Lärmschutz Tempo 30. Foto: lobpreis, Pixabay.

Tempo 30 für Lärmschutz: B4-Ortsdurchfahrten Tätendorf und Jelmstorf

In Tätendorf und Jelmstorf an der B4 gilt ab kommender Woche, Kalenderwoche 39/2023, Tempo 30 aus Lärmschutzgründen – in Tätendorf durchgängig, in Jelmstorf nachts. Ampeln sollen zusätzlich für mehr Sicherheit sorgen. Das wurde gemeinsam von Polizei, Verkehrsbehörde, Bürgerinitiative B4 und der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erarbeitet und von der Verkehrsbehörde angeordnet.


Mitteilung von: Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Am: 21.09.2023
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B4: Tempo 30 aus Lärmschutzgründen in den Ortsdurchfahrten Jelmstorf und Tätendorf

Gute Zusammenarbeit von Polizei, Verkehrsbehörde, Bürgerinitiative B4 und NLStBV

Ab kommender Woche, Kalenderwoche 39/2023, gilt in der Ortsdurchfahrt Tätendorf (Landkreis Uelzen) tagsüber und nachts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern. Zudem wird an der Kreuzung Barumer Weg / Dorfstraße der Zebrastreifen durch eine Ampel ersetzt.

Auch in der Ortsdurchfahrt Jelmstorf wird Tempo 30 angeordnet – allerdings nur nachts. Zusätzlich soll hier eine neue Ampel entstehen, um den Fahrzeugen das Auffahren auf die B4 zu erleichtern. Anstelle des Fußgängerüberweges wird in der Ortsmitte ebenfalls eine Ampel installiert.

Antrag der Bürgerinitiative B4

Die Bürgerinitiative B4 hatte einen Antrag auf Temporeduzierung in den Ortslagen gestellt.

Ob eine solche angeordnet wird, entscheidet die Verkehrsbehörde. Dafür sucht sie den Dialog mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger – in diesem Fall der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV).

Die Behörde prüft über den Tages- und Nachtzeitraum die von einer Straße ausgehenden Emissionen. Hier fließen neben der Verkehrsbelastung und -zusammensetzung auch der Fahrbahnbelag sowie die Abstände zu Gebäuden ein. Die berechneten Lärmpegel bilden die Grundlage für die Abwägung durch die Verkehrsbehörde.

Veränderte Rechtslage gibt Handlungsspielraum bei Verkehrslärmbelastung

Matthias Schild, Leiter der Verkehrsbehörde des Landkreises Uelzen, zu den Geschwindigkeitsanpassungen in Tätendorf und Jelmstorf: „Eine veränderte Rechtslage gibt uns den notwendigen Handlungsspielraum mit Blick auf die Verkehrslärmbelastung, sodass wir eine Temporeduzierung in dieser Form anordnen können. Die Unfalllage hat darauf keinen Einfluss.“

Dass in der Ortsdurchfahrt Jelmstorf Tempo 30 nur nachts gelte, sei mit der Entfernung der Gebäude zu der Emissionsquelle, sprich der Straße, zu begründen, erklärt Schild.

Einrichtung von Ampeln aufgrund hoher Anzahl an Kfz

Die Entscheidung, die Zebrastreifen in den Ortsdurchfahrten durch Ampeln zu ersetzen, basiert auf einer Verkehrsuntersuchung. Gezählt wurden Kraftfahrzeuge (Kfz), Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende vor Ort – ausschlaggebend war dabei jedoch die hohe Anzahl der Kfz.

Aktuell ist geplant, die Ampeln in Jelmstorf und Tätendorf im kommenden Jahr in Betrieb zu nehmen, voraussichtlich bis Mitte 2024.

Konstruktiver Austausch unter allen Beteiligten

„In den vergangenen Monaten hat ein sehr konstruktiver Austausch zwischen Polizei, Verkehrsbehörde, der Bürgerinitiative B4 und uns stattgefunden. Wir freuen uns, nun dieses für alle Seiten annehmbare Ergebnis bekanntgeben zu können“, so Dirk Möller, Leiter des Geschäftsbereiches Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

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