Lärmaktionsplanung: Tempo 30 für Lärmschutz? Einwohnende bis 17. Oktober 2024 gefragt
An welchen Straßen in Lüneburg ist es zu laut? Was kann die Stadt für den Lärmschutz tun? Der Entwurf für den Lärmaktionsplan liegt vor. Für fünf besonders betroffene Straßenbereiche – darunter Teile des Stadtrings – wird Tempo 30 und die Sanierung der Straßendecken vorgeschlagen. Einwohnende sind nun aufgerufen, bis zum 17. Oktober 2024 Hinweise und Anregungen zu den Vorschlägen abzugeben. Eine Lesehilfe bietet ergänzende Orientierung.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 19.09.2024
Online: mehr – Grafik: Umweltkarten Niedersachsen
Beteiligung zum Lüneburger Lärmaktionsplan startet
Umweltkarten Niedersachsen: Lärmbelastung bei Tag in Lüneburg 2023 (PLUS)
An welchen Straßen in Lüneburg ist es sehr laut? Wer ist besonders von dem Verkehrslärm betroffen? Was kann die Stadt tun, um den Lärm dort zu mindern? Die Hansestadt aktualisiert derzeit ihren Lärmaktionsplan. Gutachter haben die vorhandenen Lärmkarten erweitert und aktualisiert und Empfehlungen zur Lärmminderung gegeben.
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 19. September bis 17. Oktober 2024
Im Mai 2024 waren das Verfahren und die nächsten Schritte der Lärmaktionsplanung im Umweltausschuss vorgestellt worden. Jetzt startet die Öffentlichkeitsbeteiligung. Vom 19. September bis zum 17. Oktober 2024 können Bürger:innen und Träger öffentlicher Belange die Entwurfs- und Planunterlagen einsehen und Hinweise und Anregungen an die Hansestadt geben.
Unterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben
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Umweltkarten Niedersachsen: Straßenlärm bei Tag in Lüneburg
Die interaktive Karte zeigt die Lärmbelastung bei Tag an. Auch die Lärmbelastung bei Nacht kann in gewünschten Gebieten angezeigt werden. Hier gelten strengere Werte. - Hansestadt Lüneburg: Lärmaktionsplanung
– Lärmaktionsplan 2024 – Entwurf (PDF-Datei)
– Entwurf als durchsuchbares PDF-Dokument (barrierefrei – ohne Anlagen)
Die Unterlagen liegen außerdem während des vierwöchigen Zeitraumes in Papierform im Bereich Umwelt (Bei der Ratsmühle 17a) aus. Bei Bedarf kann ein Termin zur Einsicht im Bereich Umwelt vereinbart werden unter Telefon 04131 309 3471. - Stellungnahmen einsenden: LAP@stadt.lueneburg.de
Postadresse: Hansestadt Lüneburg, Am Ochsenmarkt 1 21335 Lüneburg
Nächste Schritte: Überarbeitung, Beratung und Versand ans Umweltministerium
Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Anregungen gesichtet und evaluiert. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird entsprechend überarbeitet. Die anschließende Beratung in den Gremien und Beschlussfassung ist für Ende 2024 geplant. Im Anschluss wird der vom Rat beschlossene Lärmaktionsplan an das niedersächsische Umweltministerium übersandt.
Information: Lärmaktionsplan
Die Europäische Union (EU) verpflichtet die Kommunen, Lärmaktionspläne aufzustellen. „Die Lärmaktionsplanung fällt in der 4. Runde mit einer deutlich umfangreicheren Betrachtung als vorher aus, um die Betroffenheit der Anwohnerschaft von Verkehrslärm zu ermitteln und Maßnahmen zur Reduzierung zu entwickeln“, erklärt Markus Moßmann, Lüneburgs Erster Stadtrat, das Ziel der Lärmaktionsplanung. Und weiter: „Die Lärmaktionsplanung liefert keine detaillierten Pläne, sondern Hinweise und Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung.“
Maßnahmen zur Lärmminderung entwickelt
Das beauftragte Büro hatte die Belastungen im Stadtgebiet auf der Grundlage von Verkehrszählungen rechnerisch ermittelt und die Lärmbelastung in Lärmkarten übersetzt. Anschließend haben die Experten Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten Jahre entwickelt und priorisiert. Solche Maßnahmen können konkret den baulichen Lärmschutz betreffen, die Verlagerung von Verkehr oder etwa die Sanierung von Straßen.
