten Polizeibeamtinnen und -beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg im Landkreis Heidekreis den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr. 18 speziell geschulte Einsatzkräfte nahmen 29 Fahrzeuge unter die Lupe, darunter zahlreiche Traktoren, Anhänger und Transportfahrzeuge. Das Ergebnis: 19 Fahrzeuge hatten Mängel. Das entspricht einer Beanstandungsquote von rund 66 Prozent.

Neunmal Weiterfahrt verboten, einmal Fahren ohne Fahrerlaubnis

In neun Fällen untersagten die Polizeibeamtinnen und -beamten die Weiterfahrt aufgrund erheblicher Mängel oder Verstöße. Die Gründe waren zum Beispiel technische Defekte, fehlende Ladungssicherung und Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Bei einem Pkw-Gespann konnte der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnisklasse BE nicht vorweisen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis eingeleitet.

Reifen häufig beschädigt oder stark abgefahren

Besonders häufig stellten die Einsatzkräfte beschädigte oder stark abgefahrene Reifen fest – ein gravierender Sicherheitsmangel, der bei fünf Fahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen zur sofortigen Untersagung der Weiterfahrt führte. In einem weiteren Fall wurde eine Überladung von über 20 Prozent festgestellt.

Ein besonders gravierender technischer Mangel zeigte sich bei einer Kontrolle: Wie auf dem beigefügten Bild zu sehen, bestand aufgrund eines Bruchs der Federbügels (siehe Foto unten) keine Verbindung mehr zwischen dem Aufbau und der Achse. Auch hier wurde die Weiterfahrt umgehend untersagt.

Kontrollen müssen konsequent weitergeführt werden

Die hohe Beanstandungsquote macht deutlich, dass Schwerpunktkontrollen im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge konsequent fortgesetzt werden müssen. Gezielte Kontrollen und Aufklärung sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und allen Verkehrsteilnehmenden eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglichen.

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Foto: Polizeidirektion Lüneburg. Landwirtschaftliches Fahrzeug mit gebrochenem Federbügel.

Foto: Polizeidirektion Lüneburg. Landwirtschaftliches Fahrzeug mit gebrochenem Federbügel, festgestellt bei der Kontrolle im Heidekreis am 28. April 2025. Federbügel bzw. Federbriden fixieren die Federn auf oder unter der Achse. Sie sind wichtig für die Wirkung und Sicherheit der Feder. Die Federn auf dem Foto sind oben nicht mehr befestigt.

Foto: Polizeidirektion Lüneburg. Selbstgebauter Anhänger ohne Betriebserlaubnis.

Foto: Polizeidirektion Lüneburg. Dieser selbstgebaute Anhänger ohne Betriebserlaubnis wurde bei der Kontrolle im August 2024 stillgelegt.

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