Hochwasserschutz: Deichverband Neuhaus wird neu gegründet – Infoveranstaltung am 26. September 2023
Eine „Posse“ nannte die Tagesschau den Vorgang: Wie das Bundesverwaltungsgericht im Sommer 2023 entschied, existiert der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband wegen eines Formfehlers juristisch gesehen gar nicht. Nun soll schnellstens eine Neugründung erfolgen. Die Bürgerbeteiligung startet am Dienstag, 26. September 2023, in Neuhaus. Eine Übergangslösung sorgt dafür, dass die Aufgaben inzwischen weiter laufen.
Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 15.09.2023
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Hochwasserschutz nach Urteil: Neuhauser Deichverband wird neu gegründet
Deichverband, Landkreis Lüneburg und Land Niedersachsen arbeiten Hand in Hand
Dienstag, 26. September 2023, 17:00 Uhr – Sporthalle Neuhaus, Kirchstraße 35, 19273 Neuhaus
Aufgrund eines Formfehlers hatte das Bundesverwaltungsgericht den Deichverband im Sommer 2023 nach mehr als 30 Jahren Einsatz für den Hochwasserschutz für nichtig erklärt. Der Landkreis Lüneburg gründet daher den Neuhauser Deichverband (NDV) neu. Für den Hochwasserschutz an der Elbe ist dieser Schritt dringend notwendig.
Informationsveranstaltung in Neuhaus am 26. September 2023
Um die Bewohnerinnen und Bewohner über die kommenden Schritte zu informieren, lädt die Untere Deichbehörde zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 26. September 2023 um 17 Uhr in die Sporthalle in Neuhaus, Kirchstraße 35, ein.
Wenige Tage später startet dann das förmliche Beteiligungsverfahren, bei dem die betroffenen Bürgerinnen und Bürger Hinweise und Kritik äußern können. Der Termin wird noch einmal gesondert bekannt gemacht.
Strukturen und Vorgehensweisen werden weitergeführt
Wichtig ist: Der Hochwasserschutz läuft weiter. „Wenn die Elbe über die Ufer tritt und womöglich wieder ein Extremhochwasser droht, müssen die Menschen im Amt Neuhaus mit ihrem Hab und Gut sicher sein“, sagt Kreisrätin Sigrid Vossers. „Das ist die Aufgabe des Deichverbandes.“
In Niedersachsen leisten die Bewohnerinnen und Bewohner des bedrohten Gebiets mit Mitgliedszahlungen an den Deichverband einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz. „Dies bleibt auch nach der Neugründung so“, sagt die Kreisrätin.
Satzungsmängel und Formfehler behoben
Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich daher nichts. Sie zahlen nach der Neugründung wieder Beiträge, auch ihre vertrauten Ansprechpersonen beim Deichverband bleiben gleich. Die neue Verbandssatzung orientiert sich im Wesentlichen an der alten Satzung des NDUV, die vom Gericht festgestellten Mängel werden aber behoben.
Tragfähige Übergangslösung gefunden
Aufgrund eines Formfehlers hatte das Bundesverwaltungsgericht den Deichverband im Sommer 2023 für nichtig erklärt. Während der Sommerferien hatte der Landkreis Lüneburg daraufhin in kürzester Zeit gemeinsam mit dem Umweltministerium und der Geschäftsführung des Verbandes eine Lösung entwickelt, mit der Deiche und Gewässer im Amt Neuhaus weiterhin gepflegt und instandgesetzt werden können.
„Unser wichtigstes Ziel war, Aufträge und die Mitarbeitenden halten und bezahlen zu können“, erklärt Stefan Bartscht, Fachdienstleiter Umwelt und damit Chef der Unteren Deichbehörde. „Das konnten wir über den Unterhaltungsverband sicherstellen, denn dieser existiert auch nach dem Urteil in alter Form weiter.“ Zu einem späteren Zeitpunkt können beide Verbände wieder zusammengeführt werden.
- Landkreis Lüneburg: https://www.landkreis-lueneburg.de/hochwasserschutz
Die Deiche im Landkreis Lüneburg werden von Deichverbänden unterhalten. Der Landkreis Lüneburg beaufsichtigt als Untere Deichbehörde hierbei die Tätigkeiten der Deichverbände. Die Aufsicht der Unteren Deichbehörde gilt für jede Handlung am Deich, wie zum Beispiel dem Verlegen von Leitungen oder dem Bau von Gebäuden. - tagesschau.de: Posse: Neuhauser Deichverband existiert eigentlich gar nicht – 13.07.2023
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sorgt im Landkreis Lüneburg für Aufregung. Das Gericht hat festgestellt, dass der Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband wegen eines Formfehlers juristisch gesehen gar nicht existiert. Eine Frau hatte den Stein vor acht Jahren ins Rollen gebracht. Sie klagte gegen ihren Beitragsbescheid. Und sie bekam recht. - Bundesverwaltungsgericht: Wirksamkeit der Satzung eines nach dem Wasserverbandsgesetz errichteten Verbandes –
Urteil vom 27.04.2023 – BVerwG 10 C 1.23 - Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN: Aufgaben und Anschriften der Deichverbände
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