Keine Rechtswirkung, soll aber in Entscheidungen einfließen
Der Lärmaktionsplan hat keine unmittelbare Rechtswirkung, die enthaltenen Maßnahmen zur Lärmminderung können nicht eingefordert werden. Allerdings sind die Aussagen des Lärmaktionsplanes für die öffentliche Verwaltung insofern verbindlich, dass sie bei künftigen Planungen und Entscheidungen der planenden Fachämter zu berücksichtigen sind und in die Abwägungsentscheidung einfließen müssen.
Mehr Information und Kontakt
- Hansestadt Lüneburg: Lärmaktionsplanung
- Hansestadt Lüneburg: Lärmaktionsplan 2019 (PDF-Datei)
Der aktuelle Lärmaktionsplan gilt seit 2019. Er wird spätestens alle fünf Jahre aktualisiert, somit 2024. Zurzeit wird an der Aktualisierung gearbeitet.
Lüne-Blog: Lesehilfe zum Lärmaktionsplan (Entwurf)
- Hansestadt Lüneburg: Lärmaktionsplan 2024 – Entwurf (PDF-Datei)
Der Entwurf ist von stark fachlichem Ton geprägt. Daher hier eine kleine Lesehilfe zur Orientierung.
Lärm macht krank: Ab 55 Dezibel in der Nacht und 65 Dezibel am Tag gilt Lärm als gesundheitsschädigend. Die Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation liegen bereits bei 45 Dezibel nachts und 53 Dezibel am Tag. Einen bundesweit festgelegten Grenzwert gibt es nicht. In Fünf-Jahres-Schritten soll die Lärmaktionsplanung daher die Lärmbelastung senken und die Lebensqualität vor Ort steigern.
In dem neuen Entwurf werden erstmals alle Straßen im Stadtgebiet mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 8.200 Fahrzeugbewegungen am Tag thematisiert. Im jetzt abgelaufenen Lärmaktionsplan 2019 waren nur A39, B4, B209, B216 und L216 enthalten.
„Hotspots“: Prüfung auf Tempo 30 empfohlen
Manche Straßen in Lüneburg sind besonders laut und gelten als „Hotspots“ (vgl. Karte unten). Dabei fließt auch ein, wieviel Anwohnende betroffen sind und wie viele durch die Maßnahmen geschützt würden.
Zu den Hotspots gehören vor allem Straßen des Stadtrings. Hier, so das Gutachten, „sollte daher seitens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Abwägung für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen geprüft werden.“(S. 58 u.a.) In Teilen wird auch die Sanierung der Straßendecke zur Lärmminderung vorgeschlagen.
- Neuetorstraße, Springintgut, Hindenburgstraße (S. 50)
- Reichenbachstraße, Am Schifferwall und Schießgrabenstraße (S. 56)
- Stresemannstraße und Lindenstraße (S. 59)
- Bleckeder Landstraße und Lünertorstraße (S. 62)
- Dahlenburger Landstraße (S. 68)
Ziel ist es, diese Maßnahmen „kurz- bis mittelfristig umzusetzen“ (S. 74).
Langfristige Strategie zum Lärmschutz entwickeln
„Abseits der hier betrachteten Lärmbelastungsschwerpunkte soll die Gemeinde eine langfristige Strategie zur Reduzierung der Lärmbetroffenheit entwickeln.“ (S. 74). Entsprechende Maßnahmen sind unter anderem:
- Städteplanung für kurze Wege und gute Erreichbarkeit z. von Einkaufsmöglichkeiten („15-Minuten-Stadt“)
- Umsetzung der „Radverkehrsstrategie 2025“
- Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fußgänger und Radverkehr) durch z. B. Schaffen von Radfahrstreifen, lnstandhalten und ggf. Befestigen vorhandener Gehwege, Schaffen sicherer Querungsmöglichkeiten an Stellen mit erhöhtem Querungsbedarf, Beseitigen von Umwegewiderständen, lnstandhalten vorhandener Radverkehrsanlagen, fahrradfreundliches Gestalten von Fahrbahnoberflächen auch in Nebenstraßen, Beseitigen von Gefahrenpunkten
- Erstellen eines integrierten Parkraummanagements
- Lärm-Vorsorge oder -Sanierungsmaßnahmen beim Neubau oder der Änderung von Straßen
- Ausbau des Mobilitätsmanagements mit alternativen Nutzungsmodellen wie Carsharing und Miet-Fahrrädern und Lastenrad-Sharing, hvv-switch-Punkte insbesondere an den Einfallsstraßen
- räumliche Verlagerung auf neue Straßennetzteile und räumliche Verlagerung / Bündelung im Bestandsnetz.
Mehr bei Lüne-Blog
- Hansestadt: Verkehrszählung per Video für Lärmaktionsplanung im April 2024 – 03.04.2024
Was für Fahrzeuge und wie viele davon sind auf Lüneburgs Hauptverkehrsstraßen unterwegs? Das lässt die Hansestadt Lüneburg im April 2024 per Video erheben. Aus den Ergebnissen werden die Lärmpegel ermittelt, denen Anwohnende und angrenzende Einrichtungen ausgesetzt sind. Unter Einbezug der Einwohnenden muss die Stadt einen Aktionsplan erstellen, der Maßnahmen zur Lärmminderung enthält. - Lärmaktionsplanung in Lüneburg – einfach erklärt: EU-Richtlinie und die Umsetzung – 03.06.2023
Lärm macht krank. In Fünf-Jahres-Schritten soll die Lärmaktionsplanung daher die Lärmbelastung senken und die Lebensqualität vor Ort steigern. Experte Christian Popp beschrieb im Vortrag am 24. Mai 2023 die EU-Vorgaben und mögliche Maßnahmen. Für die Hansestadt erläuterte Jürgen Kipke, Fachbereichsleiter Klimaschutz, Umwelt, Nachhaltigkeit und Mobilität, den Stand der Dinge vor Ort. - Tempo 30 für Lärmschutz: B4-Ortsdurchfahrten Tätendorf und Jelmstorf – 23.09.2023
In Tätendorf und Jelmstorf an der B4 gilt ab Kalenderwoche 39/2023 Tempo 30 aus Lärmschutzgründen – in Tätendorf durchgängig, in Jelmstorf nachts. Ampeln sollen zusätzlich für mehr Sicherheit sorgen. Das wurde gemeinsam von Polizei, Verkehrsbehörde, Bürgerinitiative B4 und der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erarbeitet und von der Verkehrsbehörde angeordnet.
Lärm-Hotspots im Stadtgebiet
Für die betroffenen Straßen werden Maßnahmen zum Lärmschutz vorgeschlagen. Dazu gehören Tempo 30 und die Sanierung der Straßendecken.
Lünepedia: Lärm
Lärm stellt die Ursache vielfältiger körperlicher Beschwerden sowie der Schädigung von Ökosystemen dar. Neben Feinstaub und Kohlenstoffdioxid ist Lärm auch ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit Autoverkehr und Lärmbekämpfung ein Anliegen der Verkehrswende.
Die Pflicht zur Lärmaktionsplanung ist in der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) auf europäischer Ebene geregelt. Die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Umgebungslärm sowie zur Lärmaktionsplanung sind europaweit einheitlich festgelegt. In Fünf-Jahres-Schritten soll die Lärmaktionsplanung die Lärmbelastung senken und die Lebensqualität vor Ort steigern. Die Kommunen sollen alle fünf Jahre einen aktualisierten Lärmaktionsplan vorlegen. Nächster Termin ist der 18. Juli 2024. Dieser Termin verzögert sich jedoch aus verschiedenen Gründen. Am 22.05.2024 wurde der aktuelle Stand im Umweltausschuss vorgestellt.
Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Lärm
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